Rechtsprechung
| LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur angemessenen Regulierungsfrist in Verkehrsunfallsachen von 4 bis 6 Wochen
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Regulierungsfrist von 4 bis 6 Wochen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Autounfall: Kfz-Versicherung hat sechs Wochen Zeit zur Haftungsprüfung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98
Angemessene Regulierungsfrist in Verkehrsunfallsachen von 4 bis 6 Wochen
Auszug aus LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16
Werden Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegenüber einem Haftpflichtversicherungsunternehmen bzw. hier unmittelbar gegen die vergleichbar einem solchen Unternehmen agierende Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, tritt Verzug erst ein, sobald eine dem Versicherungsunternehmen in durchschnittlichen Angelegenheiten zuzubilligende Prüfungsfrist von (je nach Einzelfall) vier bis sechs Wochen abgelaufen ist, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt (OLG Frankfurt, VersR 2015, 1373; OLG Rostock, MDR 2001, 935). - OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14
Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen …
Auszug aus LG Koblenz, 25.04.2016 - 5 O 72/16
Werden Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegenüber einem Haftpflichtversicherungsunternehmen bzw. hier unmittelbar gegen die vergleichbar einem solchen Unternehmen agierende Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, tritt Verzug erst ein, sobald eine dem Versicherungsunternehmen in durchschnittlichen Angelegenheiten zuzubilligende Prüfungsfrist von (je nach Einzelfall) vier bis sechs Wochen abgelaufen ist, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt (OLG Frankfurt, VersR 2015, 1373; OLG Rostock, MDR 2001, 935).
- OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18
Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen
4-6 Wochen: OLG Stuttgart 26.4.10 - 3 W 15/10 - 21.4.10 - 3 U 218/09 - 18.9.13 - 3 W 46/13 - OLG Koblenz 20.4.11 - 12 W 195/11 - LG Köln 23.9.11 - 2 O 203/11 - OLG Köln 31.1.12 - 24 W 69/11 - OLG Frankfurt 2.12.2014 - 7 W 64/14 - LG Koblenz 25.4.2016 - 5 O 72/16 - OLG Rostock OLG-NL 2001, 92; KG VersR 2009, 1262 [KG Berlin 30.03.2009 - 22 W 12/09] ; OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09; OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10;.
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Rechtsprechung
| LG Rottweil, 19.05.2017 - 5 O 72/16 |
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 19.05.2017 - 5 O 72/16
- OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 U 96/17
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 U 96/17
Wettbewerbsverstoß im Internet: Notwendigkeit der Grundpreisangabe bei …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.05.2017 (Az. 5 O 72/16) wird zurückgewiesen.
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