Rechtsprechung
| LG Leipzig, 19.12.2025 - 5 O 539/25 |
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 19.12.2025 - 5 O 539/25
- OLG Dresden, 21.07.2026 - 14 U 19/26
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.07.2026 - 14 U 19/26
Vertragliche Verpflichtung zur Unterlassung des Vertriebs eines designrechtlich …
für Recht erkannt: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19.12.2025, Az. 5 O 539/25, wird zurückgewiesen.Das Landgericht hat mit Urteil vom 19.12.2025, Az. 5 O 539/25, auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, die Klage abgewiesen, weil bei der Auslegung der Unterlassungserklärung als Rückrufverpflichtung nicht davon ausgegangen werden könne, dass die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2017, 823 - Luftentfeuchter) und des OLG Karlsruhe (GRUR 2023, 1372) der Beklagtenseite bewusst gewesen ist und die Klägerin davon hätte ausgehen dürfen.
das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19. Dezember 2025, Az. 05 O 539/25, abzuändern und 2. den Beklagten gemäß den erstinstanzlichen Klageanträgen zu verurteilen, d.h. den Beklagten zu verurteilen,.
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