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Rechtsprechung
   BSG, 14.03.1968 - 5 RKn 128/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,6048
BSG, 14.03.1968 - 5 RKn 128/65 (https://dejure.org/1968,6048)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1968 - 5 RKn 128/65 (https://dejure.org/1968,6048)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1968 - 5 RKn 128/65 (https://dejure.org/1968,6048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Sterbevierteljahr - Rentenhöhe - Höhe der Knappschaftsrente

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 21.12.2023 - B 5 R 1/22 R

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des nachrangig …

    Der Hinterbliebene soll nicht nur in die Lage versetzt werden, die Kosten der letzten Krankheit sowie die Kosten der Bestattung des Verstorbenen zu begleichen, sondern die vorübergehend erhöhten Rentenleistungen dienen wesentlich auch dazu, ihm die Umstellung von den bisherigen auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell zu erleichtern (…vgl zB BSG Urteil vom 20.12.1963 - 12 RJ 534/61 - SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 27.7.1967 - 12 RJ 218/64 - juris RdNr 17; vgl auch BSG Urteil vom 14.3.1968 - 5 RKn 128/65 - BSGE 28, 36, 37 = SozR Nr. 1 zu § 69 RKG Bl Aa 2 - juris RdNr 14 zu § 69 Abs. 5 RKG;… BSG Urteil vom 11.1.1990 - 7 RAr 128/88 - BSGE 66, 134, 138 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1 S 5 - juris RdNr 29 f; vgl auch BVerfG Beschluss vom 8.3.1972 - 1 BvR 674/70 - BVerfGE 32, 365, 369 - juris RdNr 12).
  • BSG, 31.01.1973 - 9 RV 286/72

    Dreifacher Betrag der Versorgungsbezüge für den Sterbemonat - Regeln für die …

    Die Verweisung in § 37 BVG auf die dem Beschädigten u. a. nach den §§ 30 und 31 BVG zustehende Grundrente meint nicht allein diese Art. von Versorgungsleistung (§ 9 Nr. 3 BVG), sondern auch deren Höhe, wie sie dem Beschädigten nach dem Gesetz für den Sterbemonat zustand (vgl. zur ähnlichen Vorschrift des § 1268 Abs. 5 Reichsversicherungsordnung -KVO-: BSG 28, 36, 37).

    Dem gleichen Zweck wie das Sterbegold des § 37 BVG dienen die ähnlichen Bezüge auf anderen Rechtsgebieten (für das Beamtenrecht: Bundesverwaltungsgericht 23, 52, 53; für das Rentenversicherungsrecht: BSG 28, 36, 37; 29, 116, 119;… SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO; vgl. auch zu § 1279 RVO: BSG 27, 230).

  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 101/74

    Rente - Versicherungsdauer - Aufenthaltszeiten in Dänemark

    Das LSG stützt seine abweichende Auffassung vor allem {darauf, daß die Regelung des 9 45 Abs" 5 AVG keine Witwenrente, sondern eine Leistung besonderer Art betreffe, die nicht unter die in Art° 25 und 26 des Abkommens lediglich für Witwenrenten vorgesehene Einschränkung fallen Der Ansicht des LSG, daß die Rente für das Sterbevierteljahr keine Hinterbliebenenrente, sondern eine Rente eigener Art sei, ist indes der 5° Senat des BSG im Urteil vom 14° März 1968 - 5 RKn 128/65 - (…SozR Nr" 1"zu % 69 RKG) entgegengdttetenva Danach ist die der Witwe für die ersten drei Monate zu zahlende Rente nach 5 69 Abs" 5 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG- (= 5 1268 Abs" 5 RVG und EUR 45 AbSo 5 AVG) eine echte Hinterbliebenenrente" die der Witwe des Versicherten originär zusteht (bestätigt in 83632, 281, 282)" Allerdings ist diese Hinterbliebenenrente - wie in der Bntscheidung des BSG vom 14° März 1968 aaO zutreffend betont wird - insofern mit der Versichertenrente, die der Versicherte vor seinem Tode bezogen hat, eng verknüpft, als der mit der Vorschrift begünstigte Personenkreis die Hinterbliebenenrente in Höhe der zuletzt gezahlten Versichertenrente ohne - etwaigen - Kinderzuschuß erhält° Diese enge Verknüpfung zwischen Hinterbliebenenrente und Versichertenrente besteht aber auch bei der in 5 45 Abs° 2 Satz 2 AVG getroffenen Regelung° Denn auch dort orientiert sich die zu gewährende Hinterbliebenenrente am Zahlbetrag "der Versichertenrente ohne Kinderzuschuß im Zeitpunkt des Todes"° Gleichwohl haben der erkennende und der 4° Senat des BSG in den Urteilen vom 14° Februar 1968 ;nd 150 Januar 1969 aaO dies nicht für ausreichend angesehen, die Vorschrift des 5 45 Abs. 2 Satz 2 AVG bzw° des % 1268 Abs° 2 Satz 2 RVG auch auf die vom Abkommen erfaßten Witwen von Versicherten auszudehnen° Vielmehr hat der Senat darauf hingewiesen? daß bei einer derartigen uneingeschränkten Anwendung des 5 45 Abs° 2 Satz 2 AVG die in Art° 25 und 26 des Abkommens getroffene Sonderregelung im Ergebnis entfallen würde" weil die Aufenthaltszeiten des Versicherten in Dänemark Letztlich doch bei der Witwenrente berücksichtigt würden" Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14° Februar 1968 weiter ausgeführt, daß diese Folge Art° 1 Abs° 2 des Abkommens widersprechen würde, wonach sich das Abkommen nicht nur auf die Gesetzgebung zur Zeit des Vertragrabschlusses, sondern auch auf alle Gesetze und sons:igen Vorschriften bezieht, die diese Gesetzgebung ändern oder ergänzen° Daraus erhelle, daß das - durch das Zustimmungsgesetz vom 21° August 1954 zu innerstaatlichem Recht transformierte für.
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