Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31 Abs. 1 BeamtVG; § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG; § 40 GKG; § 52 Abs. 2 GKG
Bemessung des Streitwerts bei einer begehrten Verpflichtung des Dienstherrn zur Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierten Dienstunfall i.S.v. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Streitwerts bei einer begehrten Verpflichtung des Dienstherrn zur Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierten Dienstunfall i.S.v. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz ( BeamtVG )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts bei einer begehrten Verpflichtung des Dienstherrn zur Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierten Dienstunfall i.S.v. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 27.05.2010 - 1 A 212/07
- OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 944 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10
Sie beruht auf der sog. Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu nur BVerwG, Beschl. v. 13.9.1999 - BVerwG 2 B 53/99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106 = NVwZ-RR 2000, 188), der sich der Senat angeschlossen hat (s. Nds. OVG, Beschl. v. 9.11.1999 - 5 O 3335/99 -, juris sowie im Anwendungsbereich des § 36 BeamtVG Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2008 - 5 LA 293/05 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 4 L 8.08
Beamtenrecht; Streitwert bei Ansprüchen auf erhöhte Besoldung und Versorgung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10
Die Festsetzung des Streitwerts auf der Grundlage des dreifachen Jahresbetrags der geltend gemachten wiederkehrenden Leistung richtet sich statt dessen gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG 2004 bzw. § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG nach § 52 Abs. 1 und 2 GKG (s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.2.2008 - OVG 4 L 8.08 -, zitiert juris Langtext, Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 5 O 3335/99
Streitwert bei Verfahren zum "Teilstatus" bei; Streitwert (Teilstatus); …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10
Sie beruht auf der sog. Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu nur BVerwG, Beschl. v. 13.9.1999 - BVerwG 2 B 53/99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106 = NVwZ-RR 2000, 188), der sich der Senat angeschlossen hat (s. Nds. OVG, Beschl. v. 9.11.1999 - 5 O 3335/99 -, juris sowie im Anwendungsbereich des § 36 BeamtVG Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2008 - 5 LA 293/05 -). - VGH Bayern, 03.09.2009 - 3 C 09.1537
Streitwertbeschwerde
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10
Da Rechtsfolge der Anerkennung eines Dienstunfalls im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG die Gewährung eines Unfallruhegehalts nach § 37 Abs. 1 BeamtVG ist, bestimmt sich die aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache aus der Differenz zwischen dem erhöhten Unfallruhegehalt und dem ihm gewährten Ruhegehalt, wobei als Streitwert der 24-fache Differenzbetrag anzusetzen ist (ebenso BayVGH, Beschl. v. 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris).
- OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Streitwert - Berücksichtigung des Betrags der einmaligen Unfallentschädigung
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.Zu dieser Problematik hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg [OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010, a.a.O., Rdnr. 8][OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010, a.a.O., Rdnr. 8] ausgeführt, dass entscheidend für die im Ermessen des Gerichts liegende Bestimmung des Streitwerts gemäß § 52 Abs. 1 GKG der Klageantrag zum Zeitpunkt der Klageerhebung ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 E 39/11
Grundlagen zur Berechnung des Streitwerts bei einem qualifizierten Dienstunfall
Rn. 4 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, NWVBl. 2000, 176 = juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 C 09.1537 -, juris Rn. 8 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. August 2010 - 5 OA 167/10, juris Rn. 6; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Juni 2011, § 37 BeamtVG Rn. 20.Rn. 7 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. August 2010 - 5 OA 167/10 -, a. a. O., Rn. 8.
- VGH Hessen, 19.12.2017 - 1 E 1341/17
Streitwert bei Unfallausgleich auf der Grundlage eines Grades der …
{RN: 10} Die dem entgegenstehende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, die den Streitwert für Unfallausgleich bzw. Unfallruhegehalt nach dem sog. Teilstatus in Höhe des zweifachen Jahresbetrags ansetzt (so: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106, NVwZ-RR 2000, 188f.; BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 1999 - 5 O 3335/99 - und vom 23. August 2010 - 5 OA 167/10 -, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 6. September 2002 - 1 So 109/02 -, OVG Bremen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 -, Sächs. OVG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 A 170/09 -, BayVGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 14 C 13.1209 -, alle zit. nach juris), gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.
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