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| VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 1052/90 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 1991 - 5 S 1052/90 (https://dejure.org/1991,6138)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.03.1990 - 1 K 98/89
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 1052/90
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 304
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 5 S 1791/90
Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung
Damit ergibt sich schon aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, daß die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur beim Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls zulässig ist (BVerwG, Urt.v. 26.4.1974 -- VII C 42.71 -- NJW 1974, 1781; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 5.2.1991 -- 5 S 1052/90 --). - VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
Anliegerrechte zur Anbindung an Verkehrsflächen
Die Klägerin müsste also wesentlich stärker darauf angewiesen sein, die Verkehrsanordnung nicht einhalten zu brauchen, als sonstige Personen in vergleichbarer Lage (vgl. VGH BW, B.v. 5.2.1991 - 5 S 1052/90 -, VBlBW 1991, 304). - VG Frankfurt/Main, 14.09.2004 - 12 E 3466/04
Ausnahmegenehmigung; Be- und Entladen; Behindertenparkplatz; Fahrbahn; Gehweg
Der Kläger muss also wesentlich stärker darauf angewiesen sein, die Straßenverkehrsordnung nicht einhalten zu brauchen, als sonstige Personen in vergleichbarer Lage (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.02.1991 - 5 S 1052/90 - VBlBW 1991, 304).
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