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| BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 46/78 |
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- BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 27/77
Metzger - Verweisbarkeit - Verkaufsmetzger - Maschinist
Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 46/78
Zeit auch in den Entscheidungen vom 54. Oktober und 20. Dezember 4978 - 4 RJ 27/77 und 4 RJ 25/78 - grundsätzlich die konkrete Bezeichnung der Verweisungstätigkeit.Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist somit die Zumutbarkeit der für einen Facharbeiter in Erwägung gezogenen Verweisungstätigkeiten iS des % 4246 Abs. 2 Satz 2 BVG grundsätzlich konkret anhand von tarifvertraglichen Lohngruppen in dem im Urteil des Senats vom 22. September 1977 (BSGE 44, 288, 291 : "ozR 2200 5 1246 Nr. 25} aufgezeigten Umfang zu prüfen, Der erkennende Senat sieht keine Veranlassung, insoweit seine ständige Rechtsprechung (vgl SozR Nr. 105 zu s 4246 BVO und SozR 2200 EUR 4246 Nrn 4, 44, 47, 24 und 25) aufzugeben, zumal sich dieser nicht nur der 4. Senat des BSG mit Urteil vom 45. März 4978 (SozR 2200 5 4246 Nr. 29) ausdrücklich angeschlossen hat, sondern ihr auch der 4. Senat des BSG nach seinem Urteil vom 6. Februar 4976 - 4 BJ425/75-, auf das sich das LSG stützt, jedenfalls im Prinzip in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl ua die Entscheidung des 4. Senats vom 49. Januar 4978 in SozR 2200 % 4246 Nr. 27, vom 54. August 4978 - 4 RJ 445/77 -, vom 54. Oktober 4978 4 RJ 27/77 -" vom 28. November 4978 427/77.
Des weiteren ist zu prüfen, ob der Versicherte einer entsprechenden Einweisung und Einarbeitung geistig und körperlich gewachsen ist (vgl zu alledem auch die eingehenden Ausführungen im Urteil des 4. Senats des BSG vom 54. Oktober 4978 aaO).
- BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 46/78
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist somit die Zumutbarkeit der für einen Facharbeiter in Erwägung gezogenen Verweisungstätigkeiten iS des % 4246 Abs. 2 Satz 2 BVG grundsätzlich konkret anhand von tarifvertraglichen Lohngruppen in dem im Urteil des Senats vom 22. September 1977 (BSGE 44, 288, 291 : "ozR 2200 5 1246 Nr. 25} aufgezeigten Umfang zu prüfen, Der erkennende Senat sieht keine Veranlassung, insoweit seine ständige Rechtsprechung (vgl SozR Nr. 105 zu s 4246 BVO und SozR 2200 EUR 4246 Nrn 4, 44, 47, 24 und 25) aufzugeben, zumal sich dieser nicht nur der 4. Senat des BSG mit Urteil vom 45. März 4978 (SozR 2200 5 4246 Nr. 29) ausdrücklich angeschlossen hat, sondern ihr auch der 4. Senat des BSG nach seinem Urteil vom 6. Februar 4976 - 4 BJ425/75-, auf das sich das LSG stützt, jedenfalls im Prinzip in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl ua die Entscheidung des 4. Senats vom 49. Januar 4978 in SozR 2200 % 4246 Nr. 27, vom 54. August 4978 - 4 RJ 445/77 -, vom 54. Oktober 4978 4 RJ 27/77 -" vom 28. November 4978 427/77. - BSG, 08.02.1979 - 4 RJ 25/78
Abkommen über Soziale Sicherheit - Israel - Rentenanspruch - Zeitpunkt der …
Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 46/78
Zeit auch in den Entscheidungen vom 54. Oktober und 20. Dezember 4978 - 4 RJ 27/77 und 4 RJ 25/78 - grundsätzlich die konkrete Bezeichnung der Verweisungstätigkeit. - BSG, 24.08.1978 - 5 RKn 1/77
Rente für einen Monatsteil - Zahlbetrag - Berechnung
Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 46/78
Insoweit verkennt das LSG, daß der Kläger auch als angelernter Handwerker bei der Anwendung des 5 4246 Abs. 2 RVO einem gelernten Facharbeiter gleichstehen könnte, falls er zuletzt 5 Jahre lang vollwertig die Tätigkeit eines gelernten Maurers verrichtet hätte und auch entsprechend entlohnt worden wäre (vgl SozR 2200 EUR 4246 Nr. 24 unter Hinweis auf BSGE 47, 44). - BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 28/77
Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 46/78
In diesem Zusammenhang hat der 4. Senat - ebenso wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 54. Mai 4978, 5 RJ 28/77 - darauf hingewiesen, daß die vom LSG genannten Revisions- und Überwachungsarbeiten unterschiedlicher Art sein können.
- BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78
Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit
Denn berufliche und gesundheitliche Voraussetzungen für das weite Feld der Kontroll- und Uberwachungsarbeiten sind je nach der Art der zu kontrollierenden Gegenstände, der zu überwachenden Vorgänge und überhaupt der Gestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes zu unterschiedlich und dementsprechend verschieden hoch bewertet und entlohnt, als daß mit ständig wiederholten allgemeinen Formeln ein ganzer Komplex von Tätigkeiten als beruflich zumutbar bezeichnet, also die Verweisbarkeit bejaht und damit der Rentenanspruch verneint werden könnte (vgl auch Urteile des 5. Senats vom 28. November 1978 - 5 RKn 10/77 - und vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 46/78 - und 78/78). - BSG, 15.03.1979 - 5 RJ 116/78 Der erkennende Senat hat wiederholt, zuletzt in den Urteilen vom 15. Februar - 5 RJ 46/78.
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