Rechtsprechung
| LG Koblenz, 18.06.2012 - 5 O 229/11 |
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.06.2012 - 5 O 229/11
- OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch
Sie ist in dem Rechtsstreit 2 U 3/12, den ein anderer Verbraucherverein gegen die Beklagte geführt hatte, von dem Senat bereits als übersetzt angesehen worden, was letztlich zur Rücknahme der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16. März 2012 - 5 O 229/11 geführt hat, mit dem sie u. a. verurteilt worden ist, in ihren AGB für Mobilfunkverträge keine Rücklastschriftpauschale von 20, 95 EUR zu verwenden.Mit Schreiben vom 11. August 2011 und 8. September 2011 hatte nämlich die Verbraucherzentrale Berlin e. V. die Beklagte wegen der Rücklastschrift-pauschale von 20, 95 EUR abgemahnt und alsdann in dem Rechtsstreit 5 O 229/11 vor dem Landgericht Kiel verklagt, die Verwendung der Pauschale in dieser Höhe zu unterlassen (2 U 3/12 des Senats).
Das war ihr, wie ausgeführt, nicht nur durch die Abmahnung des Klägers vom 5. September 2011 und den Beschluss des Landgerichts vom 29. September 2011 in dem Verfügungsverfahren 17 O 200/11, in dem das BGH-Urteil zitiert worden war, sondern auch durch die genannte Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin und deren Klage gegen sie im Rechtsstreit 5 O 229/11 LG Kiel (2 U 3/12) durch die rechtlichen Erörterungen der Prozessbevollmächtigten der Verbraucherschutzverbände senatsbekannt nachhaltig vor Augen geführt worden, ebenso, dass die Position entgangener Gewinn nicht berücksichtigungsfähig war, die sie - wie ausgeführt - in der Realität ohnehin nicht angesetzt hatte.
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