Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 2571/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verhältnis von Bauvorbescheid und Baugenehmigung bei Verzicht auf Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 20.06.1989 - 6 K 98/88
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 2571/89
- BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85
Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 2571/89
Verzichtet der Bauherr auf die Rechte aus der ihm erteilten Baugenehmigung, so hat sich der Nachbarrechtsstreit über den Bauvorbescheid nicht erledigt (Anschluß BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14/85 - BauR 1989, 454).Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.3.1989 (4 C 14.85 -- BauR 1989, 454) entschieden, daß eine Bebauungsgenehmigung, wie sie hier der angefochtene Bauvorbescheid des Landratsamts K vom 30.11.1987 enthält, sofern sie -- wie hier gegeben -- noch nicht bestandskräftig ist, wegen des Charakters der Baugenehmigung als Zweitbescheid für die Rechtsstellung des Nachbarn ohne Bedeutung ist.
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 2571/89
Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist danach nämlich den Maßstäben zufolge zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (Urt. v. 19.9.1986 -- 4 C 8.84 -- ZfBR 1987, 47 = NVwZ 1987, 409;… Schlichter, a.a.O. § 34 Rdnr. 57). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 2571/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.5.1987 -- 4 C 19.85 -- BauR 1987, 528) wird sogar die Grenze zu großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO etwa bei der hier von den Beigeladenen angestrebten Verkaufsfläche von 700 qm gezogen.
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden …
Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat einem in diesen Fällen gleichwohl gegenüber dem Bauvorbescheid aufrechterhaltenen Rechtsbehelf das erforderliche Rechtschutzinteresse abgesprochen (Urteil des Senats vom 08.05.1990 - 5 S 2571/89; Urteil vom 09.12.1993 - 5 S 2340/93). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97
Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im …
Auf diese "Unzuträglichkeiten des Anlieferverkehrs" hat bereits der Senat in seinem Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 2571/89 - hingewiesen und damit die Rücksichtslosigkeit der damals im Wege eines Bauvorbescheids für zulässig erachteten Erweiterung des Lebensmittelmarkts auf eine Verkaufsfläche von 700 qm begründet.Abgesehen davon hat der Senat bereits im Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 2571/89 - dem von der Beigeladenen vorgelegten (Partei-)Gutachten ohnehin nur "beschränkten Aussagewert" zuerkannt, da es nicht von den mit der damals geplanten Erweiterung des Lebensmittelmarkts auf eine Verkaufsfläche von 700 qm verbundenen erhöhten Verkehrsmengen ausgehe.
- VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12
Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit …
Aus dieser Rechtsprechung ist zum Teil gefolgert worden, der Vorbescheid erledige sich mit Erteilung der Baugenehmigung (vgl. - allerdings unter Kritik des Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts - Schenke, Rechtsprobleme gestufter Verwaltungsverfahren an Beispiel von Bauvorbescheid und Baugenehmigung, DÖV 1990, 489 ), jedenfalls aber entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den Vorbescheid; der Nachbar sei gehalten, seine Rechte im Verfahren gegen die Baugenehmigung zu wahren, eine Entscheidung über die Verletzung seiner Rechte durch den Bauvorbescheid sei ihm nach Erlass der Baugenehmigung nicht (mehr) von Nutzen (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. März 1994 - VGH 5 S 99/94 -, NVwZ 1995, 716, …sowie Urteile vom 9. Dezember 1993 - VGH 5 S 2340/93, juris Rn. 18, und vom 8. Mai 1990 - VGH 5 S 2571/89 -, juris Rn. 27;… ferner etwa auch die frühere Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, referiert im Urteil vom 24. April 1997 - OVG 6 L 5476/95 -, juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 2340/93
Vereinbarkeit der Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach VwGO § 84 mit MRK Art …
Es ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats davon ausgegangen, daß sich ein noch nicht bestandskräftiger Bauvorbescheid nach Erlaß einer dasselbe Bauvorhaben betreffenden Baugenehmigung erledigt, da die Baugenehmigung die Regelung des Bauvorbescheids insofern als Zweitbescheid übernimmt (…BVerwG, Urt. v. 17.03.1989 - 4 C 14.85 - DVBl. 1989, 673;… Urt. v. 09.12.1983 - 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241; Urt. d. Senats v. 08.05.1990 - 5 S 2571/89 -).
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