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| BSG, 26.02.1965 - 5 RKn 39/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.01.1965 - 5 RKn 57/60
Anspruch der Hinterbliebenen - Tod des Versicherten - Arbeitsunfall neben …
Auszug aus BSG, 26.02.1965 - 5 RKn 39/60
Für den Fall, daß eine Berufskrankheit und ein anderes Leiden den Tod des Versicherten gemeinsam verursacht haben, ohne daß es darauf ankommt, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt die Berufskrankheit oder das andere Leiden für sich allein den Tod herbeigeführt hätte; in solchen Fällen ist die Berufskrankheit als rechtlich wesentliche Teilursache anzusehen (vgl BSG 1965-01-14 5 RKn 57/60 = BSGE 22, 200).
- BSG, 14.03.1968 - 5 RKn 67/66
Bindung des Bundessozialgerichts - Rechtsauffassung in zurückweisendem Urteil - …
BSG und neuer Tatsachenfeststellungen eine neue Entscheidung treffen sollte° ' Das LSG hat im Hinblick auf diese Rechtsansicht des BSG ein Ergänzungsgutachten von Prof" Dr° H:t::â- ivom 16" April 1966 "eingeholt und daraufhin mit Urteil vom 3° Mai 1966 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des SG vom 70 April 1955 zurückgewiesen° Das Berufungsgericht hat dazu ausgeführt, es fühle sich wegen der inzwischen gewandelten Rechtsprechung des 5° Senats des BSG zur Kausalitätsfrage (Urteile vom 14° Januar 1965 - 5 RKn 57/60 - und vom 260 Februar 1965 - 5 RKn 39/60 -) nicht mehr an die im Urteil des 5° Senats des BSG vom 11" Dezember 1963 - 5 RKn 31/60 - entwickelten Grundsätze gebundeno Es komme entsprechend dem Ur- 'teil des BSG vom 140 Januar und 26° Februar 1965 nur darauf an, ob ein medizinisch gesehen erheblicher Kausalzusammenhang zwischen der BK und dem Tod zu bejahen sei° Im vorliegenden Fall sei auf Grund des Ergänzungsgutachtens von Profo Dr° HÜTITJ vom 160 April 1966 i"Vomo dem bisherigen Beweisergebnis gesichert, daß die BK den Tod des Ehemannes der Klägerin beim konkreten Todesereignis am 20 Mai 1951 ursächlich in medizinischem Sinne erheblich mitverursacht habe° Bereits Prof° Dr° 521111 1 habe in seinem Gutachten vom 8° Juni 1953 den Staublungenveränderungen eine wesentliche Mitwirkung für den Enderfolg zuerkannto Auch Prof" Dro H21131 habe bereits in seinem Gutachten vom 140- November 1954 davon gesprochen, daß der Einfluß der Staublunge reichlich mittelschweren Grades für den plötzlichen Herztod beim Versicherten mitverantwortlich gewesen sei und schließlich habe auch der Internist Dr" M;; 1 die durch die Silikose herbeigeführte Schädigung des rechten Herzens als im wesentlichen Maße für den akuten Herztod verantwortlich gehalten° Es sei danach bewiesen, daß die BK eine rechtlich wesentliche mitursächliche Bedeutung für den Tod des Ehemannes der Klägerin gehabt habe; essä.daâ- ükâ- â- sdheiduuhdeß " 5 -.
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