Rechtsprechung
| LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 32 ZPO
Streitwert von bis zu 12.500,00 EUR bei Spam-Werbemails - aufrecht.de
Streitwert bei Spam-Mail
- online-und-recht.de
Streitwertkatalog bei unzulässiger E-Mail-Werbung
- datenschutz.eu
Streitwertkatalog bei unzulässiger E-Mail-Werbung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusenden einer unerwünschten werbenden E-Mail als objektiv widerrechtlicher Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Rechtsanwalts; Störung des Betriebsablaufs einer Anwaltskanzlei durch die Zusendung von Werbe E-Mails; Aufforderung zur Abgabe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Streitwert bei unverlangter E-Mail-Werbung
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter: nehmen zu
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Ist diese Belästigung verhältnismäßig geringfügig zu bewerten, beträgt der Streitwert EUR 3.000,- (vgl. BGH, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 30.11.2004, VI ZR 65/04, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Die einzelne E-Mail darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spammings aufzufassen (vgl. OLG Düsseldorf, 15. Zivilsenat, Urteil vom 22. September 2004, Az. I-15 U 41/04, 15 U 41/04, zitiert nach Juris, Rn. 26). - LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03
Zur Geltungsdauer einer erteilten Einwilligung in die Zusendung von Werbemails …
Auszug aus LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Auf Grund der Ausuferungsgefahr, die die kostengünstige E-Mail Werbung mit sich bringt, muss der einzelne Mitverursacher auch für die Gesamtwirkung einstehen, die durch das Zusenden unerlaubter werbender E-Mails entsteht (vgl. LG Berlin, NJW-RR 2004, 1631, 1632).
- OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99
Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger …
Auszug aus LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Dies ist bei der Versendung unerlaubter Werbeemails zumindest jeder Ort, an dem die Verletzungshandlung sich bestimmungsgemäß auswirken sollte (vgl. OLG Hamburg, CR 2003, 286, OLG Bremen, CR 2000, 770). - OLG Hamburg, 07.11.2002 - 3 U 122/02
Wettbewerbsrecht: Ort der unerlaubten Handlung
Auszug aus LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Dies ist bei der Versendung unerlaubter Werbeemails zumindest jeder Ort, an dem die Verletzungshandlung sich bestimmungsgemäß auswirken sollte (vgl. OLG Hamburg, CR 2003, 286, OLG Bremen, CR 2000, 770). - KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02
Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
Auszug aus LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Auch muss ins Gewicht fallen, ob der Adressat seine E-Mail Adresse beruflich nutzt (KG Berlin 5. Zivilsenat, Beschluss vom 23.September 2002-5W 106/02, 5 W 124/02, zitiert nach Juris).
- LG Heidelberg, 04.04.2007 - 5 T 13/07
Streitwert bei Telefonwerbung - Im Fall unerwünschter Telefonwerbung beiAnrufen …
Für diese Fälle wurden in der Rechtsprechung in der Hauptsache Streitwerte von 1.000,00 EUR bis 4.000,00 EUR festgesetzt (OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 - 13 W 112/01; LG Lübeck, Beschluss vom 06.03.2006 - 5 0 315/05) festgesetzt, wobei bei den höheren Streitwerten eine besonders erhebliche Beeinträchtigung vorlag. - AG Northeim, 21.08.2026 - 3 C 180/26
Unerwünschte Werbe-E-Mail: Abmahnkosten werden erstattet
Es handelt sich um die 1, 3 -fache Regelgebühr zu einem Gegenstandswert von 4000 EUR, welcher in Fällen vorliegender Art üblicherweise von der Rechtsprechung angenommen wird (…BGH, Urt. v. 19.05.2010, I ZR 140/08, juris; LG Lübeck, Beschl. v. 06.03.2006, 5 O 315/05, juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.01.2009, 1 W 57/08, juris).
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