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Rechtsprechung
   BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,17023
BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80 (https://dejure.org/1982,17023)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80 (https://dejure.org/1982,17023)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 5a/5 RKn 17/80 (https://dejure.org/1982,17023)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80
    Eine Ausfallzeit ist in rückschauender Betrachtungsweise zu berücksichtigen, wenn die neben der Arbeitsunfähigkeit zunächst bestehende Erwerbsunfähigkeit vor Eintritt eines neuen Versicherungsfalles behoben ist und damit nicht zu einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt hat (vgl BSG 1981-09-22 1 RJ 94/78 = BSGE 52, 108; vom 1981-10-15 = BSGE 52, 284; vom 1981-11-25 5a/5 RKn 6/79 und vom 1981-11-26 5b/5 RJ 16/79).
  • BSG, 25.11.1981 - 5a/5 RKn 6/79
    Auszug aus BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80
    Eine Ausfallzeit ist in rückschauender Betrachtungsweise zu berücksichtigen, wenn die neben der Arbeitsunfähigkeit zunächst bestehende Erwerbsunfähigkeit vor Eintritt eines neuen Versicherungsfalles behoben ist und damit nicht zu einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt hat (vgl BSG 1981-09-22 1 RJ 94/78 = BSGE 52, 108; vom 1981-10-15 = BSGE 52, 284; vom 1981-11-25 5a/5 RKn 6/79 und vom 1981-11-26 5b/5 RJ 16/79).
  • BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 16/79
    Auszug aus BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80
    Eine Ausfallzeit ist in rückschauender Betrachtungsweise zu berücksichtigen, wenn die neben der Arbeitsunfähigkeit zunächst bestehende Erwerbsunfähigkeit vor Eintritt eines neuen Versicherungsfalles behoben ist und damit nicht zu einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt hat (vgl BSG 1981-09-22 1 RJ 94/78 = BSGE 52, 108; vom 1981-10-15 = BSGE 52, 284; vom 1981-11-25 5a/5 RKn 6/79 und vom 1981-11-26 5b/5 RJ 16/79).
  • BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

    Hieraus folgt zugleich, daß die KAL unter den Vorgängervorschriften des SGB VI nicht als Anrechnungszeit (Ausfallzeit) galt, aber bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit diesem Tatbestand unterfallen konnte (vgl. BSG 13. Mai 1982 - 5 a/5 RKn 17/80 - BSG 24. November 1982, SozR 2200 § 1259 Nr. 72 S. 197;… Handbuch der Rentenversicherung, aaO, § 252 Rz 9).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung - …

    Anders als in dem ebenfalls nicht veröffentlichten, vom 5a Senat am 13. Mai 1982 entschiedenen Fall - 5a/5 RKn 17/80 -, in dem während des dort mit der Anschlußrevision als Ausfallzeit geltend gemachten Zeitraumes ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht in Betracht kam, war hier das Ruhen wegen der dem Kläger gewährten Abfindung unabhängig von einer Antragstellung ursächlich für die Nichtgewährung des Arbeitslosengeldes (vgl. auch Verbandskommentar zur RVO § 1259 Anm. 16).
  • BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
    Anders als in dem ebenfalls nicht veröffentlichten, vom 5a Senat am 13. Mai 1982 entschiedenen Fall - 5a/5 RKn 17/80 -, in dem während des dort mit der Anschlußrevision als Ausfallzeit geltend gemachten Zeitraumes ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht in Betracht kam, war hier nämlich das Ruhen wegen der Anrechnung der dem Kläger gewährten Abfindung unabhängig von einer Antragstellung ursächlich für die Nichtgewährung des Arbeitslosengeldes (vgl. auch Verbandskommentar zur RVO § 1259 Anm. 16).
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