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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7758
OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,7758)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.03.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,7758)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. März 2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,7758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Voraussetzungen für eine Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG 2004

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwerterhöhung nur bei absehbaren zukünftigen Auswirkungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2016 - 1 E 275/16

    Anspruch eines Beamten für eine Einweisung in eine Planstelle der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21
    Es entspricht jedoch dem Sinn des Gesetzes, dass auch in einer solchen Konstellation (erst recht) ein Mitglied des Senats allein über die Beschwerde entscheidet (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22.04.2016 - 1 E 275/16 Rn. 1;… vgl. BeckOK KostR/Laube, 32. Ed. 1.1.2021, GKG § 68 Rn. 144 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 9 OA 174/16

    Anhebung; offensichtlich absehbare Auswirkung; Besteuerungszeitraum; Erhöhung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21
    Laut Gesetzesbegründung soll § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG "eine Erhöhung des Streitwerts in den Fällen vorsehen, in denen die Entscheidung absehbar Auswirkungen für den Betroffenen nicht nur auf das im Streit befindliche Steuerjahr, sondern auch auf zukünftige Steuerjahre haben wird", wobei "eine Werterhöhung bis zum Dreifachen" erlaubt ist (…BT-Drucks. 17/11471, S. 245; hier insgesamt zitiert nach OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 9 OA 174/16 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 6 LB 3/24

    Zweitwohnungssteuer; Streitwertbemessung

    Mit ihr wollte der Gesetzgeber einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten im Verhältnis zu der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger entgegentreten, die in solchen Rechtsstreitigkeiten auftritt, wenn der Streitwert auf ein Jahr begrenzt wird (…vgl. BT-Drs. 17/11471, S. 245;… vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 4 ).

    Auf noch zu erlassende Beitragsbescheide hätte sich die Entscheidung dann nicht ausgewirkt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 18.06.2019 - 4 O 20/19 -, juris Rn. 5 ;… OVG Bautzen, Urt. v. 03.09.2015 - 5 A 771/13 -, juris Rn. 42).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2024 - 6 LB 5/24

    Streitwert - offensichtlich absehbare Auswirkungen im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz …

    Mit ihr wollte der Gesetzgeber einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten im Verhältnis zu der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger entgegentreten, die in solchen Rechtsstreitigkeiten auftritt, wenn der Streitwert auf ein Jahr begrenzt wird (…vgl. BT-Drs. 17/11471, S. 245;… vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 4 ).

    Auf noch zu erlassende Beitragsbescheide wirkt sich die Entscheidung dann nicht aus (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 18.06.2019 - 4 O 20/19 -, juris Rn. 5 ;… OVG Bautzen, Urt. v. 03.09.2015 - 5 A 771/13 -, juris Rn. 42).

  • VG Schwerin, 01.08.2024 - 4 A 1501/18

    Klagerücknahme; "Verzicht" auf Kostenentscheidung; außergerichtlicher Vergleich …

    Jedenfalls solange Satzungsmängel nicht offensichtlich ausgeschlossen sind, fehlt es auch an offensichtlich absehbaren Auswirkungen des Klageantrags im Sinne der Vorschrift (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. März 2021 - 5 O 2/21 -, juris Rn. 4, zur Möglichkeit, vor dem Erlass von Abgabenbescheiden, die auf künftige Geldleistungen gerichtet sind, neue Satzungen zu erlassen, wenn das erkennende Gericht Satzungsmängel feststellt; vgl. allerdings auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 9 OA 174/16 -, juris Rn. 3, 7).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16158
OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,16158)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.04.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,16158)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. April 2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,16158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 52 GKG 2004
    Anspruch auf Erstattung von Reisekosten; Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; GKG § 52
    Bemessung des Gegenstandswertswerts eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens betreffend eine vermögensrechtliche Streitigkeit; Differenz zwischen der begehrten und der bislang gewährten Erstattung

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; GKG § 52
    Bemessung des Gegenstandswertswerts eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens betreffend eine vermögensrechtliche Streitigkeit; Differenz zwischen der begehrten und der bislang gewährten Erstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.04.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Hiervon geht im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Beschluss vom 3. April 2007 - BVerwG 6 PB 18/06 - (…juris Rn. 1) aus.

    - BVerwG 6 PB 18/06 -, juris) - eine vermögensrechtliche Streitigkeit, in der es um die Frage ging, ob die Antragstellerin einen Anspruch gegen die Dienststelle auf Zahlung einer "großen" Wegstreckenentschädigung (0,35 Euro/km) für ihre Dienstreisen von ihrem Wohn- und Dienstort zum Beratungsort des Bezirkspersonalrats hat.

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat bzw. einzelner Personalratsmitglieder zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 12. März 2009 - 5 L 6/07 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Rn. 7 Gegenstand des Rechtsstreits war vorliegend - anders als in den von dem Verfahrensbevollmächtigten zitierten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 31. Juli 1990 - BVerwG 6 P 19/88 -, juris, und Beschluss vom 3. April 2007.
  • LAG Köln, 21.10.2013 - 7 Ta 231/13

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Abgesehen davon, dass der Beteiligte zu 2. lediglich einen Anspruch gegen die Dienststelle hat, ihn von Rechtsanwaltskosten freizustellen (vgl. dazu LAG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 Ta 61/07 (5) -, juris [m. w. N.]), ist nicht erkennbar, dass sich seine Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts, die zu einer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren führen würde, verbessert (vgl. dazu LAG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 7 Ta 231/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat bzw. einzelner Personalratsmitglieder zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2009 - 5 L 6/07 -, juris Rn. 30).
  • LAG Sachsen, 15.03.2007 - 4 Ta 61/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Abgesehen davon, dass der Beteiligte zu 2. lediglich einen Anspruch gegen die Dienststelle hat, ihn von Rechtsanwaltskosten freizustellen (vgl. dazu LAG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 Ta 61/07 (5) -, juris [m. w. N.]), ist nicht erkennbar, dass sich seine Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts, die zu einer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren führen würde, verbessert (vgl. dazu LAG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 7 Ta 231/13 -, juris).
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Rechtsprechung
   LG Görlitz, 18.03.2022 - 5 O 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,63916
LG Görlitz, 18.03.2022 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2022,63916)
LG Görlitz, Entscheidung vom 18.03.2022 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2022,63916)
LG Görlitz, Entscheidung vom 18. März 2022 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2022,63916)
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Volltextveröffentlichung

  • medizinrechtsiegen.de

    Behandlungsdokumentation - Anspruch auf kostenlose Übermittlung gegen Krankenhaus

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