Rechtsprechung
| BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 42/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Ausschluss infolge eines umfassenden und endgültigen Verzichts auf Unterhalt
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zur Gewährung von RV-Hinterbliebenenrente an den früheren Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.11.1988 - 5/5b RJ 100/86
Hinterbliebenenanspruch - Deklaratorische Verzichtserklärung - Hinderungsgründe …
Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 42/91
Nach der Rechtsauffassung des erkennenden Senats schließt ein umfassender und endgültiger Verzicht auf Unterhalt einen Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht aus, wenn einer der in Nr. 1 dieser Vorschrift genannten Hinderungsgründe einer Unterhaltspflicht des Versicherten die wesentliche Ursache für die - deklaratorische - Verzichtserklärung gewesen ist, wenn diesem Grund also neben etwaigen sonstigen Gründen eine gleichwertige Bedeutung beizumessen ist (vgl Urteil vom 23. November 1988 in BSGE 64, 167 = SozR 2200 § 1265 Nr. 90 …und Urteil vom 28. Juni 1989 in SozR aaO Nr. 98).Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. November 1988 aaO ausgeführt hat, ist der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende rechtliche Kausalitätsbegriff der wesentlichen Bedingung auch bei der Prüfung, ob der Verzicht auf den in § 1265 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVO aufgeführten Gründen beruht, anzuwenden.
- BSG, 19.01.1989 - 4 RA 16/88
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht
Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 42/91
Denn der 4. Senat hat diese Voraussetzung in seinem Urteil vom 19. Januar 1989 (SozR 2200 § 1265 Nr. 94) für einen mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall - Unterhaltsunfähigkeit des Versicherten infolge Trunksucht und eigenes Erwerbseinkommen der Frau zur Zeit der Scheidung - selbst ausdrücklich bejaht. - BSG, 25.10.1978 - 1 RA 21/78
Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 42/91
An diese gegenteilige Rechtsauffassung einer "dominierenden" Kausalität ist das Revisionsgericht nicht gebunden (vgl BSGE 47, 113, 116).
- BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 19/91
Ehescheidung - Unterhaltsverzicht - Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - …
Er schließt sich der bisherigen Rechtsprechung auch insofern an, als aus Billigkeitsgründen in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Unterhaltsverzicht dann als unschädlich für einen Rentenanspruch nach § 1265 Abs. 1 Satz 2 RVO anzusehen ist, wenn er im Hinblick auf die in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVO genannten wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten nur deklaratorischen Charakter hatte ["leere Hülse«] (…SozR 2200 § 1265 Nrn. 92, 93, 94 und 98;… SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4; BSG Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 42/91).Dies zeigt sich besonders an dem vorliegenden Fall, aber auch an dem Fall, der dem Urteil des BSG vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 42/91 - zugrundelag.
Der erkennende Senat sieht diesen Fall nur dann als gegeben an, wenn aus den vorhandenen Unterlagen des Ehescheidungsverfahrens zu entnehmen ist, daß der Unterhaltsverzicht offensichtlich zu einer dem aktenkundigen Sachstand widersprechenden Entscheidung in der Schuldfrage geführt hat (ähnlich BSG Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 42/91 -).
Auch eine Abweichung von den Urteilen des 5. Senats des BSG (…SozR 2200 § 1265 Nr. 98;… SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4 und Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 42/91 -) liegt nicht vor.
Soweit in den Urteilen des 5. Senats auf die "Kausalität« und "Beweggründe« abgestellt wird, ist - wie sich besonders deutlich aus dem Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 42/91 - entnehmen läßt - stets nur gemeint, daß die subjektiven Überlegungen und Vorstellungen unbeachtlich sind, wenn die objektiven Bedingungen den Verzicht als leere Hülse erscheinen lassen.
Die Frage, ob dafür nur auf Scheidungsakten zurückgegriffen werden könne, habe er bisher nicht entschieden (Beschluß vom 13. Oktober 1992, aaO.).
- BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 8/93
Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Unterhaltspflicht des …
Die gegenteilige Auffassung des LSG widerspricht den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1992 (5 RJ 42/91) und des 13. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Januar 1993 (…SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".