Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ermessensausübung bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.10.1989 - 3 K 2958/89
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 295
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86
Grenzabstandserheblichkeit einer erheblichen Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89
Das Gebäude hält die grundsätzlich auch bei einer erheblichen Nutzungsänderung gemäß § 6 Abs. 1 LBO erforderlichen Abstandsflächen in Richtung zum Grundstück der Antragstellerin nicht ein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 26.11.1986 -- 3 S 1723/86 --, VBlBW 1987, 465). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1987 - 5 S 2056/86
Erforderlichkeit einer Interessenabwägung zwischen Bauherrn- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89
Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 LBO stellt die Entscheidung einer Ausnahme nämlich in das pflichtgemäße Ermessen der Baurechtsbehörde; Bauherr und Nachbar haben einen Rechtsanspruch darauf, daß von diesem Ermessen in sachgerechter Weise Gebrauch gemacht wird und die tragenden Erwägungen gemäß § 39 Abs. 1 S. 3 LVwVfG in der Baugenehmigung angeführt werden (vgl. dazu Urt.d. Senats v. 12.3.1987 -- 5 S 2056/86 --, BRS 47 Nr. 101).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2023 - 3a A 57.23
Windenergieanlage - Genehmigung - Nachbar - UVP-Vorprüfung - Plausibilität - …
Rn. 39 Zwar wurde zu § 60 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 BbgBO a.F. die Auffassung vertreten, dass bei der Zulassung von Abweichungen auch Standort- und Planungsalternativen zu berücksichtigen waren, die eine Ausführung des Vorhabens ohne oder mit einer geringeren Beeinträchtigung der nachbarlichen Interessen ermöglichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 - 10 S 7.05 - LKV 2006, 469 ;… ebenso: Hornmann in: Hornmann, HBO, 4. Aufl. 2022, Rn. 30 zu § 73 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 S 2897/89 - NVwZ-RR 1990, 295; VGH München…, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 26 B 93.4017 - juris Rn. 20 f.; offen: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 11 S 119/20 - juris Rn. 45).Danach setzte die Gewährung einer Abweichung voraus, dass die Einhaltung der Abstandsfläche "für den Bauherrn mit nicht nur unerheblichen Nachteilen bei der Nutzung seines Grundstücks verbunden" war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 S 2897/89 - NVwZ-RR 1990, 295), dass m.a.W. die "Bebaubarkeit unter Berücksichtigung von Abstandsflächenvorschriften in besonderem Maße erschwert" gewesen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 - juris Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
Nachbarschutz gegen grenznahe Garagenanlage - Lärmschutz
Allerdings hat der Senat im Beschluss vom 14.12.1989 - 5 S 2897/89 - (NVwZ-RR 1990, 295) die Auffassung vertreten, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 LBO a.F. grundsätzlich alle in Betracht kommenden nachbarlichen Belange (z.B. auch der Lärmschutz) zu berücksichtigen seien. - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91
Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden
Fraglich ist, ob der nachbarliche Wohnfriede auch alle sonstigen das Wohnen potentiell störenden Belange, insbesondere störende Immissionen mit umfaßt (so VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.12.1989 - 5 S 2897/89 - a.A. Sauter, aaO., § 7 RdNr. 35 a).
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