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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5177
VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87 (https://dejure.org/1989,5177)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.1989 - 5 S 3175/87 (https://dejure.org/1989,5177)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 1989 - 5 S 3175/87 (https://dejure.org/1989,5177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87
    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Methoden zur Ermittlung und Beurteilung der Sicherheit eines Flughafens kommt der Planfeststellungsbehörde eine Entscheidungsprärogative zu (Anschluß BVerwG, 1985-12-19, 7 C 65/82, BVerwGE 72, 300; Anschluß BVerwG, 1987-10-22, 7 C 4/85, BVerwGE 78, 177).

    Die auf § 3 FluglärmG beruhende Anleitung zur Berechnung - AzB - ist eine gesetzeskonkretisierende Verwaltungsvorschrift (Anschluß BVerwG, 1985-12-19, 7 C 65/82, BVerwGE 72, 300).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87
    Es ist kein Rechtsverstoß, wenn die Planfeststellungsbehörde für eine sogenannte Lärmsanierung nicht die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Anschluß BVerwG, 1978-07-07, 4 C 79/76, BVerwGE 56, 110ff) als Voraussetzung hierfür festgelegte, bislang sogenannte enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle ermittelt, weil sie die Lärmsanierung bereits bei einem niederer angesetzten Grenzwert vorsieht.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87
    Mit enteignender Vorwirkung betroffene Grundeigentümer können sich nicht mit Erfolg auf angebliche Gewässerverschmutzungen durch das Oberflächenwasser des Flughafens oder auf Verstöße gegen das Naturschutzrecht berufen, wenn es auch bei Vermeidung dieser Rechtsverstöße bei den Eingriffen in ihr Grundeigentum verbliebe (Anschluß BVerwG, 1983-03-18, 4 C 80/79, BVerwGE 67, 74).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87
    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Methoden zur Ermittlung und Beurteilung der Sicherheit eines Flughafens kommt der Planfeststellungsbehörde eine Entscheidungsprärogative zu (Anschluß BVerwG, 1985-12-19, 7 C 65/82, BVerwGE 72, 300; Anschluß BVerwG, 1987-10-22, 7 C 4/85, BVerwGE 78, 177).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Planfeststellungsbehörde bei der naturschutzrechtlichen Bewertung eines Eingriffs in Natur und Landschaft den Totalverlust bestimmter Flächen für die Ökologie unterstellt, ohne konkrete Einzeluntersuchungen vorzunehmen (Anschluß BVerwG, 1980-03-27, 4 C 34/79, DVBl 1980, 999 = NJW 1981, 241).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3175/87
    Geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, daß die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen aus Sicherheitsgründen unvermeidbar ist, so ist bereits aus diesem Grund die Möglichkeit einer Flurbereinigung kein die Abwägung tragender Belang (Anschluß BVerwG, 1987-12-18, 4 C 32/84, DVBl 1988, 536; UPR 1988, 180; RdL 1988, 275).
  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Dem Planfeststellungsbeschluss liegt insoweit die in der Begründung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung der Beklagten zugrunde, ein Schutz vor Lärmimmissionen außerhalb der Gebäude sei als solcher nicht möglich, Anlass zur Regelung der Voraussetzungen von Entschädigungszahlungen nach § 74 Abs. 2 Satz 3 HmbVwVfG bestehe jedoch erst, wenn die Immissionsbelastung eine gegenüber Ansprüchen auf passiven Lärmschutz sehr viel höhere Grenze überschreite, die nach Auffassung des VGH Mannheim (Urt. v. 19.6.1989 - 5 S 3175/87) auch erst bei der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze liegen könne.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2225/02

    Örtliche Zuständigkeit des VGH für Flugrouten über eigenem Bundesland; …

    Denn der Flughafen Stuttgart hat vor seinem Ausbau auf einer Landebahn mit einer Länge von 2.550 m (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.6.1989 - 5 S 3056/87 - VBlBW 1990, 100 und - 5 S 3175/87 -) Langstreckenflüge abgewickelt.
  • VG Aachen, 12.07.2021 - 10 K 421/19

    Entwicklung; Prognosehorizont; Flurbereinigung; Erschließung; Arbeitsstreifen

    Rn. 204 Vgl. so zu einer ähnlichen Konstellation, in der der Wortlaut bei Zurückweisung der Einwendung sogar für eine entscheidungserhebliche Minderung der Betroffenheit sprach, BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 32.84 -, juris Rn. 26; siehe auch zur Auslegung im Einzelfall Nds.OVG, Urteil vom 27. März 2014 - 7 KS 177/11 -, juris, Rn. 43; und zur Bedeutung der Einstufung der Maßnahme als unvermeidbar VGH B.-W., Urteil vom 19. Juni 1989 - 5 S 3175/87 -, juris, Leitsatz Nr. 29.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung …

    Rn. 39 Der Beklagte beruft sich zur Stützung seiner Behauptung, die Zusage der Stadt F vom 27.3.1987 gewährleiste, daß eine Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe durch den Bau der B ... nicht eintreten werde, ferner zu Unrecht auf die Urteile des Senats vom 19.6.1989 (-- 5 S 3175/87 u.a. -- Flughafen Stuttgart).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 247.89

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit dem der Plan für den Ausbau des …

    Der beschließende Senat verweist zur Begründung zunächst auf seinen Beschluß vom 5. Oktober 1990 in der Sache BVerwG 4 B 249.89 (VOR Baden-Württemberg 5 S 3175/87).
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