Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 13.01.2009 - 5 O 210/08 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung wegen Einladungsmangel
Rn. 27 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.01.2009 (3-5 O 210/08) abzuändern und auch auf ihre Anträge hin die Nichtigkeit der Beschlussfassung zu TOP 6 der Hauptversammlung vom 29.8.2008 festzustellen.Der in Kopie beigefügte Schriftsatz vom 08.12.2008 gibt im Betreff an erster Stelle das Freigabeverfahren (3-5 O 355/08) und an zweiter Stelle das Hauptsacheverfahren (3-5 O 210/08) an.
Angesichts des Hinweises hätte ohne eine erneute Auflage, die Bankbescheinigung auch zum Hauptsacheverfahren 3-5 O 210/08 zu reichen, die Klage nicht abgewiesen werden dürfen.
- OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses …
Diesen Klagen hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.1.2009 (Az. 3/5 O 210/08) stattgegeben.Die Akten des Hauptsacheverfahrens (LG Frankfurt am Main 3-5 O 210/08) waren beigezogen.
Die Antragstellerin beantragt, unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Januar 2009, Az. 3-5 O 355/08, festzustellen, dass die Erhebung der Klagen der Antrags- und Beschwerdegegner zu 1 - 27 (LG Frankfurt, Az. 3-5 O 210/08) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin und Beschwerdeführerin vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Übertragung der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss vom Minderheitsaktionären) der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Wegen der notwendigen Streitgenossenschaft der Antragsgegner im verbundenen Hauptsacheverfahren (LG Frankfurt, 3-5 O 210/08) genügt es im Freigabeverfahren, wenn nur eine Klage der Antragsgegner im verbundenen Hauptsacheverfahren zum Erfolg führen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 12.3.2007 - 5 W 6/07).
- LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08
Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am …
Rn. 50 Auch die Tatsache, dass vom Nebenintervenienten kein eigener Vortrag zu Sache erbracht wurde, ist für sich genommen nicht geeignet, die Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens zu begründen (vgl. insoweit LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.Januar 2009, 3-5 O 210/08; Beschluss des LG Hamburg vom 29. Dezember 2008, 417 O 99/08).Rn. 59 Das LG Frankfurt, einige Vertreter im Schrifttum sowie auch das OLG Frankfurt sind diesbezüglich anderer Auffassung (OLG Frankfurt, ZIP 2008, 1722 - LG Frankfurt 3-5 O 339/08; LG Frankfurt, 3-5 O 210/08, LG Frankfurt 5 O 78/08, AktGKomm/Ziemons, § 121 Rn. 36;… MünchKommAktG/Kubis, § 121 Rn. 40 ff.).
- OLG Nürnberg, 17.07.2009 - 12 W 1050/09
Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Interventionsinteresse des aufseiten der …
Soweit das Landgericht (unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main - Urteil vom 13.01.2009, Az. 3-5 O 210/08) eine gegenteilige Ansicht vertritt, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 04.04.2011 - 5 O 210/08 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 5 O 210/08 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 15.04.2011 - 5 O 210/08 |
Verfahrensgang
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