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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,40717
BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25 (https://dejure.org/2025,40717)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2025 - 5 P 2.25 (https://dejure.org/2025,40717)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2025 - 5 P 2.25 (https://dejure.org/2025,40717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SächsPersVG § 6 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, § 14 Abs. 1
    Wahlrecht zur Personalvertretung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wahlberechtigung zur Personalratswahl bei "gespaltenen" Beschäftigungsverhältnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlberechtigung zur Personalratswahl - bei "gespaltenen" Beschäftigungsverhältnissen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahlberechtigung zur Personalratswahl bei "gespaltenen" Beschäftigungsverhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2026, 273
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Rn. 9 Insoweit misst § 6 Abs. 3 SächsPersVG der räumlichen Entfernung zwischen Haupt- und Teildienststelle und damit zugleich der Ortsnähe der Personalvertretung zu den Beschäftigten, die den Kontakt untereinander verbessern sowie eine gute und ausreichende Betreuung der Beschäftigten gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 33), große Bedeutung zu.

    Zwar ist die räumliche Entfernung - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend hervorhebt - im Unterschied zu § 7 Satz 1 BPersVG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 33 zum inhaltsgleichen § 6 Abs. 3 BPersVG 1974) im sächsischen Personalvertretungsrecht weder das alleinige noch das entscheidende materiell-rechtliche Kriterium für eine Verselbstständigung der Teildienststelle.

    Für eine Beteiligung der Personalvertretung kommen personelle, soziale, organisatorische und sonstige innerdienstliche Angelegenheiten in Betracht, für die dem Leiter der Dienststelle ein eigener Entscheidungs- und Handlungsspielraum zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 32).

  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes; …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Diese bestimmt sich nicht nach formalen rechtlichen Kriterien (beispielsweise der Zuständigkeit für die das Grundverhältnis betreffenden Maßnahmen; BVerwG, Beschluss vom 22. September 2015 - 5 P 12.14 - PersV 2016, 107 Rn. 25), sondern nach den tatsächlichen Gegebenheiten, um den Beschäftigten den Schutz der Personalvertretung größtmöglich zu sichern (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 6 P 29.82 - PersV 1985, 164 ).

    Er ist wegen seiner Sachnähe und Personenkenntnis in erster Linie berufen, die Belange der Beschäftigten einerseits und die Erfordernisse des Dienstbetriebes andererseits einzuschätzen und in Zusammenarbeit mit der Dienststelle auf eine an ihnen ausgerichtete Ausgestaltung des Dienstbetriebes und der Beschäftigungsverhältnisse hinzuwirken (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 - Buchholz 251.8 § 12 RhPPersVG Nr. 1 S. 2 f. und vom 22. September 2015 - 5 P 12.14 - PersV 2016, 107 Rn. 25).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Diese bestimmt sich nicht nach formalen rechtlichen Kriterien (beispielsweise der Zuständigkeit für die das Grundverhältnis betreffenden Maßnahmen; BVerwG…, Beschluss vom 22. September 2015 - 5 P 12.14 - PersV 2016, 107 Rn. 25), sondern nach den tatsächlichen Gegebenheiten, um den Beschäftigten den Schutz der Personalvertretung größtmöglich zu sichern (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 6 P 29.82 - PersV 1985, 164 ).

    Die Frage, bei welcher Dienststelle ein Bediensteter tatsächlich beschäftigt ist, ist anhand äußerer Umstände wie seiner räumlichen Einbeziehung in den Dienststellenbetrieb und seiner Unterstellung unter die "äußere Ordnung" der Dienststelle zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 6 P 29.82 - PersV 1985, 164 ).

  • BVerwG, 18.01.2013 - 6 PB 17.12

    Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit; Zuweisung von Tätigkeiten beim …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Üblicherweise hat der Leiter der Dienststelle das für Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse typische Weisungsrecht inne; die Beschäftigten unterliegen der damit korrespondierenden Weisungsgebundenheit und wirken in diesem Rahmen an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Dienststelle mit (BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2011 - 6 P 14.10 - PersV 2012, 176 , vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 - NJOZ 2013, 736 Rn. 3 …und vom 11. Oktober 2013 - 6 PB 27.13 - Buchholz 250 § 88 BPersVG Nr. 1 Rn. 10, jeweils m. w. N.).

    Denn mit § 13 Abs. 5 SächsPersVG hat der Gesetzgeber von seinem Gestaltungsspielraum zur Etablierung eines Doppelwahlrechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 - NJOZ 2013, 736 Rn. 10) Gebrauch gemacht.

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Danach sind die genannten verfassungsrechtlichen Regelungen in ihrem Normgehalt wechselseitig aufeinander bezogen und gewährleisten im Rahmen eines ineinandergreifenden Gesamtgefüges das Grundrecht auf Mitbestimmung im öffentlichen Dienst (SächsVerfGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - Vf. 51-II-99 - LVerfGE 12, 309 ).

    Neben weiteren - hier nicht interessierenden - Fragen ist insbesondere geklärt, dass die Bildung der Vertretungsorgane unter der Maßgabe einer orts- und sachnahen Interessenwahrnehmung stehen muss, die nicht nur die Erreichbarkeit für die Beschäftigten sowie einen möglichst ungehinderten Informationsfluss mit ihnen sicherstellt, sondern darüber hinaus die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und die unmittelbare Wahrnehmung etwaiger, für die Ausübung des Rechts auf Mitbestimmung wesentlicher Konfliktlagen gewährleistet (SächsVerfGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - Vf. 51-II-99 - LVerfGE 12, 309 ).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Die Wahlberechtigung setzt die Beschäftigteneigenschaft und Dienststellenzugehörigkeit voraus (BVerwG, Beschluss vom 3. November 2011 - 6 P 14.10 - PersV 2012, 176 ), die ihrerseits an die personalvertretungsrechtliche Eingliederung in die Dienststelle anknüpfen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 20 A 2155/12.PVL - PersV 2014, 214 ).

    Üblicherweise hat der Leiter der Dienststelle das für Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse typische Weisungsrecht inne; die Beschäftigten unterliegen der damit korrespondierenden Weisungsgebundenheit und wirken in diesem Rahmen an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Dienststelle mit (BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2011 - 6 P 14.10 - PersV 2012, 176 , vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 - NJOZ 2013, 736 Rn. 3 …und vom 11. Oktober 2013 - 6 PB 27.13 - Buchholz 250 § 88 BPersVG Nr. 1 Rn. 10, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 24.02.2022 - 5 A 7.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei Einstellungen von Beschäftigten für den …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Die Eingliederung eines Beschäftigten in eine Dienststelle hängt maßgeblich auch davon ab, ob er eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Tätigkeit verrichten soll, die zur Begründung einer sozialen und betrieblichen Bindung an die Dienststelle führt; auch können Entscheidungen des Leiters der Hauptdienststelle über die Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Teildienststelle von Belang sein (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 5 A 7.20 - PersV 2022, 382 Rn. 23).
  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Er ist wegen seiner Sachnähe und Personenkenntnis in erster Linie berufen, die Belange der Beschäftigten einerseits und die Erfordernisse des Dienstbetriebes andererseits einzuschätzen und in Zusammenarbeit mit der Dienststelle auf eine an ihnen ausgerichtete Ausgestaltung des Dienstbetriebes und der Beschäftigungsverhältnisse hinzuwirken (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 - Buchholz 251.8 § 12 RhPPersVG Nr. 1 S. 2 f. …und vom 22. September 2015 - 5 P 12.14 - PersV 2016, 107 Rn. 25).
  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Die Wahl legitimiert den Personalrat, insoweit bestehende gesetzliche Beteiligungsrechte im Interesse der Beschäftigten wahrzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 6 P 8.01 - BVerwGE 116, 242 ).
  • BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 27.13

    Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2025 - 5 P 2.25
    Üblicherweise hat der Leiter der Dienststelle das für Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse typische Weisungsrecht inne; die Beschäftigten unterliegen der damit korrespondierenden Weisungsgebundenheit und wirken in diesem Rahmen an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Dienststelle mit (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2011 - 6 P 14.10 - PersV 2012, 176 , vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 - NJOZ 2013, 736 Rn. 3 und vom 11. Oktober 2013 - 6 PB 27.13 - Buchholz 250 § 88 BPersVG Nr. 1 Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.08.2025 - 5 PA 2.24

    Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Dienststelle Pullach des …

  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 6.20

    Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 20 A 2155/12

    Beschäftigteneigenschaft und die Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für …

  • VG Lüneburg, 07.01.2026 - 9 B 1/25

    Anwaltskosten; Personalrat; Einvernehmen; Kostenhöhe; Erstattung von …

    Dem folgend kann eine der Bestellung vorausgehende Abwägung der Personalvertretung daher nur rechtmäßig sein, wenn die Personalvertretung auf andere Weise keine qualifizierten und vertrauenswürdigen Personen gewinnen kann (Sächsisches OVG, Beschl. v. 13.6.2024 - 9 A 333/23.PL -, juris Rn. 39 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.2.2016 - 5 P 2.25 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
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