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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 37/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,31666
VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 37/89 (https://dejure.org/1991,31666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.1991 - 5 S 37/89 (https://dejure.org/1991,31666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 5 S 37/89 (https://dejure.org/1991,31666)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - 5 S 59/93

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Kompetenz des Vorhabensträgers für …

    Grundsätzlich ist festzustellen, daß nach § 73 Abs. 3 in Verb. mit Abs. 1 VwVfG nur die Unterlagen auszulegen sind, die es den betroffenen Bürgern ermöglichen, zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen Einwendungen zu erheben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.06.1991 - 5 S 37/89 -, mit weiteren Nachweisen).

    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs (vgl. z.B. BVerwGE 48, 56 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 19.05.1991 - 5 S 37/89 -), daß - erstens - - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

    Diesen Richtlinien kommt die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.1988 - 5 S 1088/88 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.06.1991, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer …

    Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine erneute Erörterung darüber hinaus nur dann geboten, wenn durch die Gutachten neue Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Änderung der Plankonzeption zur Folge haben (…so die ständ. Rechtspr. des erk. Gerichtshofs, vgl. Urt. v. 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - DVBl. 1990, 108 = VBlBW 1990, 58; Urt. v. 15.5.1991 - 5 S 272/90 - u. Urt. v. 4.7.1991 - 5 S 37/89 -).
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