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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28420
BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23 (https://dejure.org/2023,28420)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2023 - 5 PB 7.23 (https://dejure.org/2023,28420)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2023 - 5 PB 7.23 (https://dejure.org/2023,28420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beachtlichkeit eines Rügeverzichts bei Wahlfehlern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 PersVG NW
    Beachtlichkeit eines Rügeverzichts bei Wahlfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an die Darlegung der Beschwerdebegründung; Verzicht eines Beteiligten auf die Geltendmachung eines Wahlfehlers i.R.e. Personalratswahl

  • rechtsportal.de

    Anforderung an die Darlegung der Beschwerdebegründung; Verzicht eines Beteiligten auf die Geltendmachung eines Wahlfehlers i.R.e. Personalratswahl

  • datenbank.nwb.de

    Beachtlichkeit eines Rügeverzichts bei Wahlfehlern

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.06.2022 - 5 PB 18.21

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23
    Mit Blick auf die Entscheidungserheblichkeit muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass die Vorinstanz auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung bei der angeblich versäumten Gewährung rechtlichen Gehörs möglicherweise anders entschieden hätte (…stRspr, vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 5 PB 9.21 - juris Rn. 2 m. w. N. und vom 16. Juni 2022 - 5 PB 18.21 - NZA-RR 2022, 604 Rn. 17).
  • BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17

    Verwendung von Wahlkabinen, Trennwänden oder eines anderweitigen Sichtschutzes …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23
    Die Beschwerde befasst sich demzufolge auch nicht mit der darauf aufbauenden naheliegenden Schlussfolgerung, dass die Einwände des Rechtsmissbrauchs oder der unzulässigen Rechtsausübung einem Wahlanfechtungsantrag grundsätzlich nicht entgegengehalten werden können (vgl. insgesamt dazu BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 5 PB 6.17 - juris Rn. 17 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23
    Mit Blick auf die Entscheidungserheblichkeit muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass die Vorinstanz auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung bei der angeblich versäumten Gewährung rechtlichen Gehörs möglicherweise anders entschieden hätte (stRspr, vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 5 PB 9.21 - juris Rn. 2 m. w. N. …und vom 16. Juni 2022 - 5 PB 18.21 - NZA-RR 2022, 604 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.05.2025 - 5 PA 4.24

    Wahl des Gesamtpersonalrats beim Bundesnachrichtendienst ungültig

    Rn. 12 Die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl ist nicht auf die von den Antragstellern ausdrücklich gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 6 PB 11.09 - PersV 2009, 383 und vom 10. August 2023 - 5 PB 7.23 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.02.2026 - 5 PB 9.24

    Zulassung der Rechtsbeschwerde mangels Darlegung von Zulassungsgründen; …

    Zugleich verpflichtet er das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2020 - 5 PB 2.19 - juris Rn. 3 m. w. N. und vom 10. August 2023 - 5 PB 7.23 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 2 LA 91/22

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von kurdischen Volkszugehörigen …

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 43;… Beschl. v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 10.8.2023 - 5 PB 7/23 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 30.3.2015 - 5 PB 26.14 -, juris Rn. 3. Der Gehörsanspruch schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht gebotene Bedeutung beimisst (SächsOVG, Beschl. v. 3.2.2020 - 3 A 60/20.A -, juris Rn. 14 m. w. N.).
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