Rechtsprechung
| LG Lüneburg, 25.03.2014 - 5 O 58/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Unzulässigkeit von Anleger-Massenklagen zwecks Generierung von Anwaltsgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juve.de (Kurzinformation)
Klatsche für Anlegerkanzlei: Deutliches Urteil
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 25.03.2014 - 5 O 58/14
- OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 89/14
- BGH, 28.07.2016 - III ZR 377/15
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 1537
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 15.10.2014 - 5 U 114/14
Prospekthaftung im weiteren Sinne: Anforderungen an die Angaben im Anlageprospekt
Nach Umstellung der wegen Vorrangs der Leistungsklage ursprünglich unzulässigen (vgl. LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, 31 ff, zitiert nach juris) Feststellungs- auf eine Leistungsklage ist die Klage gem. §§ 525, 264 Nr. 2 ZPO (…Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 264, Rn. 3 b), welche als Spezialvorschriften dem § 533 ZPO vorgehen (vgl. BGH, NJW 2004, 2152; MDR 2010, 1011), nunmehr zwar zulässig, aber nach wie vor unbegründet.Die vorstehenden Umstände erscheinen zumindest in ihrer Gesamtheit geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass die Vorschaltung der Güteverfahren hier von vornherein nicht auf die Erzielung von gütlichen Einigungen, sondern allein darauf ausgerichtet war, sich im Zusammenwirken mit der Gütestelle eine Hemmung der Verjährung und ein ausreichendes Zeitfenster zur Vorbereitung der geplanten D.-Fonds-Klagewelle zu verschaffen, deren Sinn und Zweck angesichts der gegen die D.-Fonds -Anleger bereits ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen (dazu näher unten) allein darin bestehen kann, zu Lasten der beteiligten Rechtsschutzversicherungen einen Millionenumsatz zu generieren (vgl. LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, Rn. 26 ff;… LG Neuruppin, Urt. v. 12.06.2014, 5 O 127/13, Rn. 15 ff; jeweils zitiert nach juris).
Unabhängig von der Frage, ob der Vortrag der Kläger zum Beratungsgespräch hinreichend substanziiert ist (vgl. hierzu LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, Rn. 40, 41, zitiert nach juris), vermag der Senat keinen für die Beklagte erkennbaren Prospektfehler festzustellen.
Es würde die an die Beklagte als Anlageberaterin zu stellenden Anforderungen überspannen, wenn man ihr abverlangen würde, zur Überprüfung des für die Anlageentscheidung wesentlichen Erfolges der Vorgängerfonds die von diesen vorgenommenen Ausschüttungen anhand der Geschäftsberichte mit den tatsächlichen Erträgen abzugleichen (so i. E. auch LG Lüneburg, Urteil vom 25.03.2014, 5 O 58/14, zitiert nach juris, Rn. 50).
Rn. 38 Insoweit fehlt es an substanziiertem Vortrag der Kläger dazu, welche über die vermeintliche Fehlerhaftigkeit des Prospekts hinausgehenden falschen Schulungsinhalte in die konkrete Beratung eingeflossen sein sollen (…vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.2005, 13 U 10/2005, Rn. 44-46; LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, Rn. 50; jeweils zitiert nach juris).
Aufgrund dessen wäre selbst beim Vorliegen versteckter Provisionen die 5 % Abwicklungsgebühr nicht mit zu berücksichtigen, sodass die 15 %-Grenze nicht überschritten wäre (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23.11.2012, I-17 U 52/11, zitiert nach juris, Rn. 32; LG Lüneburg, Urteil vom 25.03.2014, 5 O 58/14, zitiert nach juris, Rn. 52).
- OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 89/14
Abänderung eines Prozessurteils in ein Sachurteil durch das Berufungsgericht; …
Rn. 9 2. das Endurteil des Landgerichts Lüneburg vom 25. März 2014, Az.: 5 O 58/14, aufzuheben;.Rn. 12 unter Abänderung des am 25. März 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Lüneburg, Az.: 5 O 58/14,.
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Rechtsprechung
| LG Halle, 06.03.2015 - 5 O 58/14 |
Verfahrensgang
- LG Halle, 06.03.2015 - 5 O 58/14
- OLG Naumburg, 03.09.2015 - 4 U 27/15
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 03.09.2015 - 4 U 27/15
Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. März 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Halle, Az.: 5 O 58/14, wird zurückgewiesen.
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