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Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 24/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,6056
BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 24/72 (https://dejure.org/1974,6056)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1974 - 5 RKn 24/72 (https://dejure.org/1974,6056)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1974 - 5 RKn 24/72 (https://dejure.org/1974,6056)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 24/72
    Zusätzlich trägt sie noch vor, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 277) seien Überstunden-Pauschalen keine Überstundengelder und hätten mangels Trennbarkeit echten Entgeltcharakter.
  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden …

    Auszug aus BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 24/72
    Gleichwohl handelt es sich bei der Differenz zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 nicht um einen leistungsbezogenen, im Wert der Arbeit begründeten Zuschlag, sondern um einen Teil des Arbeitseinkommens, der aus persönlichen Gründen mit Rücksicht auf den erhöhten Wohnungsbedarf gezahlt wird, der bei einem über 40 Jahre alten ledigen Angestellten ohne Angehörige ebenso bewertet wird, wie der Wohnungsbedarf eines verheirateten Angestellten oder eines ledigen Angestellten mit Angehörigen (vgl. BSG 10, 21).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - …

    Mit dem Sinn und Zweck der Krankengeldregelung sind jedoch geringfügige Schwankungen des Einkommens vereinbar, solange.die""Verweisungstätigkeit" als wirtschaftlich gleichwertig angesehen werden kann (zum Begriff der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit 5 BSG, Urteile vom 28. Januar 1971 - 5 RKn 3/70 - SozR RKG % 45 Nr. 38 -" vom 28. Februar 1974. - 5 RKn 24/72 -" vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 4/78 - und vom 2- August 1979 - 5 RKn 22/78 - SozR 2600 $ 45 Nrn 2, 26 und 28; Mansfeld-Pohle, RKG, Kommentar, 1932, S 278 f).
  • BSG, 29.06.1977 - 5 RKn 5/77

    Bisher verrichtete knappschaftliche Arbeit - Gleichwertigkeit - Lohndifferenz - …

    Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Lohndifferenz RKG und BSG 28.02.1974 5 RKn 24/72 = SozR 2600 § 45 Nr. 2), wird aufgegeben.

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden (z.B. in den Urteilen vom 28. Januar 1971 und 28. Februar 1974 SozR Nr. 30 zu § 45 RKG und SozR 2600 § 45 Nr. 2), daß die in § 45 Abs. 1 Nr. 2 RKG geforderte wirtschaftliche Gleichwertigkeit keine vollständige Übereinstimmung der Vergleichslöhne verlangt; eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit im Sinne dieser Vorschrift sei vielmehr auch dann noch anzunehmen, wenn die Differenz des Arbeitseinkommens zwischen dem bisherigen Beruf und dem noch ausgeübten Beruf nicht mehr als 10% betrage.

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. SozR Nr. 25, 29 und Nr. 32 zu § 45 RKG und SozR 2600 § 45 Nr. 2) entschieden, daß bei der Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 RKG, ebenso wie bei der Anwendung des § 45 Abs. 2 RKG, Gegenstand des Wertvergleichs nicht die effektive Höhe des jeweiligen Erwerbseinkommens, sondern der objektive wirtschaftliche Wert der zu vergleichenden Tätigkeiten ist, der sich in der Regel aus der tariflich vorgeschriebenen Vergütung ergibt, auf die der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch erheben kann.

  • BSG, 29.10.1992 - 8 RKn 11/91

    Sonderleistung - Zulage - Gleichwertigkeitsgrenze - Fitkive Einkünfte - Bergbau

    Nach der Rechtsprechung des BSG (…BSG SozR Nr. 29 zu § 45 RKG) ist auch die dem Kläger in seinem knappschaftlichen Hauptberuf gewährte Untertagezulage für die Tätigkeit eines Maschinensteigers unter Tage nicht objektiv werterhöhend und daher auch für die Gleichwertigkeitsprüfung ohne Belang (s. aber BSG SozR 2600 § 45 Nr. 2 zu dem früher gezahlten Seilfahrtgeld).
  • BSG, 23.11.1976 - 5 RKn 33/75

    Tätigkeit eines Hauers - Wirtschaftliche Betätigung - Betriebsratsmitglied - …

    Die Lohndifferenz zwischen beiden Gruppen betrug mit 70, 30 DM zu 67, 30 DM weniger als 10 v.H. (…vgl. den erkennenden Senat in SozR Nr. 38 zu § 45 RKG; SozR 2600 § 45 Nr. 2).
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