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| VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - 5 S 1228/83 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 1983 - 5 S 1228/83 (https://dejure.org/1983,3268)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1984, 277
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber …
Auch ist das Bebauungsplanverfahren ein förmliches Verfahren im Sinne von § 5 Abs. 6 S. 1 StrG (vgl. Urt. des erk. Senats vom 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277). - VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
Zur Frage der Umwidmung einer Verkehrsfläche im Falle des erweiterten Ausbaus …
Rn. 24 Der fragliche Verbindungsweg (Wegegrundstück Flst.Nr. 7408) ist im Bebauungsplan der Beigeladenen vom 15.03.1983 als öffentliche Verkehrsfläche (gelb) im Sinne des - in der Legende auch erwähnten - § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG (=BauGB) ausgewiesen und daher aufgrund eines förmlichen Verfahrens nach anderen gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG erstellt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 532 und vom 29.11.1983 - 5 S 1228/83 -, VBlBW 1984, 277), so daß er nach dieser Vorschrift mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet gilt. - VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92
Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von …
Ist das förmliche Verfahren -- wie hier -- ein Bebauungsplanverfahren, das unstreitig von § 5 Abs. 6 S. 1 StrG erfaßt wird (vgl. Urt. d. erk. Senats v. 29.11.1983 -- 5 S 1229/83 --, VBlBW 1984, 277), und bestimmt dieser Plan -- wie ebenfalls schon dargelegt -- bereits eine bestimmte Benutzungsart (hier den Fußgängerverkehr, vgl. § 5 Abs. 3 S. 2 StrG), so hat der Plangeber die von ihm verfolgte Zielsetzung, einen Radweg auszuweisen, verfehlt. - VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan wegen Einziehung einer Straße
§ 7 Abs. 1 StrG, der die Kriterien für die Einziehung einer Straße durch allein hierauf gerichteten Verwaltungsakt normiert, wird bei Einziehung aufgrund eines anderen förmlichen Verfahrens im Sinne von § 7 Abs. 5 StrG, zu denen das Bebauungsplanverfahren zweifellos zu rechnen ist (vgl. Urt. des erk. Senats v. 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277;… Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - DÖV 1993, 532 zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 5 Abs. 6 S. 1 StrG), durch die einschlägigen Vorschriften des BauGB verdrängt.
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