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Rechtsprechung
   BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 90/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5746
BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 90/79 (https://dejure.org/1980,5746)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1980 - 5 RJ 90/79 (https://dejure.org/1980,5746)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1980 - 5 RJ 90/79 (https://dejure.org/1980,5746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Krankenversicherung - Mindestbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 210
  • MDR 1981, 259
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.03.1977 - 1 RA 69/76
    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 90/79
    Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Urteil vom 16. März 1977 - 1 RA 69/76 - unter Hinweis auf BSG in SozR 2200 5 1265 Nr. 5) hat das Berufungsgericht einen Zuschuß für Heizung in die Kosten der Unterkunft einbezogen, der nicht berücksichtigt werden darf° Da die Beigeladene während des maßgebenden Zeitraums 1976/77 Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt bezogen hat, hat das Berufungsgericht den Mindestbedarf anhand der Akten des Sozialamtes, die beigezogen werden sind, deren Inhalt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - L 3 U 327/08

    Geschiedenenwitwenrente; Unterhaltsverzicht; Übernahme ehelich begründeter …

    Anstelle eines Geldbetrages können auch geldwerte Leistungen als Unterhalt anzusehen sein, insbesondere die Zuwendung von Sachwerten wie Naturalien, Grundstücke, Geschäftsanteile (…BSG SozR Nr. 19 zu § 1265 RVO;… BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 45, 89), Dienstleistungen (…BSGE 19, 185 = SozR Nr. 13 zu § 1265 RVO) und die Übernahme oder Erstattung von Aufwendungen oder Verbindlichkeiten (BSGE 50, 210 = SozR § 1265 Nr. 51).

    Hierunter könnte etwa die Übernahme von laufenden Mietverbindlichkeiten für eine Wohnung des geschiedenen Ehegatten oder von Aufwendungen für dessen angemessene Krankenversicherung fallen (vgl. hierzu BSGE 50, 210).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - L 18 KN 61/13

    Gewährung von (großer) Witwenrente bei Hinzutreten einer weiteren …

    Das BSG verlangt daher inzwischen ausnahmslos (früher aA BSGE 50, 210), dass der Unterhalt 25% des für den geschiedenen Ehegatten zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs des Sozialhilferechts erreichte (BSGE 53, 256).
  • BSG, 12.05.1982 - 5b/5 RJ 30/80

    Regelsatz der Sozialhilfe; Unterhalt; Prozentualer Anteil

    Die insoweit vom erkennenden Senat bisher vertretene abweichende Auffassung (vgl. Urteile vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 29/78 - und vom 11. September 1980 in SozR 2200 § 1265 Nr. 51) wird aufgegeben, weil die vom Senat infolge der zu Zufallsergebnissen führenden bisherigen Rechtsprechung für zulässig gehaltene Korrekturmöglichkeit der starren 25 %-Grenze mit dem Wegfall der Bezugsgröße "Unterkunftskosten" nicht mehr erforderlich ist.
  • BSG, 27.02.1991 - 5 BJ 270/90

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Klägereinwendungen gegen ein im …

    Die Klägerin macht allerdings zu Recht geltend, daß das LSG davon ausgegangen sei, der ausreichende Unterhalt sei nur ausgehend von 25 vH des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu bemessen, wo hingegen das BSG zum Beispiel in dem vom LSG in anderem Zusammenhang zitierten Urteil vom 11. September 1980 (5 RJ 90/79 = SozR 2200 § 1265 Nr. 51) davon ausgegangen sei, daß auch die Unterkunftsleistungen nach dem BSHG zugrunde zu legen seien.
  • SG Münster, 08.01.2024 - S 14 R 353/23
    Die Rechtsprechung des BSG verlangt nunmehr ausnahmslos (früher noch aA: BSGE 50, 210), dass der Unterhalt 25 vH des für den geschiedenen Ehegatten zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs des Sozialhiferechts erreicht (BSGE 53, 256).
  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 87/80

    Unterhaltsanspruch; Berechnung des Unterhalts; Mindestbedarf; Unterkunftskosten

    Vielmehr muß der Unterhalt wenigstens 25 v.H. (…vgl. Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 45 S. 151 m.w.N. und des 4. Senats des BSG in SozR 2200 § 1265 Nr. 58 S. 193) - nach bisheriger Ansicht des 5. Senats (BSGE 50, 210, 212 = SozR 2200 § 1265 Nr. 51 S. 173;… BSG SozR a.a.O. Nr. 55 S. 185) "etwa" 25 v.H. - des zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs ausgemacht haben.
  • BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 86/80

    Unterhaltsverpflichtung - Hinterbliebenenrente

    Da der angemessene Unterhalt in jedem Fall den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf der geschiedenen Frau abdecken muß (…vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 34/77 -, SozSich 1979, 316, 317 und BSG SozR Nr. 64 zu § 1265 RVO ), stellt auch die Hälfte des angemessenen Unterhalts noch einen Unterhaltsbetrag in nennenswerter Höhe dar, der für den Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 RVO ausreicht (vgl. hierzu zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 11. September 1980, SozR 2200 § 1265 Nr. 51).
  • BSG, 18.03.1983 - 11 RA 66/82
    Abweichend von der Rechtsprechung des N., 1. und 11. Senats, nach der die Zahlung wenigstens 25 vH des Mindestbedarfs als starre Untergrenze erreichen muß (BSGE NO, 79, 81;… SozR 2200 S 1265 Nr "5 Seite 151 mwN;… SozR aaO Nr. 56), hatte der 5. Senat im Hinblick auf die unterschiedliche Höhe der Kosten für Unterkunft im Einzelfall eine geringfügige Unterschreitung der Grenze von 25 vH als unschädlich angesehen (BSGE 50, 210, 212;… SozR aaO Nr. 55 Seite 185).
  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 17/80
    Unter Bezug auf diese Entscheidung hat der 5. Senat im Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 90/79 - = SozR 2200 5 1265 Nr. 51 ausgeführt, bei den Unterkunftsleistungen dürften Zuschläge für Heizung und Gebrauchswasser nicht berücksichtigt werden; das hierbei nicht erwähnte Urteil desselben Senats vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - (auszugsweise wiedergegeben in DAngVers 1976, 177 und SozSich 1976, 125) hatte demgegenüber ausdrücklich die Aufwendungen für Heizung mit einbezogen, desgleichen das Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 RKn 16/75 -.
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 98/79
    Da somit im Rahmen dieser Vorschrift allein als vom Versicherten und von Erträgnissen eigener Erwerbstätigkeit der Klägerin unabhängiges Einkommen die Unterhaltsleistung des Sohnes zugrunde gelegt werden darf, ist nach den bisherigen Feststellungen des LSG nicht auszuschließen, daß gemäß 5 4265 Satz 2 Nr. 4 RVO noch Raum für eine Unterhaltsverpflichtung des Versicherten bleibt, die wenigstens etwa ein Viertel des zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs der Klägerin nach Sozialhilfegrundsätzen (…Vgl hierzu BSG in SozR 2200 5 4265 Nr. 48 und Nr. 34 sowie Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 5 RJ 90/79) betragen hätte.
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