Rechtsprechung
| LG Berlin, 20.12.2005 - 5 O 210/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Bagatellisierung durch Bezeichnung eines Fahrzeugs als "Unfallwagen"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81
Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines …
Auszug aus LG Berlin, 20.12.2005 - 5 O 210/05
Die Beklagte war als gewerbliche Gebrauchtwagenverkäuferin verpflichtet, den Kläger vor Abschluss des Kaufvertrags über die Unfallschäden - auch ungefragt - zu informieren, wenn sie sich nicht dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens aussetzen wollte (vgl. BGH , NJW-RR 1987, 436 [437]; NJW 1982, 1386). - OLG Köln, 11.06.1986 - 2 U 199/85
Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund …
Auszug aus LG Berlin, 20.12.2005 - 5 O 210/05
Gerade wenn der Verkäufer das Unfallauto selbst repariert, wird an seine Aufklärungspflicht eine strenge Anforderung gestellt ( OLG Köln, NJW-RR 1986, 1380).
- LG Itzehoe, 17.01.2025 - 3 O 163/24
Fahrzeugkaufvertrag - verschwiegener reparierter Totalschaden
Dabei gilt gerade für den Verkäufer, der das Fahrzeug selbst repariert oder reparieren lässt, wegen seiner unmittelbaren Kenntnis vom Ausmaß des Unfallschadens eine besondere Aufklärungspflicht (…OLG Köln, Urt. v. 11.06.1986, 2 U 199/85; LG Berlin, Urt. v. 20.12.2005, 5 O 210/05). - OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 3 U 33/07
Verjährungsfristen im Gewährleistungsrecht, Hemmung der Verjährung
Dass ein bloßer Hinweis darauf, dass es sich um ein Unfallauto handelt, keine ausreichende Information des Käufers über vorhandene Unfallschäden bildet, da ein solcher allgemeiner Hinweis verharmlosend wirkt, ist auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2005, Az. 5 O 210/05).
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