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Rechtsprechung
   BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 66/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,19818
BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 66/79 (https://dejure.org/1980,19818)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 5 RJ 66/79 (https://dejure.org/1980,19818)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 66/79 (https://dejure.org/1980,19818)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - mündliche Verhandlung …

    Rn. 28 Ebenso wenig ist die Nichtdurchführung der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung des vom LSG herangezogenen Urteils des Senats vom 26.6.1980 (5 RJ 66/79 - Juris) gerechtfertigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - L 21 RJ 177/04

    Verweisbarkeit einer gelernten Köchin

    Diese Beweisregel zwingt das Tatsachengericht aber nicht, auch dann von der Fähigkeit des Versicherten zur tatsächlich ausgeübten Tätigkeit auszugehen, wenn auch bei Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsleistung zur Überzeugung des Tatsachengerichts feststeht, dass die tatsächliche Arbeitsleistung den Versicherten überfordert und in seiner Gesundheit gefährdet (BSG, Urteil v. 26. Juni 1980 - 5 RJ 66/79 - Juris).
  • BSG, 22.01.2014 - B 13 R 340/13 B
    5 Der Kläger führt aus dem Urteil des 5. Senats des BSG vom 26.6.1980 (5 RJ 66/79 - Juris RdNr 19) den Rechtssatz an, dass ein Versicherter, der eine Tätigkeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, einer unzumutbaren Anspannung seiner Willenskräfte, unter Gefährdung oder auf Kosten seiner Gesundheit verrichten könne, zu ihrer Ausübung gesundheitlich nicht in der Lage sei; dies gelte auch dann, wenn er unter den genannten Umständen eine zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausübe.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - L 6 R 222/08
    Allerdings spricht die tatsächliche Ausübung einer grundsätzlich zumutbaren Tätigkeit im Regelfall dafür, dass der Versicherte trotz vorliegender medizinischer Befunde nicht auf Kosten seiner Gesundheit tätig wird (BSG in ständ. Rechtspr. s. Urteil 26.06.1980 - 5 RJ 66/79 -, zit. nach Juris RdNr. 19; Urteil vom 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79 -, zit. nach Juris RdNr. 15; Urteil vom 20.08.1987 - 5a RKn 18/86 -, zit. nach Juris RdNr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 14 R 110/05
    Rentenrechtlich unbeachtlich im Rahmen des § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI a.F. ist nur, was der Betroffene auf Kosten seiner verbliebenen Gesundheit erwirtschaftet, d.h. wenn der Versicherte trotz einer Gefährdung der Restgesundheit arbeitet (…vgl. Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.01.1981, 5b/5 RJ 58/79 in SozR 2200 § 1247 Nr. 31, Urteil des BSG vom 09.09.1983, 5b RJ 90/82in SozR 2200 § 1247 Nr. 41, fortgeführt durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.04.1992, 5 RJ 40/91 in SozR 3 - 2200 § 1247 Nr. 12); kann ein Versicherter eine Tätigkeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, einer unzumutbaren Anspannung seiner Willenskräfte oder auf Kosten seiner Gesundheit verrichten, so ist er gesundheitlich nicht in der Lage, diese Tätigkeit auszuüben; das gilt auch dann, wenn er unter solchen Bedingungen einen zumutbaren Arbeitsplatz tatsächlich innehat (Urteil des BSG vom 26. Juni 1980, 5 RJ 66/79 in VdKMitt 1980, Nr. 11, 33-34 und SozSich 1981, 32).
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