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Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4419
BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76 (https://dejure.org/1978,4419)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1978 - 5 RKn 39/76 (https://dejure.org/1978,4419)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1978 - 5 RKn 39/76 (https://dejure.org/1978,4419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Familienhilfe für berufstätigen Ehegatte - Jahresarbeitsverdienst - Krankenversicherungspflichtgrenze - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Unkosten - Werbungskosten - Ausscheiden aus der Familienhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 91/67
    Auszug aus BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76
    Welche Berechnungsart in derartigen Fällen anwendbar sei, läßt das LSG jedoch dahingestellt, weil unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Juni 1975 (1 BvR 2261/73, 2268/73) auch im vorliegenden Fall der Schutz des Vertrauens des Versicherten auf das Fortbestehen der Ansprüche auf Familienhilfe vorrangig sei gegenüber den Gedanken, von denen das Bundessozialgericht (BSG) sich in seiner Entscheidung vom 2. Oktober 1970 (BSGE 32, 13 ff = SozR Nr. 27 zu 5 205 RVG) habe leiten lassen.

    Zu entscheiden ist lediglich darüber, ob die Familienhilfe für die streitige Zeit Berückunter sichtigung des Urteils des BSG vom 2. Oktober 1970 - 3 RK 91/77 - (BSGE 32, 13 ff = SozR Nr. 27 zu 5 205 RVO) entfällt.

  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76
    Welche Berechnungsart in derartigen Fällen anwendbar sei, läßt das LSG jedoch dahingestellt, weil unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Juni 1975 (1 BvR 2261/73, 2268/73) auch im vorliegenden Fall der Schutz des Vertrauens des Versicherten auf das Fortbestehen der Ansprüche auf Familienhilfe vorrangig sei gegenüber den Gedanken, von denen das Bundessozialgericht (BSG) sich in seiner Entscheidung vom 2. Oktober 1970 (…BSGE 32, 13 ff = SozR Nr. 27 zu 5 205 RVG) habe leiten lassen.
  • BVerfG, 23.12.1977 - 1 BvR 992/76
    Auszug aus BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie - soweit sie zulässig war - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot (Beschluß des BVerfG vom 23. Dezember 1977 - 1 BvR 992/76 -).
  • BSG, 29.09.1976 - 5 RKn 41/75
    Auszug aus BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76
    Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 29. September - 5 RKn 41/75.
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage …

    Der 3. und der 5. Senat (vgl. BSGE 11, 198, 199; 20, 145, 146; 31, 219, 220 sowie BSG, Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 - und BSGE 19, 282, 283 und 47, 1) haben die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Familienhilfeberechtigung unausgesprochen angenommen ohne Rücksicht darauf, ob der betroffene Zeitraum bereits bei Klageerhebung abgeschlossen war oder teilweise in die Zeit des Gerichtsverfahrens fiel.
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80

    Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe; Überschreiten der Einkommensgrenze

    Beim Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen ist seit Inkrafttreten des KVKG die Vorschrift des § 165 Abs. 5 RVO nicht mehr entsprechend anwendbar (Abgrenzung zu BSG 29.06.1978 5 RKn 39/76 = SozR 2200 § 205 Nr. 15).

    Das Berufungsgericht schließt sich einer Entscheidung des § Senats des BSG an (BSGE 47, 1 ff. = …">205%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 15), die zu § 205 RVO in der 1972 geltenden, hier nicht mehr anzuwendenden Fassung ergangen ist.

    Der erkennende Senat und ihm folgend der 5. Senat des BSG nahmen die für erforderlich gehaltene Abgrenzung in der Weise vor, daß sie auf die für die Krankenversicherungspflicht der Angestellten maßgebende Jahresarbeitsverdienst- (JAV-) Grenze abstellten (…BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO;… …">205%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 8; BSGE 47, 1 = …">205%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 205 RVO Nr. 15 m.w.N.).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76

    Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe - …

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Bedürftigkeit iS des § 138 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG- BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7 RAr 1/77 - SozR 4100 § 138 Nr. 2) und der erforderlichen Mittel iS des § 40 AFG - BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7/12 RAr 43/76 - SozR 4100 § 40 Nr. 15) sowie des 5. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Unterhaltsberechtigung eines Familienangehörigen im Rahmen des § 205 RVO - BSG Urteil vom 29. Juni 1978 - 5 RKn 39/76 - SozR 2200 § 205 Nr. 15).
  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 47/86

    Versicherungszeit - Anrechnung - Jugoslawien - Unterstellte Beschäftigung

    Das gundessozialgericht (BSG) hat bereits entschieden, daß Art. 5 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes nicht nur solche Zeiten betrifft, die nach Art. 2 Bu0hst a des Vertrages in die deutsche Versicherungslast übergegangen sind, sondern darüber hinausgehend auch die Anrechnung weiterer JUEOS- lawischer Zeiten anordnet, die nicht zu den bis zum 1- Januar 1956 in der jugoslawischen Sozialversicherung "zurückgelegten" Versicherungszeiten gehören (BSGE 31, SH, 56; 47, 1ü2, 1U3;… ferner BSG SozR 6560 Art. 2 Nr. 1 S 2, wonach der dort betr0ffene ehemals Selbständige allerdings nicht zu dem von 5 21 der jugoslawischen vo 1952 begünstigten Personenkreis gehörte)- Mit der in Art. 5 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes enthaltenen Fiktion sollte sichergestellt werden, daß die bereits vor dem 1. Januar 1956 aus Jugoslawien nach Deutschland übergesiedelten (vertriebenen) Deutschen durch die Versicherungslastregelung des Vertrages nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie in Jugoslawien geblieben und nach jugoslawischem Recht zu entschädigen wären; deshalb sollten die nach jugoslawischem Recht gleichgestellten Zeiten mit allen Folgen und Auswirkungen wie deutsche Versicherungszeiten behandelt werden (vgl Schwarz, BABl 1960, 59, 63).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83

    Unterschiedliche Beitragssätze der Krankenkassen - Verfassungsmäßigkeit - …

    trat die Gemeinde- Krankenversicherung ein (vgl BSGE 47, 1ü8, 149/150).
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