Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,10510
BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74 (https://dejure.org/1975,10510)
BSG, Entscheidung vom 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74 (https://dejure.org/1975,10510)
BSG, Entscheidung vom 22. August 1975 - 5 RKnU 5/74 (https://dejure.org/1975,10510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,10510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …

    Auszug aus BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    gefährdende Hauertätigkeit spätestens mit dem 31" Januar 1969 eingestellt, so kann nicht die erst am folgenden Tage in Erscheinung getretene Herzerkrankung, sondern allein die wegen der Silikosegefährdung ausgesprochene Empfehlung der Beklagten für die Einstellung der Hauertätigkeit ursächlich gewesen sein° Fraglich kann daher nur sein, welchen Einfluß die später festgestellte silikoseunabhängige Herzerkrankung hatte, die ihrerseits allein ebenfalls geeignet war, den Kläger zur Aufgabe der silikosegefährdenden Tätigkeit zu zwingen° Da der Kläger die Tätigkeit bereits vorher allein wegen der Silikosegefährdung eingestellt hatte, ist die Herzerkrankung nicht wirklich kausal geworden° Sie hätte lediglich kausal werden können, wenn die Silikosegcfährdung nicht schon vorher die Einstellung der Hauertätigkeit herbeigeführt hätte° Es handelt sich daher nicht um die Bewertung zweier Ursachen, sondern um die Frage der Bedeutung einer hypohc ischen Kausalität" Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es Sich bei dem Problem der hypohetischen Kausalität um eine echte Ursachenfrage oder nur um die Schadensbemessung handelt (\rgl°hierzu BGHZ 10, 6; 20, 275 und BSG 28, 145, 150; 31, 7L+" 81; 3h, 216, 220;… SozR Nr° 31 zu EUR 30 BVG)° Selbst wenn man darin eine echte Kausalitätsfrage sehen wollte, so kann die hypohetische Ursache im sozialversicherungsrechtlichen Sinne doch nicht die Wesentlichkeit des tatsächlich allein kausal gewordenen Ereignisses beeinträchtigen° Das gilt selbst dann, wenn ohne den Unfall oder die Berufskrankheit das davon unabhängige Ereignis auch allein den Erfolg herbeigeführt haben wiirde° Dieser Grundsatz des Kausalzusammenhangs im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gilt nicht nur bei Leistungsansprüchen, die auf einem Unfall oder einer Berufskrankheit beruhen, sondern ist ebenso im vorliegenden Fall anzuwenden" Steht danach fest, daß die von der Beklagten wegen der Silikosegofährdung ausgesprochene Empfehlung zur Einstellung der Hauertätigkeit geführt hat, so kommt es für den Anäpruch auf die g- Ubergangsleistung nur noch darauf an, ob zu irgendeiner Zeit während der ersten 5 Jahre nach Einstellung der gefährdenden Tätigkeit dadurch ein Minderverdienst oder ein sonstiger wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist° Es ist neben der "Kausalität zwischen der drohenden Berufskrankheit und der Einstellung der gefährdendeh Tätigkeit noch eine zweite Kausalkette, nämlich die zwischen der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und dem Minderverdienst oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen zu beachten° Da der Ninderverdienst und seine Ursachen sich ständig verändern können, zoB" durch Ausheilen oder Besserung der einen oder anderen Krankheit, kann fraglich sein, ob diese zweite Knusalkette schon zum Anspruchsgrund oder nur zur Anspruchshöhe gehörto Jedenfalls muß die Einstellung Ader gefährdenden Tätigkeit überhaupt geeignet sein, einen Hinderverdienst oder einen sonstigen wirtschaftlichen Nachteil herbeizuführen° Das wäre dann nicht der Fall, silikoseunabhängige allein für den.
  • BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55

    Hypothetischer Ursachenzusammenhang

    Auszug aus BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    gefährdende Hauertätigkeit spätestens mit dem 31" Januar 1969 eingestellt, so kann nicht die erst am folgenden Tage in Erscheinung getretene Herzerkrankung, sondern allein die wegen der Silikosegefährdung ausgesprochene Empfehlung der Beklagten für die Einstellung der Hauertätigkeit ursächlich gewesen sein° Fraglich kann daher nur sein, welchen Einfluß die später festgestellte silikoseunabhängige Herzerkrankung hatte, die ihrerseits allein ebenfalls geeignet war, den Kläger zur Aufgabe der silikosegefährdenden Tätigkeit zu zwingen° Da der Kläger die Tätigkeit bereits vorher allein wegen der Silikosegefährdung eingestellt hatte, ist die Herzerkrankung nicht wirklich kausal geworden° Sie hätte lediglich kausal werden können, wenn die Silikosegcfährdung nicht schon vorher die Einstellung der Hauertätigkeit herbeigeführt hätte° Es handelt sich daher nicht um die Bewertung zweier Ursachen, sondern um die Frage der Bedeutung einer hypohc ischen Kausalität" Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es Sich bei dem Problem der hypohetischen Kausalität um eine echte Ursachenfrage oder nur um die Schadensbemessung handelt (\rgl°hierzu BGHZ 10, 6; 20, 275 und BSG 28, 145, 150; 31, 7L+" 81; 3h, 216, 220;… SozR Nr° 31 zu EUR 30 BVG)° Selbst wenn man darin eine echte Kausalitätsfrage sehen wollte, so kann die hypohetische Ursache im sozialversicherungsrechtlichen Sinne doch nicht die Wesentlichkeit des tatsächlich allein kausal gewordenen Ereignisses beeinträchtigen° Das gilt selbst dann, wenn ohne den Unfall oder die Berufskrankheit das davon unabhängige Ereignis auch allein den Erfolg herbeigeführt haben wiirde° Dieser Grundsatz des Kausalzusammenhangs im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gilt nicht nur bei Leistungsansprüchen, die auf einem Unfall oder einer Berufskrankheit beruhen, sondern ist ebenso im vorliegenden Fall anzuwenden" Steht danach fest, daß die von der Beklagten wegen der Silikosegofährdung ausgesprochene Empfehlung zur Einstellung der Hauertätigkeit geführt hat, so kommt es für den Anäpruch auf die g- Ubergangsleistung nur noch darauf an, ob zu irgendeiner Zeit während der ersten 5 Jahre nach Einstellung der gefährdenden Tätigkeit dadurch ein Minderverdienst oder ein sonstiger wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist° Es ist neben der "Kausalität zwischen der drohenden Berufskrankheit und der Einstellung der gefährdendeh Tätigkeit noch eine zweite Kausalkette, nämlich die zwischen der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und dem Minderverdienst oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen zu beachten° Da der Ninderverdienst und seine Ursachen sich ständig verändern können, zoB" durch Ausheilen oder Besserung der einen oder anderen Krankheit, kann fraglich sein, ob diese zweite Knusalkette schon zum Anspruchsgrund oder nur zur Anspruchshöhe gehörto Jedenfalls muß die Einstellung Ader gefährdenden Tätigkeit überhaupt geeignet sein, einen Hinderverdienst oder einen sonstigen wirtschaftlichen Nachteil herbeizuführen° Das wäre dann nicht der Fall, silikoseunabhängige allein für den.
  • BSG, 23.08.1956 - 3 RJ 293/55
    Auszug aus BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Die zulässige Revision des Klägers hat auch Erfolg° Das LSG hat zu Unrecht mit der Zurückweisung der Berufung das die Klage abweisende Urteil des SG bestätigt° Die Klage ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil ein Vorverfahren nach den 55 78 ff des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aF nicht stattkommenden 5 79 Nr" gefunden hat° Nach dem allein in Betracht 1 SGG aF hat ein Vorverfahren nur dann stattzufinden, wenn eine Ermessensentscheidung angefochten wird (vgl° BSG 3, 209, 215)c Bei der Ablehnung einer Ubergangsleistung, eu" aib bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nach 5 } Abs° 2 der 7° BKVO ein Rechtsanspruch besteht, wird aber kein Ermessen ausgeübt, sondern ausschließlich das Gesetz angewendet" Ein Vorveiähren wäre nur.
  • BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65

    Keine Aufrechnung des Heilerfolges einer notwendigen Operation auf die dadurch …

    Auszug aus BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    gefährdende Hauertätigkeit spätestens mit dem 31" Januar 1969 eingestellt, so kann nicht die erst am folgenden Tage in Erscheinung getretene Herzerkrankung, sondern allein die wegen der Silikosegefährdung ausgesprochene Empfehlung der Beklagten für die Einstellung der Hauertätigkeit ursächlich gewesen sein° Fraglich kann daher nur sein, welchen Einfluß die später festgestellte silikoseunabhängige Herzerkrankung hatte, die ihrerseits allein ebenfalls geeignet war, den Kläger zur Aufgabe der silikosegefährdenden Tätigkeit zu zwingen° Da der Kläger die Tätigkeit bereits vorher allein wegen der Silikosegefährdung eingestellt hatte, ist die Herzerkrankung nicht wirklich kausal geworden° Sie hätte lediglich kausal werden können, wenn die Silikosegcfährdung nicht schon vorher die Einstellung der Hauertätigkeit herbeigeführt hätte° Es handelt sich daher nicht um die Bewertung zweier Ursachen, sondern um die Frage der Bedeutung einer hypohc ischen Kausalität" Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es Sich bei dem Problem der hypohetischen Kausalität um eine echte Ursachenfrage oder nur um die Schadensbemessung handelt (\rgl°hierzu BGHZ 10, 6; 20, 275 und BSG 28, 145, 150; 31, 7L+" 81; 3h, 216, 220;… SozR Nr° 31 zu EUR 30 BVG)° Selbst wenn man darin eine echte Kausalitätsfrage sehen wollte, so kann die hypohetische Ursache im sozialversicherungsrechtlichen Sinne doch nicht die Wesentlichkeit des tatsächlich allein kausal gewordenen Ereignisses beeinträchtigen° Das gilt selbst dann, wenn ohne den Unfall oder die Berufskrankheit das davon unabhängige Ereignis auch allein den Erfolg herbeigeführt haben wiirde° Dieser Grundsatz des Kausalzusammenhangs im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gilt nicht nur bei Leistungsansprüchen, die auf einem Unfall oder einer Berufskrankheit beruhen, sondern ist ebenso im vorliegenden Fall anzuwenden" Steht danach fest, daß die von der Beklagten wegen der Silikosegofährdung ausgesprochene Empfehlung zur Einstellung der Hauertätigkeit geführt hat, so kommt es für den Anäpruch auf die g- Ubergangsleistung nur noch darauf an, ob zu irgendeiner Zeit während der ersten 5 Jahre nach Einstellung der gefährdenden Tätigkeit dadurch ein Minderverdienst oder ein sonstiger wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist° Es ist neben der "Kausalität zwischen der drohenden Berufskrankheit und der Einstellung der gefährdendeh Tätigkeit noch eine zweite Kausalkette, nämlich die zwischen der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und dem Minderverdienst oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen zu beachten° Da der Ninderverdienst und seine Ursachen sich ständig verändern können, zoB" durch Ausheilen oder Besserung der einen oder anderen Krankheit, kann fraglich sein, ob diese zweite Knusalkette schon zum Anspruchsgrund oder nur zur Anspruchshöhe gehörto Jedenfalls muß die Einstellung Ader gefährdenden Tätigkeit überhaupt geeignet sein, einen Hinderverdienst oder einen sonstigen wirtschaftlichen Nachteil herbeizuführen° Das wäre dann nicht der Fall, silikoseunabhängige allein für den.
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- …

    Er muss einerseits zwischen der drohenden BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und andererseits zwischen dieser Einstellung der Tätigkeit und der Minderung des Verdienstes oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen bestehen (…vgl BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5 - Juris RdNr 21 mwN; BSGE 40, 146, 149 = SozR 5677 § 3 Nr. 1 S 3 f; BSG Beschluss vom 4.10.1996 - 2 BU 186/96 - HVBG-INFO 1997, 952; Benz, BG 1988, 596 mwN).

    Diese Auffassung übersieht, dass die "Minderung des Verdienstes" oder "sonstiger wirtschaftlicher Nachteile" ebenfalls Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs ist (zutreffend BSG vom 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - BSGE 40, 146, 149).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Diese sehe sich in ihrer Auffassung letztlich auch durch die Entscheidung des BSG vom 22. August 1975 (BSGE 40, 146 ff) bestätigt.

    Des weiteren setzt § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO einen doppelten Kausalzusammenhang voraus: Es muß ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang einerseits zwischen der drohenden BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und andererseits zwischen dieser Einstellung und der Minderung des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile bestehen (BSGE 40, 146, 149 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; Beschluß des Senats vom 4. Oktober 1996 - 2 BU 186/96 - HVBG-Info 1997, 952; Benz BG 1988, 596 mwN).

    Hinzu kommt, daß es sich bei der genannten Rechtsprechung um die Entschädigung des Versicherten ging, während bei § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO der Anreiz, die gefährdende Tätigkeit einzustellen, im Vordergrund steht (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1;… BSGE 50, 40, 42 = SozR 5677 § 3 Nr. 2; BSG Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 6/80 - HVBG RdSchr VB 281/80;… BSGE 78, 261, 264 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung - …

    Aus einem weiten Begriff der Hauterkrankung iS der BK Nr. 5101 folgt nicht, dass beim Vorliegen einer solchen Hauterkrankung immer Leistungen gemäß § 3 BKV zu erbringen sind, weil diese an weitere Voraussetzungen geknüpft sind (vgl zu Übergangsleistungen nur: BSGE 40, 146 = SozR 5677 § 3 Nr. 1;… SozR 3-5670 § 3 Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht