Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 91/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,11619
BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 91/75 (https://dejure.org/1976,11619)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1976 - 5 RJ 91/75 (https://dejure.org/1976,11619)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 (https://dejure.org/1976,11619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,11619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.11.1968 - 11 RA 62/68
    Auszug aus BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 91/75
    Der 11. Senat des BSG hat zwar in einer unveröffentlichten Entscheidung vom 22. November 1968 - 11 RA 62/68 - beiläufig ausgesprochen, immerhin hätte die konkrete Untethaltszahlung auch einen Betrag erreicht, der etwa 10 v.H. des sonstigen Bareinkommens der Klägerin betragen habe; hieraUS kann aber nicht geschlossen werden, daß immer ein Unterhalt im Sinne des 5 1265 RVO angenommen werden muß, wenn dieser die Grenze von 10 v.H. des eigenen Einkommens beträchtlich übersteigt.
  • BSG, 23.11.1988 - 5/5b RJ 100/86

    Hinterbliebenenanspruch - Deklaratorische Verzichtserklärung - Hinderungsgründe …

    Diese Voraussetzung ist bei einem umfassenden Unterhaltsverzicht der geschiedenen Ehefrau eines Versicherten von der bisherigen Rechtsprechung des BSG übereinstimmend verneint worden (…vgl. BSG in SozR 2200 § 1265 Nrn. 3, 6, 12, 40; Urteil des 1. Senats vom 7. Dezember 1976 - 1 RA 45/76 -; Urteil des 5. Senats vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 -).

    Seine eigene Rechtsprechung zum Unterhaltsverzicht im Urteil vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - hat der erkennende Senat aus den aufgezeigten Gründen aufgegeben.

  • BSG, 19.01.1989 - 11a RA 72/87

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein umfassender, endgültiger Unterhaltsverzicht nicht nur den Anspruch nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 und 2, sondern auch nach Satz 2 a.a.O. ausschließe (…SozR 2200 § 1265 Nrn. 3, 6, 40 m.w.N.; BSGE 31, 5 = SozR Nr. 54 zu § 1265, am Ende, und BSGE 37, 5 = SozR a.a.O. Nr. 70 sowie BSG vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75).

    Es kommt dann nur Satz 1 der Vorschrift in Betracht, nach dem aber - auch nach Auffassung des erkennenden Senats - wegen des Unterhaltsverzichts kein Hinterbliebenenrentenanspruch besteht." In Übereinstimmung mit der Schlußfolgerung im letzten Satz (…Unterscheidung von Satz 1 des § 1265 Abs. 1 RVO und Satz 2 a.a.O. andererseits) ist zwar im Leitsatz zu diesem Urteil die teilweise Abweichung von BSG SozR 2200 § 1265 Nrn. 3, 6, 12, 40 sowie vom BSG-Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 RA 45/76 - und die teilweise Aufgabe des Urteils vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - erklärt worden; weder im Leitsatz noch im Urteil des 5. Senats wurde aber das Urteil vom 18. Dezember 1973 - 5 RKn 29/72 - (…BSGE 37, 50 = SozR Nr. 70 zu § 1265 RVO ) genannt, dem ein Sachverhalt mit einem für drei Jahre ausgesprochenen umfassenden Unterhaltsverzicht zugrunde gelegen hatte und wo ebenfalls ein Anspruch nach Satz 2 verneint worden war.

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 85/79
    Dies ist seit dem Urteil des BSG vom 25. Juni 1975 - 4 RJ 209/74 (= BSGE 40, 79) ständige Rechtsprechung 7 (so insbesondere BSGE 45, 221;… SozR 2200 5 1265 Nrn 16, 34;… ferner aaO Nrn 55, AO; Urteil vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75-, teilweise wiedergegeben in DAngVers 1976, 177 = SozSich 1976, 125).

    Im übrigen hat der Senat in dem ebenfalls von Maier in allerdings nur anderem Zusammenhang (…aaO Fußnote 185) zitierten Urteil vom 50. Mai 1978 - 1 RA 65/77 (…= SozR 2200 5 1265 Nr. 34) zum Ausdruck gebracht, der Unterhaltsbedarf sei, auch wenn es sich um ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung handele, in erster Linie gemäß 5 5 RegelsatzV nach tatsächlichen Aufwendungen zu bemessen (Hinweis auf das Urteil des 5. Senats vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75).

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 9/88

    Verzicht auf Unterhalt bei Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 Abs. 1 S. 2 …

    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das vom LSG zitierte Urteil vom 14. März 1985 aaO in teilweiser Abweichung von früheren Urteilen des BSG und teilweiser Aufgabe des eigenen früheren Urteils vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - mit seinem Urteil vom 23. November 1988 - 5/5b RJ 100/86, BSGE 64, 167 - entschieden, daß ein umfassender und endgültiger Verzicht auf Unterhalt einen Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht ausschließt, wenn einer der in Nr. 1 dieser Vorschrift genannten Hinderungsgründe einer Unterhaltspflicht des Versicherten die wesentliche Ursache für die - deklaratorische - Verzichtserklärung gewesen ist, wenn diesem Grund also neben etwaigen sonstigen Gründen eine gleichwertige Bedeutung beizumessen ist.
  • BSG, 14.03.1985 - 5b RJ 68/84

    Auswirkungen eines Unterhaltsverzichts - Anspruch der geschiedenen Ehefrau

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat ein solcher umfassender Unterhaltsverzicht zur Folge, daß ein Anspruch aus § 1265 Satz 2 RVO nicht besteht (…vgl. SozR 2200 § 1265 Nrn 3, 6, 40; Urteil des Senats vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 -).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 65/77

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen - Unterhaltsleistung des Ehemannes …

    Dies meint das LSG aus dem Urteil des 5. Senats des BSG vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 (in dem -.
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 55/88
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das vom LSG zitierte Urteil vom 14. März 1985 aaO in teilweiser Abweichung von früheren Urteilen des BSG und teilweiser Aufgabe des eigenen früheren Urteils vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. November 1988 - 5/5b RJ 100/86 - entschieden, daß ein umfassender und endgültiger Verzicht auf Unterhalt einen Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht ausschließt, wenn einer der in Nr. 1 dieser Vorschrift genannten Hinderungsgründe einer Unterhaltspflicht des Versicherten die wesentliche Ursache für die - deklaratorische - Verzichtserklärung gewesen ist, wenn diesem Grund also neben etwaigen sonstigen Gründen eine gleich-wertige Bedeutung beizumessen ist.
  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 17/80
    Unter Bezug auf diese Entscheidung hat der 5. Senat im Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 90/79 - = SozR 2200 5 1265 Nr. 51 ausgeführt, bei den Unterkunftsleistungen dürften Zuschläge für Heizung und Gebrauchswasser nicht berücksichtigt werden; das hierbei nicht erwähnte Urteil desselben Senats vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - (auszugsweise wiedergegeben in DAngVers 1976, 177 und SozSich 1976, 125) hatte demgegenüber ausdrücklich die Aufwendungen für Heizung mit einbezogen, desgleichen das Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 RKn 16/75 -.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.1982 - L 3 An 2294/79
    Beim Wohnen im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung ist der Unterkunftsbedarf nicht nach den tatsächlichen Aufwendungen im Einzelfall, sondern nach dem durchschnittlichen örtlich und zeitlich erforderlichen Betrag für Unterkunft zu bemessen (Anschluß an BSG 1976-01-20 5 RJ 91/75 = DAngVers 1976, 177 und BSG 1978-11-24 11 RA 4/78 = MittLVA Oberfr 1979, 206, Abweichung von BSG 1978-05-30 1 RA 65/77 = SozR 2200 § 1265 Nr. 34 und BSG 1980-11-12 1 RA 85/79 = DAngVers 1981, 155).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.1977 - L 3 An 1505/75
    Zum Begriff des Unterhalts iS des RVO § 1265 = AVG § 42 (der nach der Rechtsprechung Zahlungen in Höhe von etwa 25 % des zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs des Berechtigten voraussetzt:1. Beim Wohnen im eigenen Haus - bzw in einer Eigentumswohnung - ist der Unterkunftsbedarf grundsätzlich nicht entsprechend SHRegelsatzV § 3 nach den tatsächlichen Aufwendungen im Einzelfall festzusetzen. Maßgebend ist vielmehr der durchschnittliche, örtlich und zeitlich erforderliche Betrag für Unterkunft (Anschluß an BSG vom 1976-01-20 5 RJ 91/75 = SozSich 1976, 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht