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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6576
VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89 (https://dejure.org/1990,6576)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.1990 - 5 S 2089/89 (https://dejure.org/1990,6576)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 1990 - 5 S 2089/89 (https://dejure.org/1990,6576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89

    Vorübergehende Schließung einer Spielhalle in einem Spielhallenkomplex

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89
    Nimmt man des weiteren an, daß für jedes Geldspielgerät einer gut besuchten Spielhalle (etwa im Innenbereich von Städten und größeren Orten) ein Nettomindestgewinn von ca. 12.000.-- DM jährlich angesetzt werden kann (vgl. dazu Beschl. des für Gewerberecht zuständigen 14. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --; ferner Beschl. des BVerwG v. 8.5.1990 -- 1 B 177/89 --)., so kann für eine Spielhalle von ca. 150 qm Grundfläche mit einem Jahresnettogewinn von mindestens 150.000.-- DM gerechnet werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89
    Nimmt man des weiteren an, daß für jedes Geldspielgerät einer gut besuchten Spielhalle (etwa im Innenbereich von Städten und größeren Orten) ein Nettomindestgewinn von ca. 12.000.-- DM jährlich angesetzt werden kann (vgl. dazu Beschl. des für Gewerberecht zuständigen 14. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --; ferner Beschl. des BVerwG v. 8.5.1990 -- 1 B 177/89 --)., so kann für eine Spielhalle von ca. 150 qm Grundfläche mit einem Jahresnettogewinn von mindestens 150.000.-- DM gerechnet werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 5 S 2128/88

    Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89
    Denn der Klägerin ist zuzugeben, daß die bisherige Spruchpraxis des VGH Baden-Württemberg in dieser Frage nicht ganz einheitlich ist (vgl. z. B. Beschl. des erk. Sen. v. 23.2.1989 -- 5 S 2128/88 -- NVwZ 1990, 86;… Urt. v. 8.3.1989 -- 3 S 1560/88 --;… Urt. v. 14.4.1989 -- 8 S 3394/88 --).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier …

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9. Juli 1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 322), nach der im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle …

    Der Senat geht mit der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass in Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von DM 1.000,-- (jetzt: EUR 500,--) je Quadratmeter Nutzfläche festzusetzen ist (BVerwG; Beschluss vom 20.8.1992 - 4 C 57.89 - NVwZ-RR 1993, 108; Beschluss vom 29.4.1993 - 4 B 58.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 75; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.7.1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 8 S 2571/91

    Streitwertfestsetzung bei Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die …

    Der Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die Zulässigkeit einer Spielhalle bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie im Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung (im Anschluß an VGH Mannheim, Beschluß vom 9.7.1990 - 5 S 2089/89 und vom 8.8.1990 - 3 S 975/90).

    Rn. 2 Der Senat geht im Anschluß an die Praxis des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9.7.1990 -- 5 S 2089/89 --) davon aus, daß geeigneter Anknüpfungspunkte zur Bestimmung der Bedeutung, welche eine derartige Rechtssache für einen Kläger hat, der eine Spielhalle zu betreiben beabsichtigt, die Grundfläche des geplanten Betriebs ist.

  • BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93

    Klärung des Begriffs des "Sich-Einfügens" gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) - …

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9. Juli 1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 322) geht der Senat davon aus, daß im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000,00 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist (BVerwG, Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90

    Zur Streitwertbemessung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsbegehren für eine …

    Mit dem 5. Senat des erk. Gerichtshofs sieht auch der Senat die Größe der Grundfläche (§ 3 Abs. 2 SpielV) und die gewerberechtlich dort mögliche Zahl und Art von Spielgeräten als wichtigen Parameter für die Ermittlung des Jahresnettogewinns und damit des wirtschaftlichen Verfahrensinteresses des Spielhallenbetreibers an (vgl. dazu Beschl. v. 9.7.1990 -- 5 S 2089/89 --).
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