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Rechtsprechung
   BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11536
BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 10/93 (https://dejure.org/1993,11536)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1993 - 5 RJ 10/93 (https://dejure.org/1993,11536)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1993 - 5 RJ 10/93 (https://dejure.org/1993,11536)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 10/93
    Diese ist seit dem 1. Januar 1988 alle drei Monate erforderlich und für die Zeit davor jedenfalls nicht seltener, wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 90/89 - (SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4) entschieden hat.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung - …

    Deswegen macht der erkennende Senat sich die ständige Rechtsprechung des 5. Senats des BSG (…BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 und BSGE 32, 279 = SozR Nr. 35 zu § 1259 RVO; vgl auch Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93) zu eigen.
  • LSG Hessen, 31.08.2001 - L 13 RJ 25/97

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche …

    In diesem Zusammenhang ist auch für Zeiträume vor dem 1. Januar 1988 eine regelmäßige Meldung beim Arbeitsamt alle drei Monate für erforderlich gehalten worden (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93).

    Danach müssen Arbeitslose, die keine Leistungen des Arbeitsamts beziehen, sich regelmäßig, d. h. alle drei Monate, bei einem Arbeitsamt als (weiterhin) arbeitsuchend melden (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93; Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 90/89; Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93;… Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 69/95 = …">58%20SGB%20VI%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2600 § 58 SGB VI Nr. 6).

  • BSG, 20.09.2016 - B 13 R 77/16 B
    17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 25 - jeweils mwN) sowie für das Nichteingreifen einer Beweislastumkehr im Hinblick auf nicht mehr vorhandene Unterlagen der Arbeitsverwaltung zu Arbeitslosmeldungen in länger zurückliegenden Zeiträumen (vgl BSG Urteil vom 8.9.1993 - 5 RJ 10/93 - Juris RdNr 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - L 4 R 4749/11
    Dass bei der Agentur für Arbeit Karlsruhe und dem Jobcenter keine Datensätze oder weitere Unterlagen mehr vorhanden sind, führt ungeachtet etwaiger Verstöße gegen Aufbewahrungsfristen nicht dazu, dass nunmehr die objektive Feststellungslast zulasten der Beklagten geht und diese die Folgen zu tragen hätte, dass die Arbeitslosigkeit des Klägers nicht festgestellt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 9 R 2296/17
    Hat das Arbeitsamt oder die Agentur für Arbeit Unterlagen vernichtet, führt dies ungeachtet eines etwaigen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten nicht dazu, dass nunmehr der Rentenversicherungsträger die fehlende Arbeitslosigkeit beweisen und bei fehlendem Beweis ihr Vorliegen als gegeben annehmen müsste (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.1993, 5 RJ 10/93, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 22 R 1932/08
    Denn die Tatsache, dass die Agentur für Arbeit früher vorhandene Unterlagen vernichtet hat, führt nicht dazu, dass nunmehr der Rentenversicherungsträger beweisen muss, dass der Versicherte sich nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat und dass bei fehlendem Beweis die Meldung als gegeben angenommen werden muss (BSG, Urteil vom 08. September 1993, 5 RJ 10/93, zitiert nach juris).
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