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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.02.1986 - 5 S 394/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2371
VGH Baden-Württemberg, 07.02.1986 - 5 S 394/85 (https://dejure.org/1986,2371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.1986 - 5 S 394/85 (https://dejure.org/1986,2371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 5 S 394/85 (https://dejure.org/1986,2371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 225
  • VBlBW 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur …

    Nach der gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtspraxis war ein öffentlicher Weg gegeben, wenn eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war und der Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gewidmet worden war (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - VBlBW 1987, S. 101; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 - VBlBW 1984, 275; Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56; ferner Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, S. 22).

    Rn. 35 (2) Die Widmung eines solchen Weges kann durch schlüssiges, die Widmungsabsicht deutlich machendes Verhalten der Beteiligten, also des Hoheitsträgers und des Eigentümers erfolgt sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - a.a.O.).

    Hinzu kommt als weiteres gewichtiges Indiz, dass der Feldweg seit den Jahren 1886/1887 selbständig vermarkt ist und mit einer eigenen Wegenummer versehen wurde (VGH Bad.- Württ., Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - a.a.O. …und Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 27.09.2006 - 4 K 1996/04

    Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob …

    Dabei muss angesichts der detaillierteren Einzeichnungen im Gemarkungsatlas und im Handriss und der amtlichen Auskünfte des Staatlichen Vermessungsamts Bruchsal davon ausgegangen werden, dass der streitgegenständliche Weg auch im Übersichtsplan nicht, wie die Beklagte meint, als Vicinalweg, was für die Öffentlichkeit des Weges spräche (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1987, 101), eingezeichnet ist, sondern als Güterweg.
  • VG Sigmaringen, 25.10.2001 - 4 K 2494/00

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Jedoch lässt sich nicht feststellen, dass der streitgegenständliche Weg vor dem 01.07.1964 öffentlich gewesen ist.  Nach dem bis zum Inkrafttreten des LStrG in Württemberg geltenden und damit hier anzuwendenden württembergischen Wegerecht erhielt ein Weg - das Vorhandensein einer erkennbaren Wegeanlage vorausgesetzt - dadurch die Eigenschaft eines öffentlichen Weges, dass er von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung durch einen bestimmten Personenkreis gewidmet worden ist (…VGH Baden-Württemberg, vgl. Urt. v. 30.08.1962 - 1 103/60 -, BWVBl 1963, 106;… Urt. v. 19.04.1983     - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819; Urt. v. 07.02.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1986, 225 ff.).

    Allerdings war die Zustimmung des Eigentümers erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.02.1986 - 5 S 394/85 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur …

    Ob sie hierzu auch gegen den Willen der Anlieger berechtigt wäre, weil die Grundstücke jenseits der Brücke nicht anderweitig erschlossen sind, bedarf hier keiner Entscheidung (zur "aufgedrängten" Baulast vgl.: Urt. d. Sen. v. 26.02.2002 - 9 LB 11/02 - n.v.;… OVG Rh-Pf, Urt. v. 25.6.1985 - 6 A 54/84 - AS 19, 420, 424; VGH Bad-Württ., Urt. v. 20.6.1985 - 2 S 1029/84 - VBlBW 1986, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1995 - 2 S 1360/94

    Keine rückwirkende Widmung, kein Erschließungsbeitrag für teilweise nicht …

    1963, 106; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1987, 101; vgl. auch Lorenz, Kommentar zum Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, 1992, § 2 Rdnr. 21 ff.; Lorenz, VBlBW 1984, 329 ff.; Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, Stuttgart 1932, S. 26 ff.).
  • VG Stuttgart, 14.03.2006 - 5 K 1489/05

    Versagung des Versammlungsortes

    Die Widmung ist jedoch bei einer Gesamtschau durch ein schlüssiges Verhalten der Beklagten als Wegeherrin sowie durch sonstige äußere Merkmale, die den Schluss auf eine solche Widmung zulassen, erfolgt (…vgl. hierzu allgemein Schmid, Das Wegerecht in Württemberg, 1932, S. 30;… Nebinger, Verwaltungsrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl. 1949, S. 97 ff.; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 07.02.1986 - 5 S 394/85 -, VBlBW 1987, 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88

    Reinigungspflicht der Anlieger eines selbständigen Fußweges

    Für die Öffentlichkeit des K. -Wegs spricht ferner die Tatsache, daß er selbständig vermarkt ist (Urt.d. Senats v. 7.2.1986 -- 5 S 394/85 -- VBlBW 1987, 101) und mit einer Wegenummer versehen wurde (Urt.d. Senats v. 12.10.1974 V 834/73).
  • OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen …

    Aus baurechtlicher Sicht läßt sich die Wirksamkeit einer aufgedrängten Baulast schwerlich verneinen ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 20.6.1985 - 2 S 1029/84 -, BWVBl 1986, 225, und Schwarz, Baulasten im öffentlichen Recht und im Privatrecht, Rdnr. 136 mit Fn. 114 und Rdnr. 332.
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