Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zur Wiederholungsgefahr bei der Fortsetzungsfeststellungsklage
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.07.1991 - 2 K 604/91
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91
- BVerwG, 25.05.1992 - 4 B 109.92
Papierfundstellen
- ESVGH 42, 314 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1987 - 5 S 539/86
Keine Erledigung durch Vollziehung eines Verwaltungsaktes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91
Rn. 16 Die Beseitigungsanordnung des Landratsamts vom 31.10.1989 für die Einfriedigung ist durch das Entfernen der Umzäunung durch den Kläger gegenstandslos geworden, denn die in der Beseitigungsverfügung enthaltene Beschwer ist entfallen (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl.v. 24.6.1981 - 8 CB 53.80 -, Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.9.1987 - 5 S 539/86 -).Da die Erledigung hier nicht durch die Vollziehung des Verwaltungsaktes eingetreten ist (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.9.1987, a.a.O.), sondern durch freiwillige Befolgung der Verfügung, die dem Kläger zur Beseitigung eine Frist von zwei Monaten nach ihrer Bestandskraft setzte, äußert der Verwaltungsakt für den Kläger nach der freiwilligen Erfüllung keinerlei beschwerende Wirkungen mehr.
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91
Die Entfernung der Umzäunung ist hier durch den Kläger vor Bestandskraft der Verfügung selbst erfolgt und ohne daß dieser dazu bereits verpflichtet gewesen war, so daß die Beseitigung des Zaunes nicht die Folge einer (insoweit unterstellten) rechtswidrigen Amtshandlung ist (vgl. zum Umfang des Folgenbeseitigunganspruches BVerwG, Urt.v. 19.7.1984 - 3 C 81.82 -). - BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91
Abgesehen davon, daß bei einer Erledigung vor Klageerhebung dem Kläger zuzumuten ist, etwaige Amtshaftungsansprüche unmittelbar bei den zuständigen ordentlichen Gerichten durchzusetzen (BVerwG, Urt.v. 14.1.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251), hat der Kläger, der den umstrittenen Zaun im Zusammenhang mit der Beseitigung weiterer Einfriedigungen entfernt hat, nicht substantiiert dargelegt, ob und in welchem Umfang ihm Kosten entstanden sind. - BVerwG, 24.06.1981 - 8 CB 53.80
Erledigung des Musterungsbescheides - Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91
Rn. 16 Die Beseitigungsanordnung des Landratsamts vom 31.10.1989 für die Einfriedigung ist durch das Entfernen der Umzäunung durch den Kläger gegenstandslos geworden, denn die in der Beseitigungsverfügung enthaltene Beschwer ist entfallen (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl.v. 24.6.1981 - 8 CB 53.80 -, Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.9.1987 - 5 S 539/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 1596/82
Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91
Abgesehen davon, daß bei einer Erledigung vor Klageerhebung dem Kläger zuzumuten ist, etwaige Amtshaftungsansprüche unmittelbar bei den zuständigen ordentlichen Gerichten durchzusetzen (BVerwG, Urt.v. 14.1.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251), hat der Kläger, der den umstrittenen Zaun im Zusammenhang mit der Beseitigung weiterer Einfriedigungen entfernt hat, nicht substantiiert dargelegt, ob und in welchem Umfang ihm Kosten entstanden sind.
- VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von …
Der Regelungsinhalt der Verfügung erschöpfte sich in der Verpflichtung zum Rückschnitt der Bäume und äußerte für die Klägerin nach der freiwilligen Erfüllung keinerlei beschwerende Wirkungen mehr (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1992 - 5 S 2737/91 -, Rn. 16, juris;… in diesem Sinne wohl auch: Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO [Oktober 2014], § 161 Rn. 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 113 Rn. 104). - VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20
Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung …
Rn. 32 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob Erledigung eintritt, wenn durch eine freiwillige Befolgung eines Verwaltungsakts irreversible Zustände entstanden sind (vgl. Erledigung bejahend: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 -, juris, Rn. 52 - Erfüllung der Verpflichtung zur Depothaltung; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.1992 - 5 S 2737/91 - juris Rn. 16 - Beseitigung eines Zauns; Bayerischer VGH…, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, juris Rn. 8 - Einholung eines Gutachtens; Sächsisches OVG…, Urteil vom 27.01.2022 - 3 A 1196/19 -, juris Rn. 33, insoweit bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 14.09.2023 - 3 C 11.22 -, juris Rn. 8 - Verkehrsverbot in Bezug auf Wein erledigt durch Vernichtung des Weins; VG Freiburg…, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 - juris Rn. 26 f. - Rückschnitt von Bäumen;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 107; a.A. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.01.1989 - 5 S 3157/88 -, juris Rn. 25 ff. - Grundwasseruntersuchungen; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 14.09.2000 - A 2 S 177/98 -, juris Rn. 8 - in der Regel keine Erledigung durch freiwillige Befolgung; vgl. auch in der Regel Erledigung verneinend - jedoch im dortigen Einzelfall bejahend - VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 -, juris Rn. 43).
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