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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.08.2023

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19830
BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23) (https://dejure.org/2023,19830)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23) (https://dejure.org/2023,19830)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23) (https://dejure.org/2023,19830)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23
    Entsprechendes gilt für die von einem Richter gewählte Gestaltung des Verfahrens (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23
    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - NVwZ 2016, 253 Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.2023 - 5 PKH 1.23

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beim …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23
    Rn. 5 Die Antragstellerin leitet die Besorgnis der Befangenheit daraus her, dass die abgelehnten Richter an dem Beschluss vom 12. April 2023 - 5 PKH 1.23 - mitgewirkt haben, mit dem ein Antrag der Antragstellerin, ihr für eine gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Januar 2023 noch einzulegende "Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde" Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, abgelehnt wurde.
  • BVerwG, 16.08.2023 - 5 PKH 3.23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche am Beschluss mitwirkenden …

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 6. Juli 2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23 ) - wird verworfen.

    Rn. 6 2. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 6. Juli 2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23 ) -, mit dem dieser die Ablehnungsgesuche gegen die am Senatsbeschluss vom 12. April 2023 - 5 PKH 1.23 - beteiligten Richter abgelehnt hat, ist ebenfalls als unzulässig zu verwerfen.

    Rn. 12 Den Ausführungen der Antragstellerin könnte darüber hinaus bei verständiger Würdigung zu entnehmen sein, dass sie eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch darin sieht, dass der Senat in dem Beschluss vom 6. Juli 2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23 ) - nicht darauf eingegangen sei, die Befangenheit der abgelehnten Richter ergebe sich daraus, dass diese in dem von ihr ohne anwaltliche Unterstützung betriebenen isolierten prozesskostenhilferechtlichen Verfahren auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung geprüft hätten, statt sich - was ihrer Ansicht nach richtig gewesen wäre - auf die Prüfung der Voraussetzungen der Bedürftigkeit zu beschränken.

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   BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23)   

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https://dejure.org/2023,47781
BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23) (https://dejure.org/2023,47781)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23) (https://dejure.org/2023,47781)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23) (https://dejure.org/2023,47781)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23
    Die Gerichte können sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gesichtspunkte beschränken, auf die es nach ihrem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Geht ein Gericht auf einzelne Teile des Vorbringens nicht ein, dokumentiert es damit in der Regel zugleich, dass es sie für rechtlich irrelevant hält (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. z. B. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).

    Insbesondere vermittelt der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Schutz davor, dass ein Gericht den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (stRspr, vgl. z. B. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerwG, 12.04.2023 - 5 PKH 1.23

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beim …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 12. April 2023 - 5 PKH 1.23 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 1 Der Senat kann über die mit Schreiben der Antragstellerin vom 8. Mai 2023 gegen seinen Beschluss vom 12. April 2023 erhobene Anhörungsrüge in der Sache entscheiden, nachdem die Anträge der Antragstellerin auf Ablehnung der an dem Beschluss vom 12. April 2023 beteiligten Richterin und der beteiligten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit mit Beschluss vom 6. Juli 2023 - 5 PKH 2.23 (5 PKH 1.23 ) - abgelehnt sowie die Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die an dem Beschluss vom 6. Juli 2023 beteiligten Richterinnen und Richter sowie die dagegen erhobene Anhörungsrüge mit Beschluss vom 16. August 2023 verworfen wurden.

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23
    Die Gerichte sind allerdings nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (stRspr, vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ).
  • BVerwG, 10.01.2018 - 5 PKH 8.17

    Auf Verfahrensfehler, Grundsatzbedeutung und Divergenz gestützter …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2023 - 5 PKH 2.23
    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob die Begründung des Prozesskostenhilfeantrags die Erfolgsaussichten in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 5 PKH 8.17 D - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 48 Rn. 2).
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