Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Thujen sind am Rand des Schwarzwalds regelmäßig standortfremd
- Judicialis
NatSchG § 25a Satz 1 (F. 1995); ; NatSchG § 12 Abs. 4 (F. 1995); ; ZPO § 5; ; GKG § 39 Abs. 1 (F. 2004); ; GKG § 52 Abs. 2 (F. 2004)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert, Naturschutz, Landschaftsschutz: Landschaftsschutzverordnung, Erlaubnis, Einfriedigung, Thuja, Zaun, Beseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbstständige Bedeutung des Begehrens auf Aufhebung einer Anordnung neben dem Begehren auf Erteilung einer Erlaubnis bei der Streitwertbemessung ; Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Anpflanzung von standortfremdem Gewächs; Divergenzrüge
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 7 K 2224/03
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06
Papierfundstellen
- ESVGH 57, 62
- VBlBW 2007, 102
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06
Vielmehr müsste der Kläger einen entscheidungserheblichen Rechtssatz formulieren, auf dem das verwaltungsgerichtliche Urteil beruhen und mit dem das Verwaltungsgericht einem entsprechenden, in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsnorm aufgestellten Rechtssatz widersprochen haben soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 S 1867/94
Zur Frage, ob eine Anpflanzung von Bäumen eine erhebliche Beeinträchtigung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06
Denn dies ändert nichts daran, dass Thujen am Rande des Schwarzwalds im Übergang eines mit Einzelbäumen bestandenen Wiesengeländes zum (Misch-)Wald regelmäßig und so auch an der hier maßgeblichen Stelle standortfremd sind und deshalb das Landschaftsbild beeinträchtigen (vgl. Senatsurt. v. 15.03.1995 - 5 S 1867/94 - zu einer Fichtenanpflanzung auf Wiesengrundstücken in einer Talaue), zumal wenn sie in Form einer Hecke als Einfriedigung gepflanzt werden.
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer …
Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08
Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung; …
Eine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG setzt daher voraus, dass die mehreren Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, zitiert nach juris, m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 C 07.369 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 - 5 S 455/06 -, zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 3 S 1030/15
(Keine) Streitwertverdoppelung bei Verpflichtung der Baubehörde zur …
Die Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur nachträglichen Legalisierung des Vorhabens, dessen Abbruch die Beklagte angeordnet hat, hat gegenüber der Anfechtung der Rückbauverfügung keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung für die Kläger; es besteht zumindest eine erhebliche wirtschaftliche Teilidentität des jeweiligen Interesses (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.8.2006 - 5 S 455/06 - VBlBW 2007, 102 im Falle einer Klage gegen eine naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung sowie auf Erteilung einer nachträglichen naturschutzrechtlichen Genehmigung; a.A. Bay. VGH, Beschl. v. 27.2.2007 - 1 C 05.2815 - juris ohne Auseinandersetzung mit der Frage nach der wirtschaftlichen Identität).
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