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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27438
OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22 (https://dejure.org/2022,27438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2022 - 5 RVs 81/22 (https://dejure.org/2022,27438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2022 - 5 RVs 81/22 (https://dejure.org/2022,27438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    JGG-Verfahren, Revision, Beschränkung, Umgehung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JGG § 55 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 1
    Revision, Angriffsziel, Begründung, Antrag, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 55 Abs. 1 ; StPO § 344 Abs. 1
    Revision; Angriffsziel; Begründung; Antrag; Erziehungsmaßregeln; Zuchtmittel

  • rechtsportal.de

    JGG § 55 Abs. 1 ; StPO § 344 Abs. 1
    Revision; Angriffsziel; Begründung; Antrag; Erziehungsmaßregeln; Zuchtmittel

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision: Beschränkte Anfechtung im JGG-Verfahren - Umgehung des § 55 JGG?

Verfahrensgang

  • AG Gladbeck - 8 Ds 53/22
  • OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13

    Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    Besteht die Möglichkeit - wie vorliegend -, dass der Revisionsführer sich lediglich gegen die Auswahl und den Umfang von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln wendet, führt dies zur Unzulässigkeit, wobei Zweifel zulasten des Revisionsführers gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2013, Az. 1 StR 278/13 = NStZ 2013, 659; OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2021, Az. 4 RVs 124/21, juris).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - die den Schuldspruch tragenden Feststellungen auf der geständigen Einlassung des revidierenden Angeklagten beruhen, was der Senat - obwohl außerhalb der Revisionsbegründung liegend - zur Klärung der Eindeutigkeit des Ziels des Rechtsmittels berücksichtigen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2013, Az. 1 StR 278/13 = NStZ 2013, 659) ; bei einer derartigen Sachlage bedarf es einer Klarstellung, inwieweit der Schuldspruch angefochten wird (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2000, Az. 33 Ss 92/00 = NStZ-RR 2001, 121).

  • OLG Celle, 10.10.2000 - 33 Ss 92/00

    Zulässigkeit der Revision ; Jugendgericht; Begründung ; Erziehungsmaßnahme; …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    Rn. 14 Allein ein umfassend gestellter Aufhebungsantrag gibt keinen ausreichenden Aufschluss in Bezug auf das Anfechtungsziel (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2000, Az. 33 Ss 92/00 = NStZ-RR 2001, 121).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - die den Schuldspruch tragenden Feststellungen auf der geständigen Einlassung des revidierenden Angeklagten beruhen, was der Senat - obwohl außerhalb der Revisionsbegründung liegend - zur Klärung der Eindeutigkeit des Ziels des Rechtsmittels berücksichtigen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2013, Az. 1 StR 278/13 = NStZ 2013, 659) ; bei einer derartigen Sachlage bedarf es einer Klarstellung, inwieweit der Schuldspruch angefochten wird (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2000, Az. 33 Ss 92/00 = NStZ-RR 2001, 121).

  • BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06

    Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    Die erforderliche eindeutige Angabe des Angriffsziels soll eine Umgehung der Vorschrift des § 55 Abs. 1 S. 1 JGG verhindern und damit dem Willen des Gesetzgebers - der Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens im Hinblick auf die erzieherische Wirkung von Entscheidungen - ausreichend Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.07.2007, Az. 2 BvR 1824/06).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2016 - 1 OLG 8 Ss 49/16

    Unzulässige Revision gegen Entscheidung auf Anordnung von Zuchtmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    § 55 Abs. 1 S. 1 JGG kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Urteil zwar vordergründig zur vollen Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht gestellt wird, allerdings tatsächlich nur Angriffe gegen die Strafzumessung ausgeführt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2016, Az. 1 OLG 8 Ss 49/16 = BeckRS 2016, 9474).
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel, …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    Rn. 21 Eine Konstellation, in der eine Umgehung der Vorschrift des § 55 Abs. 1 S. 1 JGG nicht angenommen werden kann, etwa weil aufgrund weiterer Ausführungen erkennbar wird, dass tatsächlich konkrete Rechtsfehler des Schuldspruchs beanstandet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2020, Az. 4 RVs 45/20), liegt nicht vor.
  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 5 RVs 6/17

    Klarstellung des zulässigen Angriffsziels der Revision im Falle des § 55 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    Rn. 10 In der Revisionsbegründung muss das Ziel der Anfechtung so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels ausgeschlossen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 07.02.2017, Az. 5 RVs 6/17 = BeckRS 2017, 107728).
  • OLG Hamm, 02.12.2021 - 4 RVs 124/21

    Jugendstrafsache; Rechtsmittel; Revision; Angriffsziel; Klarstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2022 - 5 RVs 81/22
    Besteht die Möglichkeit - wie vorliegend -, dass der Revisionsführer sich lediglich gegen die Auswahl und den Umfang von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln wendet, führt dies zur Unzulässigkeit, wobei Zweifel zulasten des Revisionsführers gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2013, Az. 1 StR 278/13 = NStZ 2013, 659; OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2021, Az. 4 RVs 124/21, juris).
  • BayObLG, 12.08.2024 - 203 StRR 354/24

    Zu den Begründungsanforderungen an die Anfechtung einer Entscheidung im …

    Eine Revision erweist sich als unzulässig, wenn sich der Antrags- und Rechtfertigungsschrift nicht eindeutig entnehmen lässt, dass ein nach § 55 Abs. 1 S. 1 JGG zulässiges Ziel verfolgt wird (ausführlich BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13 -, juris Rn. 9 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 335/23 -, juris; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 StR 112/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 15. April 2024 - 205 StRR 135/24 -unveröffentlicht; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2022 - III-5 RVs 81/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - III-4 RVs 124/21 -, juris;… Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 14. Auflage, § 55 JGG Rn. 20;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl. 2024, § 55 Rn. 77;… Kaspar in MüKoStPO, 1. Aufl. 2018, JGG § 55 Rn. 69).
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