Rechtsprechung
| BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 350/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Waise - Anspruch auf Waisenrente - Schulausbildung - Unterbrechung - Grundwehrdienst
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - L 16 R 758/11
Halbwaisenrente nach Vollendung des 27. Lebensjahres - gesetzlicher …
Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Waise die Schul- oder Berufsausbildung unverschuldet und im Interesse der Allgemeinheit nicht bis zum 27. Lebensjahr beenden konnte, weil sie der gesetzlichen Wehrpflicht nachkam (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1974 - 5 RJ 350/72 -, SozR 2200 § 1267 Nr. 4).Die freiwillige Erfüllung des Grundwehrdienstes stand also der Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht gleich (vgl. BSG, Urteile vom 26. September 1974 - 5 RJ 77/72 -, BSGE 38, 149; - 5 RJ 350/72 -, SozR 2200 § 1267 Nr. 4).
- BSG, 20.01.1983 - 11 RA 14/82
Ersatzdienst - Wehrdienst - Aktion Sühnezeichen - Kinderzuschuss - Altersruhegeld
Das BSG hat sich bereits mehrfach mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen "andere Dienste" der Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht gleichzustellen sind; es hat dies (nur) für solche Dienste bejaht, die aufgrund gesetzlicher Regelung die Pflicht zur Leistung des Grundwehrdienstes erlöschen ließen oder auf den Grundwehrdienst in einem Umfang anzurechnen waren, daß kein Rest an gesetzlicher Dienstpflicht verblieb (…SozR 2200 § 1262 Nr. 3; § 1267 Nr. 3: Verpflichtung als Soldat auf Zeit;… SozR a.a.O. § 1262 Nr. 15: Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz;… a.a.O. Nr. 16: Entwicklungsdienst; SozR 2200 § 1267 Nr. 4: Polizeivollzugsdienst). - BVerwG, 24.09.1987 - 2 B 82.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der im Rahmen des § 1267 Satz 3 RVO (Urteil vom 26. September 1974 - AZ 5 RJ 350/72 - ) und des § 39 Abs. 3 Satz 3 AVG (Urteil vom 10. September 1980 - AZ 11 RA 129/79 - ) die Leistung eines Entwicklungsdienstes ebenso zu behandeln ist wie die Erfüllung der gesetzlichen Wehrdienstpflicht durch den Grundwehrdienst, kann zu keiner anderen Beurteilung führen. - BSG, 10.09.1980 - 11 RA 129/79
Berufsausbildung - Entwicklungsdienst - Wehrdienstpflicht - Grundwehrdienst - …
Damit folgt der Senat einer Rechtsprechung, die im Rentenversicherungsrecht bei Kinderzuschüssen und Waisenrenten schon mehrfach der Ableistung des Grundwehrdienstes die Leistung anderer Dienste gleichgestellt hat, die auf den Grundwehrdienst anzurechnen waren oder die Pflicht zur Leistung von Grundwehrdienst erlöschen ließen (SozR 2200 § 1267 Nr. 3 und § 1262 Nr. 3 für den freiwilligen Wehrdienst als Soldat auf Zeit - vgl. dazu auch SozR Nr. 14 zu § 45 BVG - und SozR 2200 § 1267 Nr. 4 für den freiwilligen Polizeivollzugsdienst).
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