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Rechtsprechung
   BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2065
BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90 (https://dejure.org/1991,2065)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 5 RJ 58/90 (https://dejure.org/1991,2065)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 (https://dejure.org/1991,2065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 930
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter

    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90
    Der Senat hat außerdem bereits entschieden, daß für die Auslegung des Begriffs Pflegeeltern in § 56 Abs. 3 Nr. 3 SGB I und des damit korrespondierenden Begriffs Pflegekind in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I auch auf den nunmehr im Kindergeldrecht übereinstimmend mit dem Steuerrecht definierten Begriff des Pflegekindes in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der Fassung des 12. Gesetzes zur Änderung des BKGG vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1294; 1990, 150) zurückgegriffen werden muß (…vgl.. Senatsurteile vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89 - = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1 und vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89  -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89

    Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter

    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90
    Der Senat hat außerdem bereits entschieden, daß für die Auslegung des Begriffs Pflegeeltern in § 56 Abs. 3 Nr. 3 SGB I und des damit korrespondierenden Begriffs Pflegekind in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I auch auf den nunmehr im Kindergeldrecht übereinstimmend mit dem Steuerrecht definierten Begriff des Pflegekindes in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der Fassung des 12. Gesetzes zur Änderung des BKGG vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1294; 1990, 150) zurückgegriffen werden muß (vgl.. Senatsurteile vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89 - = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1 und vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89  -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90
    Mit der Formulierung, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen (leiblichen) Eltern nicht mehr bestehen dürfe, ist in der Sache die Rechtsprechung aufgenommen worden, nach der ein Pflegekindschaftsverhältnis nur angenommen werden kann, wenn - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kind gelöst sind (vgl. dazu BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -).
  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
    Auszug aus BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90
    Mit der Formulierung, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen (leiblichen) Eltern nicht mehr bestehen dürfe, ist in der Sache die Rechtsprechung aufgenommen worden, nach der ein Pflegekindschaftsverhältnis nur angenommen werden kann, wenn - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kind gelöst sind (vgl. dazu BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 12/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Witwenrente - Waisenrente …

    Die Aufsichts- und Erziehungsrechte müssen demnach von den Pflegeeltern tatsächlich wahrgenommen werden; andererseits darf ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht (mehr) vorliegen (…vgl BSGE 67, 211, 213 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1 S 3); letzteres ist der Fall, wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kind so geringfügig ist, dass nach dem äußeren Erscheinungsbild das eigene wie ein fremdes Kind behandelt wird und auch die materiellen Aufwendungen für das Kind im Wesentlichen nicht von den leiblichen Eltern erbracht werden (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).

    Soweit die Kläger demgegenüber einwenden, die leiblichen Eltern lebten und es bestehe auch Kontakt zu ihnen, ist dies - abgesehen von der Unbeachtlichkeit eines gegenüber den Feststellungen im Berufungsurteil neuen Tatsachenvortrages im Revisionsverfahren - nicht geeignet, eine andere Beurteilung herbeizuführen, weil solche gelegentlichen Kontakte insoweit unschädlich sind (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90

    Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes

    Der Senat hat diese Definition, in der das Fehlen eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den Eltern gefordert wird, auch für den Begriff des Pflegekindes in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I bei Anwendung des § 1227a Abs. 3 RVO zugrunde gelegt, dabei allerdings eine völlige "Lösung" der Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern nicht verlangt (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1990, SozR 3 GG - 1200 § 56 Nr. 2, 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - und 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -).

    An der im Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 - insoweit geäußerten entgegenstehenden Rechtsauffassung, die allerdings nicht entscheidungserheblich war, hält der Senat nicht fest.

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 41/92

    Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Feststellung des Bestehens …

    Diese Auslegung hat es auch aufrecht erhalten, nachdem mit Wirkung vom 8. Juli 1989 durch das 12. BKGG-Änderungsgesetz vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1294; BGBl. I 1990, 150) die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG für das Kindergeldrecht geltende Begriffsbestimmung des Pflegekindes dahingehend ergänzt wurde, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen Eltern nicht mehr besteht (…Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 15. Mai 1991 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 3; Urteil vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 - insoweit nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines …

    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (…vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1;… BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).

    Um zu vermeiden, daß weder die leibliche Mutter - mangels Erziehung - noch die Großmutter - mangels Lösung des Bandes zwischen Kind und Mutter - Zeiten der Kindererziehung angerechnet bekommen, ist darauf abzustellen, ob zwischen der Mutter und ihrem Kind (noch) ein "Obhuts- und Pflegeverhältnis" (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3) bestanden hat, welches das Tatbestandsmerkmal "erziehen" in § 1251a Abs. 1 Satz 1 RVO erfüllt.

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89

    Anspruch auf ein höheres Altersruhegeld (Rente) - Anrechnung eines …

    Wie der 5. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, kann ein Pflegeverhältnis im bezeichneten Sinn nur angenommen werden, wenn die Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter gelöst ist (…BSGE 67, 211, 213 f = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1;… SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteile vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 -und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -, nicht veröffentlicht).

    Andererseits ist eine Lösung von der Mutter und damit die Pflegemuttereigenschaft der Großmutter für den Fall bejaht worden, daß Eltern und Kinder voneinander getrennt lebten und der Besuch des Kindes nur gelegentlich am Wochenende erfolgte und außerdem das Kind im wesentlichen nicht von den Eltern unterhalten wurde (Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90, nicht veröffentlicht).

  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 8/14

    Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Rn. 41 Da nicht leibliche Eltern und auch Pflegeeltern gleichzeitig mit einem Kind eine familiäre Bindung in dem oben beschriebenen Sinne unterhalten können, hat das Bundessozialgericht (BSG) für die Begründung eines rentenrechtlich relevanten Pflegeverhältnisses verlangt, dass das Kind aus der Obhut und Fürsorge der leiblichen Eltern ausgeschieden und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten sein muss (BSG vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89, vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89, vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 und vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89).
  • BSG, 08.12.2022 - B 5 R 149/22 B

    8 B 49/22

    Zudem habe das BSG im Urteil vom 15.5.1991 (5 RJ 58/90 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 3 S 13 f) entschieden, dass eine Lösung der Beziehung zwischen Eltern und Kind im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des BSG auch dann zu bejahen sei, wenn die Beziehung so geringfügig sei, dass nach dem äußeren Erscheinungsbild das eigene Kind wie ein fremdes Kind behandelt werde und für dieses keine wesentlichen Aufwendungen materieller Art erbracht würden.
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 20/91

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit bei der Berechnung des Altersruhegeldes - …

    Der Senat hat diese Definition, in der das Fehlen eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den Eltern gefordert wird, auch für den Begriff des Pflegekindes in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I bei Anwendung des § 1227a Abs. 3 RVO zugrunde gelegt, dabei allerdings eine völlige "Lösung" der Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern nicht verlangt (vgl Senatsurteile vom 28. November 1990, SozR 3-1200 § 56 Nr. 2, 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - und 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -).
  • SG Freiburg, 14.01.2013 - S 22 R 1557/10

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Rn. 22 Soweit in einigen früheren Entscheidungen des Bundessozialgerichts noch darauf abgestellt wurde, dass das familiäre Band zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern gelöst sein muss, Kontakte lediglich wie Besuche bei fremden Kindern erscheinen müssen (…so noch BSG, Urt. v. 12.09.1990 - 5 RJ 45/89 -, zit. in Juris dort Leitsatz;… BSG, Urt. v. 28.11.1990 - 5 RJ 64/89 -, zit. in Juris Rn. 17; Urt. v. 15.05.1991 - 5 RJ 58/90 - zit. in Juris Rn. 14;… Urt. v. 29.10.1991 - 13/5 RJ 22/89 -, zit. in Juris Rn. 18, dem folgend SG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2008 - S 14 R 394/05 -, zit. in Juris Rn. 30), folgt die Kammer dieser Einschätzung ausdrücklich nicht.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93

    Anspruch auf eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter Anrechnung einer …

    Zu einer Lösung der Mutter-Kind-Beziehung sei es gleichwohl nicht gekommen, weil die Beigeladene den gesamten Unterhalt für ihr Kind bestritten habe (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 - [SozR 3-2200 § 56 Nr. 3]).
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