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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6080
BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17 (https://dejure.org/2018,6080)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2018 - 5 PB 6.17 (https://dejure.org/2018,6080)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 5 PB 6.17 (https://dejure.org/2018,6080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwendung von Wahlkabinen, Trennwänden oder eines anderweitigen Sichtschutzes bei der personalvertretungsrechtlichen Beschlussfassung 'in geheimer Abstimmung'

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von Wahlkabinen, Trennwänden oder eines anderweitigen Sichtschutzes bei der personalvertretungsrechtlichen Beschlussfassung 'in geheimer Abstimmung'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9…, vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 9 …und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegenden Rechtsauffassung zu folgen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 …und vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3).

    Dies genügt jedoch den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 9 …und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegenden Rechtsauffassung zu folgen ist (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Im Hinblick auf das Rechtsschutzinteresse wird ein über das allgemeine Interesse jedes Wahlberechtigten an dem ordnungsgemäßen Zustandekommen seiner Vertretung hinausgehendes Interesse grundsätzlich nicht gefordert (BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 und vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26).

    Das Wahlanfechtungsverfahren dient nicht dem Einzelinteresse, sondern dem Allgemeininteresse; es weist einen objektiven Charakter auf und hat nicht die Verfolgung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 und vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vgl. ferner BVerwG…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 19 Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.07.1980 - 6 P 13.80

    Abstimmungsvorstand - Gewerkschaft - Gemeinsame Wahl - Unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Die Beschwerde rügt zwar, das Oberverwaltungsgericht sei in dem angegriffenen Beschluss von einer von ihr bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1980 - 6 P 13.80 - Buchholz 238.3 A § 19 BPersVG Nr. 2) abgewichen, die sich mit der Frage befasst, ob eine Vorabstimmung gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen hat.

    In dem von ihr angeführten Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Frage, ob eine Vorabstimmung gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen hat, ausgeführt: Es muss jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, den Abstimmenden bei der Stimmabgabe zu beobachten oder in sonstiger Weise zu kontrollieren, wie ein Abstimmender votiert hat (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1980 - 6 P 13.80 - Buchholz 238.3 A § 19 BPersVG Nr. 2 S. 11).

  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Im Hinblick auf das Rechtsschutzinteresse wird ein über das allgemeine Interesse jedes Wahlberechtigten an dem ordnungsgemäßen Zustandekommen seiner Vertretung hinausgehendes Interesse grundsätzlich nicht gefordert (BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 und vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26).

    Das Wahlanfechtungsverfahren dient nicht dem Einzelinteresse, sondern dem Allgemeininteresse; es weist einen objektiven Charakter auf und hat nicht die Verfolgung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 und vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vgl. ferner BVerwG…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 19 Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14

    Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung; …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Das Wahlanfechtungsverfahren dient nicht dem Einzelinteresse, sondern dem Allgemeininteresse; es weist einen objektiven Charakter auf und hat nicht die Verfolgung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 und vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 19 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09

    Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung.

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist selbst im Wahlanfechtungsverfahren die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 PB 11.09 - Buchholz 251.91 § 25 SächsPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9…, vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 9 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85

    Geheime Wahl des Personalrats; Nebenraum als Wahlzelle

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17
    Dabei hat das Oberverwaltungsgericht zugleich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel, Beschluss vom 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 - PersV 1990, 389 m.w.N.) verwiesen, der diesen Rechtssatz wiederum - unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung und Literatur - nahezu wortgleich formuliert hatte.
  • BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23

    Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats

    Es weist einen objektiven Charakter auf und hat nicht die Verfolgung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 5 PB 6.17 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23

    Beachtlichkeit eines Rügeverzichts bei Wahlfehlern

    Die Beschwerde befasst sich demzufolge auch nicht mit der darauf aufbauenden naheliegenden Schlussfolgerung, dass die Einwände des Rechtsmissbrauchs oder der unzulässigen Rechtsausübung einem Wahlanfechtungsantrag grundsätzlich nicht entgegengehalten werden können (vgl. insgesamt dazu BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 5 PB 6.17 - juris Rn. 17 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 20 A 2065/17

    Vorliegen eines Aushangs im Sinne des § 6 Abs. 3 WO - LPVG bei Aufhängen eines …

    Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 5 PB 6.17 -, juris, Rn. 17 f., m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 11.17

    Personalratswahl; Wahlanfechtung; geheime Wahl; unbeobachtete Kennzeichnung der …

    Rn. 58 Der Wähler ist nur dann unbeobachtet, wenn er objektiv bei dem Ausfüllen seines Stimmzettels und dessen Hineinlegen in den Wahlumschlag den Blicken aller weiterer Personen so entzogen ist, dass beides nicht von diesen wahrgenommen werden kann, und wenn er subjektiv das Gefühl hat, dass die Vornahme der Wahl nicht beobachtet werden kann (vgl. VGH Kassel, Beschlüsse vom 5. August 1958 - PBV 5/58 - LS in juris sowie ZBR 59, 134, …und vom 29. Januar 1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 24; OVG Münster…, Beschluss vom 14. September 1977 - CB 23/77 -, juris Rn. 17, OVG Bautzen…, Beschluss vom 6. April 2017 - 9 A 393/16.PL -, juris Rn. 36; diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet, vgl. Beschluss vom 23. Februar 2018 - BVerwG 5 PB 6.17 -, juris Rn. 6, 11 f.;… vgl. auch Beschluss vom 21. Juli 1980 - BVerwG 6 P 13.80 -, juris Rn. 33;… Lorenzen u.a., BPersVG, Stand 7/2018, Rn. 2 zu § 16 WahlOBPersVG).
  • VG München, 14.11.2024 - M 20 P 24.3843

    Personalvertretungsrecht des Landes, Wahlanfechtung, Mangelhafte Angaben im …

    Das Erfordernis, innerhalb der Frist des Art. 25 BayPVG einen Sachverhalt anzugeben, der Anlass zur Ansicht geben kann, bei der angefochtenen Wahl sei gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden, führt nicht zu einem Ausschluss der Berücksichtigung von erst nach Ablauf der Frist im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren benannten weiteren Anfechtungsgründen (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2018 - 5 PB 6.17 - beck-online Rn. 17 f. m.w.N.;… Ballerstedt, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Art. 25 Rn. 27 m.w.N.; a.A. OVG NRW, B.v. 11.9.1997 - 1 A 778/97.PVL - beck-online).
  • VG Ansbach, 29.10.2025 - AN 8 P 25.1656

    Wahlanfechtung, Ungültigkeit der Personalratswahl (bejaht), Verletzung …

    Rn. 20 Es kommt auch nicht darauf an, dass dieser Verstoß nicht von den Antragstellern benannt wurde, sondern die Bevollmächtigte des Beteiligten zu 1) hierzu vorgetragen hat, da die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2018 - 5 PB 6.17 - juris Rn. 17 f. m.w.N.).
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