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Rechtsprechung
   BSG, 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,4710
BSG, 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69 (https://dejure.org/1969,4710)
BSG, Entscheidung vom 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69 (https://dejure.org/1969,4710)
BSG, Entscheidung vom 25. September 1969 - 5 RKnU 2/69 (https://dejure.org/1969,4710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufgabe der Untertagearbeit - Wirtschaftlicher Nachteil - Verminderte Berufsfähigkeit - Bergmannsrente - Berechnung der Übergangsrente

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 88
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
    Auszug aus BSG, 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69
    aber doch aus anderen Rechtsgründen gewährt" Die Übergangsrente solle den Minderverdienst ausgleichen, während die Bergmannsrente für verminderte bergmännische Berufsfähigkeit gezahlt werde° Das Gesetz schließe die ungekürzte Leistung beider Renten nicht aus° Wegen der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen seien auch allgemeine sozialversicherungsrechtliche Grundsätze, wie das Verbot von Doppelleistungen, hier nicht anwendbar° Dagegen trug die Beklagte in dem von ihr eingeleiteten Berufungsverfahren vor, beide Renten hätten nur Lohnersatzfunktion und würden aus dem gleichen Grunde gewährt, Es sei deshalb sinnwidrig, wenn der Kläger durch die ungekürzten Rentenleistungen wirtschaftlich besser gestellt werde als bei seiner früheren Tätigkeit° Das Gesetz sehe nur den Ausgleich der durch die Verlegung entstandenen wirtschaftlichen Nachteile vor° Dabei seien nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29° Mai 1965 - 2 RU 269/59 - 4.

    (BSG 19, 157, 159) alle Umstände des konkreten Einzelfalles, also auch wirtschaftliche Vorteile wie z"B° die Bergmannsrente"zu berück8ichtigen" Dagegen könnten Spätschäden in Form einer geringeren Rente nicht beachtet werden, weil es nicht möglich sei, einen solchen späteren Rentenverlust festzustellen° Das Landessozialgericht (LSG) hob mit Urteil vom 27° November 1968 das Urteil des SG auf und wies die Klage ab, Zur Begründung führte es aus, im Gegensatz zu der Praxis der Berufsgenossenschaften in den übrigen Ländern der Bundes" republik könnte im Saarland nicht nur höchstens 2/5 des Minderverdienstes ausgeglichen, sondern der Lohnausfall voll ersetzt werden, Ein Mehr widerspreche aber dem Sinn und Zweck der Übergangsrente° Diese solle dem Versicherten den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis mit möglichst gleichem Verdienst erleichtern, nicht aber vollen Ersatz aller gegenwärtigen und künftigen wirtschaftlichen Nachteile gewähren° Bei der Ermittlung der Höhe der Übergangsrente seien auch wirtschaftliche Vorteile des Berufswechsels zu berücksichtigen° Es könne dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um einen Vorteilsausgleich handele, denn schon das in Rechtsprechung und Literatur herausgestellte Verbot von Doppelleistungen berechtige die Beklagte zur Anrechnung der Bergmannsrente° Dies um so mehr, als beide Leistungen Lohn-.

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- …

    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - …

    Rn. 23 Deshalb wird die Übergangsleistung aus der Differenz zwischen früher erzielten und aktuellen Einkünften in der Art eines Vorteilsausgleichs berechnet (…vgl nur Palandt, BGB, 71. Aufl 2012, Vorb v § 249 RdNr 119 f). Bei der Ermittlung des Betrags sind grundsätzlich auch solche Vorteile zu berücksichtigen, die dem Versicherten durch die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entstehen (stRspr;… BSG vom 29.5.1963 - 2 RU 269/59 - BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 107/00 B - BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30.6.1999 - B 2 U 23/98 R -, die aber keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst - …

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…ständige Rechtsprechung des BSG, s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Da der Vorteilsausgleich, dh die schadenmindernde Berücksichtigung mit dem Schadenseintritt verbundener wirtschaftlicher Vorteile, ein Grundelement des Schadensersatzrechts darstellt (vgl BSGE 30, 88, 89 = SozR aaO;… für das Zivilrecht Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl 1999, Vorbem vor § 249 RdNr 119 ff), bedarf es hierfür keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung.

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung - …

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach …

    Bei der Feststellung des Minderverdienstes oder der sonstigen wirtschaftlichen Nachteile des Klägers hat die Beklagte entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BSGE 19, 157 = SozR Nr. 2 zu § 5 der 3. BKVO; zu Renten wegen BU: BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 der Betriebskostenverordnung (BKVO) Saar vom 2. Juli 1954;… BSG SozR 5670 § 3 Nr. 1) beim Einkommensvergleich die dem Kläger wegen der Folgen der BK und seit Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gewährte Verletztenrente nicht von vornherein angerechnet.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 107/00 B

    Berechnung des Übergangsgeldes ohne Abfindungen

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 02.03.2022 - L 2 U 21/15

    Unfallversicherung: Gewährung von Übergangsleistungen

    Dies gilt zum einen, sofern sie die mit Urteil des BSG vom 22.03.2011, B 2 U 12/10 R, erfolgte Aufgabe der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach § 3 Abs. 2 BKV noch als eine konkrete Schadensberechnungsvorschrift betrachtet worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.09.1969, 5 RKnU 2/69, vom 04.05.1999, B 2 U 9/98 R, und vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R), kritisieren.
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 23/98 R

    Arbeitgeberabfindung bei Übergangsleistung

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - L 15 U 614/17
    Bei der Ermittlung des Betrags sind grundsätzlich auch solche Vorteile zu berücksichtigen, die dem Versicherten durch die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entstehen (stRspr;… BSG vom 29.5.1963 - 2 RU 269/59 - BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 107/00 B - BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30.6.1999 - B 2 U 23/98 R - die aber keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten; BSG vom 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R).
  • LSG Berlin, 21.10.1999 - L 3 U 12/99

    Zur Höhe der Übergangsleistungen gem. § 3 BKV bei einer …

    Ist aber ein Schaden zu ersehen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…stRspr des Bundessozialgerichts (BSG), s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 10.09.1981 - 5a/5 RKnU 3/80

    Ermittlung der Schadenshöhe - Übergangsleistung - Bergmannsrente - Verminderte …

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