Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 27.05.1991 - 5 S 329/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Rostock, 08.07.2009 - 1 S 141/08
Haftung für Wildschäden: Ausschlussfrist für die Anmeldung des Schadens
Er lässt die Deutung zu, jeglicher Wildschaden und damit jeder zuvor nicht dagewesene Verbiss unterfalle der Ausschlussfrist, so dass sich ausweitende Schäden von Woche zu Woche nachzumelden seien (so neben dem angefochtenen Urteil auch LG Osnabrück, Urteil vom 17.07.1992 - 11 S 4135/92 [nach juris-Kurztext]; AG Lichtenfels, Urteil vom 05.04.2006 - 1 C 338/05; AG Montabaur, Urteil vom 18.10.2005 - 5 C 215/04; AG Plön, Urteil vom 27.01.1983 - 2 C 416/81 [nach juris-Kurztext]; AG Saarlouis, Urteil vom 01.07.1985 - 4 C 1021/83 [nach juris-Kurztext];… Siefke/Voth/Spindler/Rackwitz, Jagdrecht Mecklenburg-Vorpommern, 2. Aufl., § 34 BJagdG Rn. 1; wohl auch LG Freiburg, VersR 1977, 748; LG Arnsberg, Urteil vom 27.05.1991 - 5 S 329/90 [nach juris-Kurztext];… laut Kläger auch Mitschke/Schäfer, BJagdG, § 34 Rn. 5).
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