Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverwaltungsgericht
BPersVG §§ 13, 14, 16, 25, 83 Abs. 2; ArbGG § 81 Abs. 3, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 92 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2
Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; Erledigung; Feststellungsbegehren; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Hauptantrag; Hilfsantrag; Personalratswahl; Rechtsbeschwerdeinstanz; Rechtskraftwirkung; Rechtsschutzbedürfnis; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stellung eines abstrakten Feststellungsantrags bei einem erledigten Wahlanfechtungsbegehren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 BPersVG, § 13 BPersVG, § 14 BPersVG, § 25 BPersVG, § 83 Abs 2 BPersVG
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stellung eines abstrakten Feststellungsantrags bei einem erledigten Wahlanfechtungsbegehren - Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines auf die strittige Rechtsfrage bezogenen und von der konkreten Personalratswahl losgelösten Feststellungsantrags; Zulässigkeit eines vor der Erledigung des Wahlanfechtungsbegehrens gestellten Feststellungsantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines auf die strittige Rechtsfrage bezogenen und von der konkreten Personalratswahl losgelösten Feststellungsantrags; Zulässigkeit eines vor der Erledigung des Wahlanfechtungsbegehrens gestellten Feststellungsantrags
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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stellung eines abstrakten Feststellungsantrags bei einem erledigten Wahlanfechtungsbegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 01.12.2015 - 20 K 1980/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
- BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 975
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06
Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ein derartiger Antrag ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in jedem Fall wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil gerichtliche Feststellungen hinsichtlich abgeschlossener Maßnahmen keine materielle Rechtskraftwirkung für künftige personalvertretungsrechtliche Vorgänge entfalten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13;… vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 12 …und vom 19. Februar 2013 - 6 P 7.12 - BVerwGE 146, 48 Rn. 12, jeweils m.w.N.).Ist - wie hier - die Amtszeit des gewählten Personalrats im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgelaufen und möchte ein Verfahrensbeteiligter die dieser Wahl zugrunde liegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage unabhängig vom Ende der Amtszeit des konkret gewählten Personalrats geklärt wissen, muss er diesem Anliegen durch eine vom Ausgangsfall abgelöste Antragsstellung Rechnung tragen, weil dann mit Rechtskraftwirkung auch für künftige Fälle entschieden werden kann, in denen sich die gleiche Streitfrage stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13; BAG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Bl. 318 R m.w.N.).
Rn. 13 Die Zulässigkeit eines auf die strittige Rechtsfrage bezogenen und von der konkreten Personalratswahl losgelösten Feststellungsantrags setzt - wie auch sonst im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12 und vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13) - voraus, dass dieser spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt wurde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 11).
Danach findet die eine Antragsänderung regelnde Vorschrift des § 81 Abs. 3 ArbGG im Rechtsbeschwerdeverfahren keine Anwendung (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 9;… vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - juris Rn. 9 …und vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 24; BAG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - BAGE 68, 155;… vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 - juris Rn. 18 …und vom 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - juris Rn. 40; m.w.N.).
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht dann anerkannt, wenn ein Antragsteller auf Einwirken eines Gerichts der Vorinstanz von seinem ursprünglich zulässigen Antrag abgegangen ist und in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu diesem zurückkehren will (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 m.w.N. und vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 14).
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10
Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ein derartiger Antrag ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in jedem Fall wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil gerichtliche Feststellungen hinsichtlich abgeschlossener Maßnahmen keine materielle Rechtskraftwirkung für künftige personalvertretungsrechtliche Vorgänge entfalten (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13; vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 12 …und vom 19. Februar 2013 - 6 P 7.12 - BVerwGE 146, 48 Rn. 12, jeweils m.w.N.).Rn. 13 Die Zulässigkeit eines auf die strittige Rechtsfrage bezogenen und von der konkreten Personalratswahl losgelösten Feststellungsantrags setzt - wie auch sonst im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12 …und vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13) - voraus, dass dieser spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 11).
Hier fehlt es in jedem Fall an einer rechtzeitigen Antragsstellung, sodass der Senat nicht auch über das Vorliegen der darüber hinaus notwendigen Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 11 m.w.N.) zu entscheiden braucht.
Der bei dem Verwaltungsgericht gestellte Antrag zielt damit auf eine rechtsgestaltende Wirkung, da er im Falle seines Erfolges den nicht ordnungsgemäß gewählten Personalrat für die Zukunft beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ) und zu einer Wiederholung der angegriffenen Wahl führt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 26 und vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 20).
Das steht einer Auslegung als abstraktes Feststellungsbegehren entgegen, das nicht auf eine derartige Wirkung gerichtet ist, sondern lediglich sicherstellen soll, dass künftige Personalratswahlen, bei denen sich dieselbe Rechtsfrage stellt, jedenfalls insoweit ordnungsgemäß durchgeführt werden (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134; s.a. BAG, Beschluss vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).
- BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92
Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung - …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Er kann auch schon vor der Erledigung des Wahlanfechtungsbegehrens, etwa im Wege objektiver Antragshäufung, gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 ).Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - 6 P 23.91 - Buchholz 251.7 § 65 NWPersVG Nr. 2 S. 3 und - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 ).
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht dann anerkannt, wenn ein Antragsteller auf Einwirken eines Gerichts der Vorinstanz von seinem ursprünglich zulässigen Antrag abgegangen ist und in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu diesem zurückkehren will (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 m.w.N. …und vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 14).
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ist - wie hier - die Amtszeit des gewählten Personalrats im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgelaufen und möchte ein Verfahrensbeteiligter die dieser Wahl zugrunde liegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage unabhängig vom Ende der Amtszeit des konkret gewählten Personalrats geklärt wissen, muss er diesem Anliegen durch eine vom Ausgangsfall abgelöste Antragsstellung Rechnung tragen, weil dann mit Rechtskraftwirkung auch für künftige Fälle entschieden werden kann, in denen sich die gleiche Streitfrage stellt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13; BAG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Bl. 318 R m.w.N.). - BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Der bei dem Verwaltungsgericht gestellte Antrag zielt damit auf eine rechtsgestaltende Wirkung, da er im Falle seines Erfolges den nicht ordnungsgemäß gewählten Personalrat für die Zukunft beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ) und zu einer Wiederholung der angegriffenen Wahl führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 26 …und vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 20). - BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08
Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Danach findet die eine Antragsänderung regelnde Vorschrift des § 81 Abs. 3 ArbGG im Rechtsbeschwerdeverfahren keine Anwendung (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 9; vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - juris Rn. 9 …und vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 24; BAG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - BAGE 68, 155;… vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 - juris Rn. 18 …und vom 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - juris Rn. 40; m.w.N.). - BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
Übertarifliche Zulage
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ist - wie hier - die Amtszeit des gewählten Personalrats im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgelaufen und möchte ein Verfahrensbeteiligter die dieser Wahl zugrunde liegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage unabhängig vom Ende der Amtszeit des konkret gewählten Personalrats geklärt wissen, muss er diesem Anliegen durch eine vom Ausgangsfall abgelöste Antragsstellung Rechnung tragen, weil dann mit Rechtskraftwirkung auch für künftige Fälle entschieden werden kann, in denen sich die gleiche Streitfrage stellt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13; BAG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Bl. 318 R m.w.N.). - BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Das steht einer Auslegung als abstraktes Feststellungsbegehren entgegen, das nicht auf eine derartige Wirkung gerichtet ist, sondern lediglich sicherstellen soll, dass künftige Personalratswahlen, bei denen sich dieselbe Rechtsfrage stellt, jedenfalls insoweit ordnungsgemäß durchgeführt werden (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134; s.a. BAG, Beschluss vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979). - BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - 6 P 23.91 - Buchholz 251.7 § 65 NWPersVG Nr. 2 S. 3 und - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 ). - BVerwG, 19.02.2013 - 6 P 7.12
Listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat.
Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ein derartiger Antrag ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in jedem Fall wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil gerichtliche Feststellungen hinsichtlich abgeschlossener Maßnahmen keine materielle Rechtskraftwirkung für künftige personalvertretungsrechtliche Vorgänge entfalten (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13;… vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 12 und vom 19. Februar 2013 - 6 P 7.12 - BVerwGE 146, 48 Rn. 12, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.03.2014 - 6 P 8.13
Wahl des Personalratsvorstandes; stärkste Wahlvorschlagsliste.
- BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78
Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren - …
- BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des …
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90
Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 1.14
Anfechtung einer Personalratswahl einer Agentur für Arbeit; Antragsberechtigung; …
- BVerwG, 08.06.2016 - 5 B 26.16
Begründung der Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des …
- BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94
Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines …
- BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 38/97
- BVerwG, 10.09.2026 - 5 P 1.24
- BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16
Übergang von abstraktem auf konkreten Feststellungsantrag
Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Beteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9 und vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 ).Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 ).
- BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22
Erforderlichkeit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung für …
Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 …und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
- BAG, 04.03.2026 - 7 ABR 37/24
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzinteresse bei Neuwahl des …
Es könnte auch nach der - auf die Betriebsratswahlanfechtung nicht zu übertragenden - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu (erledigten) Anfechtungen von Personalratswahlen allenfalls bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz angebracht werden (vgl. BVerwG 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Rn. 13 mwN). - BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
Behauptung einer rechtswidrigen Berufungszulassung bezeichnet keinen rügefähigen …
Wegen dieses insoweit erweiterten und folglich nicht notwendigerweise deckungsgleichen Prüfprogramms fehlt es der - insoweit fallübergreifenden - Feststellungsklage nicht am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 10;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 25). - BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
Keine Anrufung der Einigungsstelle durch den Personalrat einer Teildienststelle …
Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 …und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Annahme einer unstatthaften Klageänderung
Denn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich ohne Weiteres entnehmen, dass sich der Übergang vom konkreten Feststellungsantrag zum abstrakten Feststellungsantrag grundsätzlich als Antragsänderung darstellt, auf die die Regelungen des § 81 Abs. 3 ArbGG anzuwenden sind (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - juris Rn. 9 f., vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - juris Rn. 9 und vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 11 ff., Rn. 18 m. w. N., wobei § 81 Abs. 3 ArbGG im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht anwendbar ist). - BVerwG, 25.06.2019 - 5 P 3.18
Anspruch auf Feststellung eines Mitwirkungsrechts bezüglich Änderungen des …
Abgesehen davon ist nach der ständigen Rechtsprechung ein derartiger Antrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in jedem Fall wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. etwa BVerwG, Beschluss 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 10 m.w.N.). - OLG Bremen, 12.06.2019 - 1 EK 4/18
Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer
Die Auslegung der Prozesserklärung darf den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (siehe BVerwG, Beschluss vom 29.05.2018 - 5 P 6/16, juris Rn. 16, IÖD 2018, 200;… Beschluss vom 06.11.2018 - 5 P 8/16, juris Rn. 9, ZfPR online 2019, Nr. 2, 7-9; spezifisch für die Auslegung einer anwaltlichen Erklärung als Verzögerungsrüge auch OVG Münster…, Urteil vom 28.09.2015 - 13 D 27/14, juris Rn. 79 ff., NWVBl 2016, 169;… Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 198 GVG Rn. 209). - BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23
Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats
Rn. 10 2. Der hilfsweise gestellte abstrakte Feststellungsantrag ist nach Erledigung des Wahlanfechtungsbegehrens zulässig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12…, vom 13. Juli 2011 - 6 P 21.10 - juris Rn. 11 und vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 11 ff.), jedoch unbegründet. - BVerwG, 14.12.2022 - 5 P 3.21
Unzulässigkeit eines erledigten konkreten Feststellungsantrags
- BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines …
- BVerwG, 28.11.2024 - 5 PB 2.24
- OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 LA 7/20
Ablauf; Amtsperiode; Bedeutung, grundsätzliche; besondere Schwierigkeiten; Dekan; …
- BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
Zum Zustimmungserfordernis des Personalrats bei Umsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - 33 A 2885/21
Personalrat; Wahl; Anfechtung; isoliert Rechtsschutzbedürfnis; Dienststelle; …
- VG Schleswig, 12.06.2025 - 19 A 1/25
Beteiligungsrechte eines Gesamtpersonalrats im Zusammenhang mit der …
- VG Schleswig, 11.03.2025 - 19 A 7/23
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