Rechtsprechung
| LG Koblenz, 30.03.1987 - 5 O 362/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
Verkehrsunfall -Berücksichtigung von Rabatten bei fiktiver Schadensabrechnung
(2.) Selbst wenn man jedoch auf die Frage der Berücksichtigung einer Rabattgewährung § 254 Abs. 2 BGB anwenden (so wohl LG Koblenz, Urteil vom 30.03.1987 - 5 O 362/85, Orientierungssatz zitiert nach juris) und damit davon ausgehen würde, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für einen Rabatt in Höhe von 35 % hätte, wäre nach de Ergebnis der Verhandlung davon auszugehen, dass die Beklagte diesen Beweis im konkreten Fall geführt hat. - AG Bremen, 01.03.2013 - 7 C 308/12 So beschränkt sich z.B. auch die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts ausdrücklich auf den Teilbereich der "konkreten Schadensberechnung" (…Urt.v. 18.10.2011, NJW 2012, S. 50: LS 2;… S. 51 RdNr. 8, S. 52 RdNr. 9 a.E.;… Wellner, NJW 2012, S. 7 ff. (S. 9: Anrechnung nur bei der konkreten Schadensberechnung und hier Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten);… vgl. auch Armbrüster, VersR 2008, S. 1154 ff. (S. 1154: Objektiver Maßstab für die "erforderlichen Kosten"); LG Koblenz, Urt.v. 30.03.1987, 5 O 362/85 - JurisDokument, Bundesbahn als Geschädigte: Anrechnung eines "erhaltenen Rabatts";… vgl. auch noch: OLG Frankfurt, Urt.v. 17.06.1994, NZV 1994, S. 478).
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