Rechtsprechung
| LG Bochum, 12.08.1994 - 5 O 28/93 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.08.1994 - 5 O 28/93
- OLG Hamm, 21.06.1996 - 20 U 351/94
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00
Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung - …
Der Kläger hat sich zum Beweis für seine Berufsunfähigkeit auf ein Gutachten des Prof. Dr. R. berufen, das dieser in dem Rechtsstreit des Klägers gegen die Deutsche Beamtenlebensversicherungs AG -- 5 O 28/93 LG Bochum = 20 U 351/94 OLG Hamm -- erstattet hat und wegen dessen Inhalts auf Bl. 24ff. d.A. verwiesen wird.Der Kläger bleibt unter Bezugnahme auf das in dem Rechtsstreit 5 O 28/93 LG Bochum = 20 U 351/94 OLG Hamm erstattete Gutachten des Prof. Dr. R. und dessen in diesem Rechtsstreit eingeholten Ergänzungsgutachten bei seiner Behauptung, er sei wegen der von diesem Sachverständigen diagnostizierten somatoformen Schmerzstörung seit dem 01.06.1992 zu mehr als 50 % berufsunfähig.
EL bittet die Beklagte vielmehr unter Beifügung des Senatsurteils vom 21. Juni 1996, daß er in dem gegen die Deutsche Beamten Lebensversicherungs AG geführten Rechtsstreit -- 5 O 28/93 LG Bochum = 20 U 251/94 OLG Hamm -- erstritten hat, um Mitteilung, "ob unter diesen veränderten Voraussetzungen ihrerseits die Berufsunfähigkeitsrente auch gezahlt wird".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".