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Rechtsprechung
   BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,17760
BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79 (https://dejure.org/1980,17760)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1980 - 5 RJ 78/79 (https://dejure.org/1980,17760)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 (https://dejure.org/1980,17760)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit …

    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79
    Als bisheriger Beruf kann grundsätzlich nur eine pflichtversicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angesehen werden, weil nur der pflichtversicherte Beruf das nach 5 4246 EVO versicherte Risiko bestimmt (BSGE 44, 429, 430; Vgl anch BVerfGE 47, 168, 466 ff = SozR 2200 5 1246 Nr. 28).
  • BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 88/79
    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Versicherter aber nur auf solche Tätigkeiten regelmäßig verwiesen werden, die er unter den in den Betrieben üblichen Arbeitsbedingungen verrichten kann (BSG SOZR 2200, 5 1246 Nrn 49 und 22, Urteil des Senats vom 29. Mai 4980 - 5 RJ 88/79 -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Dieser kann nur durch die bisherige versicherungspflichtige Tätigkeit begründet worden sein und richtet sich deshalb danach, welchen Stellenwert im Berufsgefüge der Beruf des Klägers zur Zeit seiner Ausübung hatte (…siehe auch BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 -).
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit - …

    Es gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht geringer als Facharbeitertätigkeiten behandelt werden können (vgl. Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - sowie vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - und - 5b RJ 90/81 -).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82

    Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst - …

    Die prinzipielle Gleichstellung mehrerer in einer Lohngruppe nach qualitätsorientierten Merkmalen zusammengefaßten Tätigkeiten folgt aus der auf die Qualität der Berufstätigkeit abgestellten Betrachtungsweise des % 12N6 Abs. 2 RVO.ES gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht schlechter als Facharbeiten behandelt werden können (vgl Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 1982 - 5b RJ 86/81.
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung …

    Der 5. Senat hat entschieden, daß diese Einstufung - dh, die Einordnung der Beamtentätigkeiten (soweit sie von Arbeitnehmern ausgeübt werden) in eine Facharbeitergruppe - den Arbeitnehmern, die diese Tätigkeit ausüben, Berufsschutz als Facharbeiter vermittelt, da die Einstufung weder wegen äußerer Belastungen, noch aus sozialen Erwägungen erfolgt, sondern durch die Verantwortung bestimmt sei, die die Wahrnehmung eines Beamtendienstpostens mit sich bringe (…vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 111 ; Nr. 115 S 368 ; Nr. 116 ; Nr. 122 und Nr. 123 ; Nr. 164 ; ferner die unveröffentlichten Urteile vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - ; vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - ; vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 90/81 - ; vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - ; vom 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 - ; vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 12/88 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - L 17 RA 60/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der der Senat sich anschließt, ist jedenfalls dann, wenn das Versicherungskonto -so wie hier beim Kläger- Pflichtbeiträge aufweist, für die Bestimmung des qualitativen Wertes des bisherigen Berufes allein eine versicherungspflichtige Beschäftigung maßgebend (…ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 66 m.w.N. sowie Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - zitiert nach juris).
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