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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3174
VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96 (https://dejure.org/1996,3174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 (https://dejure.org/1996,3174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 5 S 334/96 (https://dejure.org/1996,3174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kosten der Ersatzvornahme keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung - Suspensiveffekt des Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 74
  • VBlBW 1996, 262
  • DÖV 1996, 425
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1991 - 8 S 34/91

    Suspensiveffekt des Widerspruchs bei Anforderung der Kosten einer Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96
    Rn. 4 Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß die aufschiebende Wirkung nicht nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entfällt, da die Kosten der Ersatzvornahme nach nahezu einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.01.1991 - 8 S 34/91 -, VBlBW 1991, 215 = NVwZ-RR 1991, 512 und Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., RdNr. 544, jeweils mit weiteren Nachweisen; a. A. zuletzt Bay.VGH, Beschl. v. 27.06.1994, BayVBl. 1995, 694) keine Kosten im Sinne dieser Vorschrift sind.

    Die Anforderung der Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme in der voraussichtlich entstehenden Höhe nach § 31 Abs. 4 LVwVG ist aber - ebenso wie die nachträgliche Kostenerhebung für die durchgeführte Ersatzvornahme - keine Maßnahme im Sinne dieser eng auszulegenden Ausnahmebestimmung (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.01.1991 a.a.O. im Anschluß an OVG NW, Beschl. v. 28.07.1982, DÖV 1983, 990, und Mertens a.a.O. S. 66;… a. A. Finkelnburg/Jank a.a.O. RdNr. 573 unter Bezugnahme auf Hess. VGH, Beschl. v. 05.07.1982, ESVGH 32, 255 für das Vorauszahlungsverlangen).

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung

    Jedenfalls bei der Kostenanforderung für eine - wie hier - bereits durchgeführte Ersatzvornahme kann von einer Maßnahme (in) der Verwaltungsvollstreckung nicht mehr die Rede sein (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 80 Rdn. 70 am Ende; Kugele/Kugele/Thum, Verwaltungsrecht in Bayern, RdNr. 7b zu Art. 32 VwZVG; VGH Bad.-Württ. vom 5.2.1996, Az. 5 S 334/96, juris RdNr. 5 = NVwZ-RR 1997, 74; OVG Rh.-Pf. vom 28.7.1998 Az. 1 B 11553/98, juris RdNr. 7 = NVwZ-RR 1999, 27;… ThürOVG vom 12.3.2008 Az. 3 EO 283/07, juris RdNrn.

    Geldleistungen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, also auch die Kosten der Ersatzvornahme, unterfallen daher nicht dem Kostenbegriff des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (wie hier Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 24 zu § 80;… Hk-VerwR/Bücken-Thielmeyer/Kröninger, 1. Aufl. 2006, § 80 VwGO RdNr. 25; VGH Bad.-Württ. vom 5.2.1996 a.a.O.;… ThürOVG vom 14.2.2008 a.a.O.; OVG S-H vom 27.12.2000, juris RdNr. 5 = NVwZ-RR 2001, 586;… OVG Rh-Pf. vom 28.7.1998 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14

    Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei …

    Rn. 10 c) Schließlich ist auch kein Fall des § 12 Satz 1 LVwVG gegeben (hierzu und zum Folgenden vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 - VBlBW 1996, 262, vom 06.04.2000 - 10 S 2583/99 - VBlBW 2000, 325 und vom 27.11.2006 - 1 S 1925 - VBlBW 2007, 228).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.1998 - 1 B 11553/98

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Kostenvorauszahlungsbescheides für …

    Für die Durchführung der Ersatzvornahme selbst ist die Anordnung der Vorauszahlung entbehrlich und rechtlich unerheblich (…vgl. auch Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, a.a.O., Rdnr. 136 b;… Kopp, § 80 VwGO, 09. Auflage, Rdnr. 40;… App / Wettlaufer, a.a.O.;… Jeromin / Beckmann / Schmidt / Lang, § 58 LBauO Rdnr. 36;… Schoch, a.a.O., S. 1230 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 1982 NJW 1993, 1441, VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. Januar 1991, VBlBW 1991, 215 und vom 05. Februar 1996 DÖV 96, 425 f.).
  • VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01

    Sicherheitsleistung für Abschiebungskosten - Sofortvollzug

    Der Erstattungsanspruch von Auslagen der Verwaltung gehört nach fast einhelliger Rechtsauffassung nicht zu den öffentlichen Kosten im Sinne dieser Norm (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 aaO. m. w. N. und Funke-Kaiser in GK-AuslG, Rdnr. 29 zu § 82), weil er nicht der Finanzierung der eigentlichen Aufgaben der Behörde dient, sondern nur entstandene Aufwendungen ausgleichen soll.

    Auch in diesem Fall ist erst die Ersatzvornahme selbst  - wie die Abschiebung -  eine (kostenauslösende) Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 -, VBlBW 1996, 262).

    Rn. 15 Die vom Antragsgegner genannte Kommentarstelle beruft sich zu Unrecht auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 -, VBlBW 1996, 262; denn in dieser Entscheidung wird im Gegenteil festgestellt, dass es sich bei der Anforderung von Vorauszahlungen auf die Vollstreckungskosten gerade nicht um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung handelt.

  • OVG Thüringen, 12.03.2008 - 3 EO 283/07

    Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht, …

    Zu diesen Maßnahmen gehören nur diejenigen, die getroffen werden, um einen Verwaltungsakt zwangsweise durchzusetzen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 5 S 334/96 -, Juris, Rdn. 5, und Kopp, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdn. 70 a. E., jeweils m.w.N. [auch zur Gegenmeinung]; vgl. ferner zur hier vertretenen Ansicht: SächsOVG, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 BS 435/02 - OVG Rh-Pf, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 1 B 11553/98 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 26. September 1983 - 4 B 1650/83 - zur Gegenmeinung: OVG Berlin, Beschluss vom 3. März 1997 - 2 S 24/96 - ihm folgend OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 23. Dezember 2005 - 2 S 122/05 - HessVGH, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 TG 4252/96 - alle zitiert nach Juris).
  • VG Gera, 22.03.2005 - 2 E 253/05

    Abfallbeseitigungsrecht; Kosten der Ersatzvornahme; Leistungsbescheid

    VwGO, Loseblatt, Stand: September 2004, § 80 RdNr. 136 p; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 BS 435/02 - NVwZ-RR 2003, 475; OVG Koblenz, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 1 B 11553/98 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 5 S 334/96 - zitiert nach juris), ist die Kammer der Auffassung, dass die Anforderung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme nach § 50 Abs. 3 ThürVwVfG eine Maßnahme in der Zwangsvollstreckung ist.

    So unterbleibt nach § 50 Abs. 3 Satz 2 ThürVwZVG die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten, wenn der Vollstreckungsschuldner die gebotene Handlung ausführt (a.A. für das Landesrecht des Landes Rheinland-Pfalz: OVG Koblenz, Beschluss vom 28. Juli 1998 1 B 11553/98 - zitiert nach juris; für NRW: OVG Münster, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 5 S 334/96 - zitiert nach juris).

  • OVG Berlin, 03.03.1997 - 2 S 24.96

    Sofortige Vollziehbarkeit der Kosten der Ersatzvornahme

    Zwar wird auch hiergegen eingewandt, dass eine aufschiebende Wirkung nur die sofortige Beitreibung der Kosten, nicht aber die Durchführung der Ersatzvornahme als solcher verhindern oder verzögern würde (vgl. Mertens, a.a.O., S. 67 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5. Februar 1996 - 5 S 334/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06

    Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur …

    Insofern gilt nichts anderes als bei der Anforderung von Kosten im Weg der Ersatzvornahme, die gleichfalls nicht mehr "in" der Verwaltungsvollstreckung erfolgt (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.2.1996 - 5 S 334/96 -, VBlBW 1996, S. 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs geklärt, dass etwa die Erhebung von Kosten einer Ersatzvornahme wie auch die Anforderung einer diesbezüglichen Vorauszahlung (vgl. § 31 Abs. 1, 2 und 5 i.V.m. § 25 LVwVG) keine Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung im Sinn von § 12 LVwVG sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.2.1996 - 5 S 334/96 -, VBlBW 1996, 262;… Beschl. v. 16.1.1991 a.a.O.; a.A. noch Beschl. v. 26.3.1984 - 14 S 2640/83 - vgl. auch OVG Rhld.-Pfalz, Beschl. v. 28.7.1998 - 1 B 11553/98 -, DVBl. S. 116 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 21.02.2003 - 4 BS 435/02

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

    Der Zweck von Regelungen wie § 11 Satz 1 Sachs VwVG, der darin bestehe, eine Behinderung des Vollzugs bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakte zu vermeiden, werde nicht in Frage gestellt, wenn man Rechtsbehelfen gegen solche Leistungsbescheide aufschiebende Wirkung zuerkenne (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.1.1991, NVwZ-RR 91, 512; Beschl. v. 5.2.1996, NVwZ-RR 97, 74; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.7.1998, …
  • OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs i.R.e. Verfahrens …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 2 M 519/02

    Aufschiebende Wirkung bei Kosten der Ersatzvornahme

  • VGH Hessen, 06.06.1997 - 4 TG 4252/96

    Aufschiebende Wirkung: vorzeitige Anforderung der Kosten für eine Ersatzvornahme …

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