Rechtsprechung
| BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 34/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Unterhaltspflicht - Unterhaltsverfahren - Tod des Versicherten - …
Welche rechtlichen Folgerungen sich aus einer derartigen Fallgestaltung ergeben, hatte das BSG bislang noch nicht zu entscheiden, auch nicht in den Urteilen vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 34/77 - und vom 14. JUli 1982 (BSGE 54, 34, 35). - BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 86/80
Unterhaltsverpflichtung - Hinterbliebenenrente
Da der angemessene Unterhalt in jedem Fall den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf der geschiedenen Frau abdecken muß (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 34/77 -, SozSich 1979, 316, 317 und BSG SozR Nr. 64 zu § 1265 RVO ), stellt auch die Hälfte des angemessenen Unterhalts noch einen Unterhaltsbetrag in nennenswerter Höhe dar, der für den Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 RVO ausreicht (…vgl. hierzu zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 11. September 1980, SozR 2200 § 1265 Nr. 51).
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