Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einfügen in die nähere Umgebung hinsichtlich der "Baudichte"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Negative Vorbildwirkung durch Wohnhaus im nicht beplanten Innenbereich (IBR 1996, 345)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.06.1995 - 12 K 3819/94
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Ob sich ein Bauvorhaben unter dem Gesichtspunkt der "Baudichte" in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist als Frage des Maßes der baulichen Nutzung nach dem Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu der sie jeweils umgebenden Freifläche, hingegen in der Regel nicht nach der Grundflächenzahl zu beurteilen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 23.03.1994 - 4 C 18/92 -, ZfBR 1994, 190).Seine Zulassung würde den Rahmen der Bebauungsdichte, wie er durch die nähere Umgebung des Baugrundstücks vorgegeben ist, hinsichtlich des Maßes der Flächennutzung, gekennzeichnet durch die Freiflächen um die vorhandene Bebauung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 18.92 - ZfBR 1994, 190), in einer Weise überschreiten, die bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen begründete.
Der so umschriebene städtebauliche Aspekt der Baudichte ist Bestandteil des Maßes der baulichen Nutzung, deren Rahmen durch ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB eingehalten werden muß (so im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 23.03.1994, a.a.O.).
Maßstabsbildend für den Rahmen der näheren Umgebung in § 34 Abs. 1 BauGB sind danach im Hinblick auf die Aufgelockertheit oder auch Dichte der vorhandenen Bebauung die genannten absoluten Größen von Grundfläche der Gebäude und umgebender Freifläche, nicht hingegen die für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 BauGB vielfach nur sehr eingeschränkt heranzuziehenden, weil regelmäßig nur aus dem Verhältnis zu der zumeist in der Natur nicht ohne weiteres erkennbaren Größe des Buchgrundstücks errechenbaren relativen Größen der Grund- und Geschoßflächenzahl, auf die die Beklagte ursprünglich abgestellt hatte (zur grundsätzlichen Untauglichkeit dieses Maßstabs für § 34 Abs. 1 BauGB vgl. BVerwG, Urt. v. 23.03.1994, a.a.O. m. Nw. zur früheren Rspr.).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Rn. 18 Die nach den hierfür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369;… Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - DVBl. 1987, 478 u. Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322) zu bestimmende nähere Umgebung des Baugrundstücks i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB, die, da nicht die Art, sondern allein das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksflächen zwischen den Beteiligten in Streit stehen, grundsätzlich eher enger zu ziehen ist, umfaßt hier nach Auffassung des Senats die aufgelockerte Bebauung oberhalb der G.straße beiderseits der Straße O. beginnend im Norden etwa mit der Einmündung der Straße I. in die O.straße und endend im Süden mit der Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nr. 708/3, 708/1 und 7809. - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Rn. 18 Die nach den hierfür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - DVBl. 1987, 478 u. Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322) zu bestimmende nähere Umgebung des Baugrundstücks i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB, die, da nicht die Art, sondern allein das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksflächen zwischen den Beteiligten in Streit stehen, grundsätzlich eher enger zu ziehen ist, umfaßt hier nach Auffassung des Senats die aufgelockerte Bebauung oberhalb der G.straße beiderseits der Straße O. beginnend im Norden etwa mit der Einmündung der Straße I. in die O.straße und endend im Süden mit der Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nr. 708/3, 708/1 und 7809. - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Rn. 18 Die nach den hierfür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - DVBl. 1987, 478 u. Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322) zu bestimmende nähere Umgebung des Baugrundstücks i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB, die, da nicht die Art, sondern allein das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksflächen zwischen den Beteiligten in Streit stehen, grundsätzlich eher enger zu ziehen ist, umfaßt hier nach Auffassung des Senats die aufgelockerte Bebauung oberhalb der G.straße beiderseits der Straße O. beginnend im Norden etwa mit der Einmündung der Straße I. in die O.straße und endend im Süden mit der Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nr. 708/3, 708/1 und 7809.
- BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14
Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung
Hieran hält der Senat fest (…Beschluss vom 14. März 2013 - BVerwG 4 B 49.12 - BauR 2013, 1245 Rn. 5; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 2232/95 - juris Rn. 20; VGH München…, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. März 2008 - 1 LA 31/07 - juris Rn. 13;… Hofherr, in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand Januar 2014, § 34 Rn. 31;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2013, § 34 Rn. 40;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 34 Rn. 28). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines …
Auch in Bezug auf das Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu den sie jeweils umgebenden Freiflächen ("Baudichte", vgl. Senatsurteil vom 17.11.1995 - 5 S 2232/95 - juris Rn. 20) überschreitet das Bauvorhaben den von der näheren Umgebung vorgegebenen Rahmen für sich genommen nicht. - VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 3 S 379/95
Zuordnung eines Baugrundstücks zum Innenbereich oder Außenbereich - Kriterien für …
Nach dem für die Baudichte maßgebenden Verhältnis der Grundflächen zu den sie umgebenden Freiflächen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.1995 - 5 S 2232/95 - und Beschl. v. 28.12.1995 - 3 S 3315/95 -) hält sich das Bauvorhaben deshalb an den vorgegebenen Rahmen. - VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
Bauplanungsrecht: Genehmigungsmöglichkeit bei Bauwerken mit Vertrauensschutz
Bei der Prüfung nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es nicht abstrakt nur auf die Größe der Baukörper, sondern auch auf das Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu der sie jeweils umgebenden Freifläche an (…BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. November 1995 - 5 S 2232/95 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1996, 318). - VG Aachen, 17.11.2004 - 3 K 465/04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung …
Rn. 41 vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, a.a.O.; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 2232/95 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1996, 318.
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