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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3479
BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23 (https://dejure.org/2024,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2024 - 5 PB 5.23 (https://dejure.org/2024,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 5 PB 5.23 (https://dejure.org/2024,3479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussrecht des Einsichtsrechts des Personalrats in schriftliche Angaben zu den Bruttoentgelten der von ihm vertretenen Beschäftigten für die Beschäftigten; Erhalt eines verstetigten monatlichen außertariflichen Bruttoentgelts sowie weiterer außertariflicher ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Überdies setzt sich die Beschwerde weder mit den dem Einsichtsrecht des Antragstellers gegebenenfalls entgegenstehenden Aspekten des aktuellen Datenschutzrechts (s. dazu BAG, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 87) auseinander noch geht sie auf die Rechtsprechung des Senats ein, wonach der Personalrat in Angelegenheiten, in denen seine Mitbestimmung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz in bestimmten Personalangelegenheiten ausgeschlossen ist, die Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen nicht auf sein allgemeines Wächteramt stützen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 P 11.19 - BVerwGE 169, 279).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Die Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 7 f.) beruft sich für das Bestehen eines von ihr angenommenen Einsichtsrechts der Personalvertretung im Hinblick auf Entgelte und Zulagen außertariflich Beschäftigter zwar maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, welches mit Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - entschieden habe, dass "dem Betriebsrat Einsicht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten der Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten [...] hinsichtlich sämtlicher Vergütungsbestandteile zu gewähren" sei.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Insoweit setzt sich die Beschwerde auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht auseinander, wonach die Unterrichtungs- bzw. Informationspflicht der Dienststellenleitung und damit die Verpflichtung zur Gewährung von Einsichtnahme in Unterlagen oder deren Vorlage nur in dem Umfang besteht, in welchem die Personalvertretung deren Kenntnis zur Durchführung einer ihrer Aufgaben benötigt (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1998 - 6 P 4.97 - NZA-RR 1999, 274 und vom 19. Dezember 2018 - 5 P 6.17 - BVerwGE 164, 146 Rn. 16 m. w. N.), die sie jeweils mit dem konkreten Einsichtnahmebegehren gegenüber der Dienststellenleitung in Bezug genommen hat.
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Denn zu dem Anspruch des Betriebsrats auf Einblick in Listen über Bruttolöhne und -gehälter gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 29. September 2020 ausgeführt, dass dieser Anspruch eine auf das konkrete Einsichtsverlangen bezogene, spezifische Prüfung der Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat geltend gemachten Aufgaben verlangt, die (auch) durch die Argumentation nicht ersetzt werden kann, das Verlangen einer Einblicknahme könne "jederzeit" angebracht werden (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 90 Rn. 19 ff. mit Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz, LAG Kiel, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 - juris, wonach der Betriebsrat von der Arbeitgeberin nicht von vornherein ohne gesonderte eigene Prüfung der Erforderlichkeit wiederkehrend die monatliche Einsichtnahme verlangen könne).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das Gericht zum Nachteil eines Beteiligten über einen Antrag entscheidet, den der Kläger bzw. Antragsteller nicht (mehr) gestellt hat (vgl. BAG…, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 AZN 801/21 - AP ZPO § 308 Nr. 10 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - VII ZR 17/14 - NJW 2017, 1180 Rn. 13 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.09.2016 - VII ZR 17/14

    Zivilprozess: Gegenstandslosigkeit der Abweisung eines Hilfsantrages nach der …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das Gericht zum Nachteil eines Beteiligten über einen Antrag entscheidet, den der Kläger bzw. Antragsteller nicht (mehr) gestellt hat (vgl. BAG…, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 AZN 801/21 - AP ZPO § 308 Nr. 10 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - VII ZR 17/14 - NJW 2017, 1180 Rn. 13 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Insoweit setzt sich die Beschwerde auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht auseinander, wonach die Unterrichtungs- bzw. Informationspflicht der Dienststellenleitung und damit die Verpflichtung zur Gewährung von Einsichtnahme in Unterlagen oder deren Vorlage nur in dem Umfang besteht, in welchem die Personalvertretung deren Kenntnis zur Durchführung einer ihrer Aufgaben benötigt (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1998 - 6 P 4.97 - NZA-RR 1999, 274 …und vom 19. Dezember 2018 - 5 P 6.17 - BVerwGE 164, 146 Rn. 16 m. w. N.), die sie jeweils mit dem konkreten Einsichtnahmebegehren gegenüber der Dienststellenleitung in Bezug genommen hat.
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Das Darlegungserfordernis des § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i. V. m. § 92a Satz 2 i. V. m. § 72a Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 ArbGG setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerdeentscheidung erheblichen Rechtsfrage sowie die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 …und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Denn zu dem Anspruch des Betriebsrats auf Einblick in Listen über Bruttolöhne und -gehälter gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 29. September 2020 ausgeführt, dass dieser Anspruch eine auf das konkrete Einsichtsverlangen bezogene, spezifische Prüfung der Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat geltend gemachten Aufgaben verlangt, die (auch) durch die Argumentation nicht ersetzt werden kann, das Verlangen einer Einblicknahme könne "jederzeit" angebracht werden (BAG…, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 90 Rn. 19 ff. mit Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz, LAG Kiel, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 - juris, wonach der Betriebsrat von der Arbeitgeberin nicht von vornherein ohne gesonderte eigene Prüfung der Erforderlichkeit wiederkehrend die monatliche Einsichtnahme verlangen könne).
  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das Gericht zum Nachteil eines Beteiligten über einen Antrag entscheidet, den der Kläger bzw. Antragsteller nicht (mehr) gestellt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 AZN 801/21 - AP ZPO § 308 Nr. 10 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - VII ZR 17/14 - NJW 2017, 1180 Rn. 13 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 11.19

    In Fällen des § 77 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BPersVG hat der Personalrat kein Recht …

  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82

    Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren - …

  • BVerwG, 16.06.2022 - 5 PB 18.21

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18

    Mitbestimmung bei Ausgestaltung von Leistungsprämien; abstrakter …

  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18

    Begriff der künstlerisch Beschäftigten im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 1 …

  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2025 - 6 L 1/25

    Informationsanspruch des Personalrats auf Einsichtnahme in Listen namensbezogener …

    Diese Unterrichtungs- bzw. Informationspflicht gegenüber der Personalvertretung besteht aber nur in dem Umfang, in welchem die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben die Kenntnis der Unterlagen benötigt (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 5 PB 5/23 - juris Rn. 7 m.w.N.;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 5 P 6/17 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    - 1 A 1538/99.PVB - juris Rn. 20 f.), vermag der Beteiligte sich hiergegen nicht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2024 (5 PB 5.23, juris, der auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischem Oberverwaltungsgerichts - 9 A 735/21.PL - erging) zu berufen.

  • BVerwG, 05.02.2026 - 5 PB 9.24
    Auch hierauf kann die Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nicht isoliert gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 5 PB 5.23 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.2025 - 5 PB 8.24
    Hierin liegt regelmäßig zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zum Nachteil der hiervon betroffenen Partei (vgl. BAG…, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 AZN 801/21 - EzA § 72a ArbGG 1979 Nr. 140 Rn. 5 f. m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 5 PB 5.23 - juris Rn. 12).
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