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| BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 12/77 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamter - Ruhegeldanspruch - Arbeitsbereitschaft - Erfolgloser Rentenantrag
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 30.09.1975 - S 13 J 86/74
- BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 12/77
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.02.1972 - 1 RA 115/71
Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 12/77
über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) entnommene Voraussetzung gehört, daß der Versicherte in der Regel zum Kreis derjenigen Personen gehören muß, die bis zuletzt, dh bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit, in ' der Hauptsache berufsmäßig als Arbeitnehmer tätig gewesen sind (so Urteil des BSG vom 10. Februar 1972 - 1 RA 115/71 - dagegen verneinend BSG SozR 4100 EUR 101 Nr. 1).Abgesehen davon, daß nach der Recht3prechung des BSG der Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht entgegensteht, wenn der Versicherte längere Zeit nicht in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig war (…vgl BSG SozR Nrn 10, 15, 19, 21 zu 5 1248 EVO), weicht der erkennende Senat mit dieser Annahme auch nicht von dem zitierten Urteil des 1. Senats des BSG vom 10. Februar 1972 (1 RA 115/71) ab, weil der Zeitraum zwischen der letzten Tätigkeit und den Vermittlungsbemühungen dort etwa 7 Jahre und im vorliegenden Fall nicht einmal 4 Jahre betrug und außerdem der Kläger in diesem Zeitraum Anträge auf Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gestellt hatte.
- BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter
Solange ein Ruhestandsbeamter keine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausübt, aber Arbeit sucht, ist er iS des § 101 AFG arbeitslos (vgl BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 28 mwN). - BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 5/82 Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß die Merkmale, die den im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht definierten Begriff Arbeitslosigkeit kennzeichnen, dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen sind (vgl BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 : SozR 2200 $ 12ü8 Nr. 28;… Urteil vom 2". Juni 1982 - 4 RJ 81/81 - SozR 2200 5 12ü8 Nr. 11, mwN).
SozR Nr. 33 zu 5 1248 EVO; Urteil vom 29. Juli 1976 4 RJ 199/74 : SozR 5 1248 Nr. 15; Urteil vom 15. Februar 1979 5 RJ 12/77 : SozR 2200 5 1248 Nr. 28).
- LSG Hessen, 17.09.1986 - L 13 J 88/86
Rentenversicherung; Altersruhegeld; Rente; Klagebegehren; Vorzeitig; Anspruch; …
Rn. 23 Der in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht näher definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen, das zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf Altersruhegeld gilt (BSG Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 = SozR 2200 § 1248 Nr. 28 m.w.N.).Auch ein Beamter im Ruhestand kann in diesem Sinne arbeitslos sein (BSG Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 = SozR 2200 § 1248 Nr. 28 m.w.N.), auch wenn bei diesem Personenkreis in der Tat - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - besonders strenge Anforderungen insbesondere an den Nachweis der Arbeitsbereitschaft zu stellen sind (…BSG Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 199/77 = SozR 2200 § 1248 Nr. 15).
- BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 13/82 Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß die Merkmale, die den im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht definierten Begriff Arbeitslosigkeit kennzeichnen, dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen sind (vgl BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 : SozR 2200 5 12ü8 Nr. 28;… Urteil vom 2". Juni 1982 - ü RJ 81/81 - SozR 2200 5 12H8 Nr. 11, mwN).
199/7N : SozR 2200 5 1248 Nr. 15; Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 : SozR 2200 5 12H8 Nr. 28).
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit - …
Das Vorliegen von Arbeitslosigkeit beurteilt sich grundsätzlich nach den zur Zeit der Entstehung des Rentenanspruchs geltenden Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes ( ; vgl BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 28). - BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 19/82 Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß die Merkmale, die den im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht definierten Begriff Arbeitslosigkeit kennzeichnen, dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen sind (vgl BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 : SozR 2200 5 12M8 Nr. 28;… Urteil vom 24. Juni 1982 - N RJ 81/81 - SozR 2200 5 12ü8 Nr. 11, mwN).
Februar 1965 - 11/1 RA 192/63 SozR Nr. 33 zu 5 12ü8 RVG; Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 199/7ü : SozR 2200 5 12u8 Nr. 15; Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 : SozR 2200 % 12U8 Nr. 28).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2002 - L 8 RA 8/00
Rentenversicherung
Denn zum Begriff der Arbeitslosigkeit, der sich auch im Rentenrecht nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts, allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung, bestimmt (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 28 m.w.N.), gehört auch die sogenannte objektive und subjektive Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung. - BSG, 24.06.1982 - 4 RJ 81/81 Der im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen (BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 12/77 = SozR 2200, s 1248 Nr. 28).
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