Rechtsprechung
| LG Cottbus, 09.04.2008 - 5 O 72/05 |
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 09.04.2008 - 5 O 72/05
- OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08
- BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10
- BGH, 28.07.2011 - III ZR 59/10
- OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 2 U 13/08
- VG Potsdam, 30.08.2013 - 3 L 432/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - 5 S 28.13
- VG Potsdam, 29.09.2014 - 3 L 934/14
- BGH, 27.11.2014 - III ZR 263/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 5 S 40.14
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 8/15
- VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15
- VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 8/15
Wird zitiert von ... (3)
- VG Potsdam, 27.04.2010 - 3 K 1595/05
Recht auf Akteneinsicht
Mit Urteil vom 26.02.2010 (Az. 2 U 13/08) hat das OLG Brandenburg die Berufung seitens der Kläger gegen das Urteil des LG Cottbus vom 09.04.2008 (Az. 5 O 72/05) zurückgewiesen und hat die Revision, über die bisher noch nicht entschieden ist, zugelassen.Rn. 26 Bei der Akte 55/56 (teilweise) greife der Ablehnungsgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AIG ein, da es sich um eine Akte handele, die zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens erstellt worden sei, nämlich anlässlich des Rechtsstreites um Akteneinsicht vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (Az. 3 K 1595/05) und anlässlich des Rechtsstreits wegen Staatshaftung vor dem LG Cottbus (Az. 5 O 72/05).
Bei der Akte 27 handele es sich um eine Akte, die ihm im Zusammenhang mit dem Prozess wegen Staatshaftung vor dem LG Cottbus (Az. 5 O 72/05) zugegangen sei.
Zwar macht der Beklagte geltend, dass es sich hierbei um eine Akte handelt, die anlässlich des Rechtsstreites wegen Staatshaftung vor dem LG Cottbus (Az. 5 O 72/05) erstellt worden sei.
Die Akte 55/56 enthält teilweise Schriftsätze zum vorliegenden Rechtsstreit und zum Rechtsstreit wegen Staatshaftung vor dem Landgericht Cottbus (Az. 5 O 72/05).
- OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 2 U 13/08
Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. April 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus, Az. 5 O 72/05, wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage abgewiesen.Rn. 20 das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 09.04.2008, Az. 5 O 72/05, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 34.408.469,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Betrag von 34.205.626,00 EUR für den Zeitraum vom 02.12.1996 bis zum 30.04.2000 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2000 aus einem Betrag von 34.205.626,00 EUR und ab Rechtshängigkeit der Klage aus einem Betrag von 34.408.469,00 EUR zu zahlen.
Rn. 23 das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 09.04.2008, Az. 5 O 72/05, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 66.382.400,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von vier Prozent aus 66.382.400,00 EUR für den Zeitraum vom 02.12.1996 bis 30.05.2000 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seitdem zu zahlen,.
- OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08
Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Aberkennung der …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. April 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - Az.: 5 O 72/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 9. April 2008, Az.: 5 O 72/05, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 34.408.469,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 Prozent aus dem Betrag von 34.205.626,00 EUR für den Zeitraum vom 02.12.1996 bis zum 30.04.2000 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2000 aus einem Betrag von 34.205.626,00 EUR und ab Rechtshängigkeit der Klage aus einem Betrag von 34.408.469,00 EUR zu zahlen.
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Rechtsprechung
| LG Freiburg, 05.09.2005 - 5 O 72/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Bauhandwerkersicherung bei Gewährleistungseinbehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 48
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
Bauhandwerkersicherung: Sicherungsfähiger Vergütungsanspruch bei …
Das Landgericht Freiburg hat im Urteil vom 5. September 2005 zu 5 O 72/05, im Leitsatz veröffentlicht bei juris, mit Entscheidungsgründen in NZBau 2006, 48, diese Auffassung vertreten.
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